Kritik an «Doppelmoral» Polizeibesuch nach Beleidigung – AfD-Weidel zeigt besonders häufig an

Petar Marjanović

2.6.2025

Die AfD kritisiert den Straftatbestand der Politikerbeleidigung – ihre Chefin stellt aber besonders oft Strafanträge wegen Beleidigung im Netz.
Die AfD kritisiert den Straftatbestand der Politikerbeleidigung – ihre Chefin stellt aber besonders oft Strafanträge wegen Beleidigung im Netz.
Bernd von Jutrczenka/dpa

Für die deutsche AfD ist der Straftatbestand der Politikerbeleidigung reine Gängelei. Dabei greift Parteichefin Alice Weidel besonders häufig darauf zurück, wenn sie im Internet beschimpft wird.

Petar Marjanović

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  • Die AfD lehnt den Paragrafen zur Politikerbeleidigung offiziell ab, nutzt ihn aber intensiv, wenn es um Angriffe auf die eigene Parteichefin Alice Weidel geht.
  • Laut «T-Online» hat Parteichefin Alice Weidel zahlreiche Strafanträge gestellt, insbesondere bei der Beleidigung mit dem Begriff «Nazischlampe».
  • Kritiker*innen werfen der AfD nun Doppelmoral vor.

Die deutsche Partei «Alternative für Deutschland» (AfD) kritisiert seit Jahren den Paragrafen zur Politikerbeleidigung. Wer sich abfällig über «Personen des politischen Lebens» äussert – etwa durch Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung – kann in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden. Die AfD bezeichnete das 2021 als «Sonderrecht» für Politiker*innen und erklärte, diese bräuchten keinen besonderen Schutz.

Doch ausgerechnet AfD-Chefin Alice Weidel nutzt das Gesetz regelmässig – wenn es um Angriffe auf ihre eigene Person im Netz geht. Das zeigen Recherchen des deutschen Investigativjournalisten Lars Wienand, die auf «T-Online» veröffentlicht wurden.

Laut ihrer Anwaltskanzlei stellt sie Strafanträge besonders häufig bei der Beleidigung «Nazischlampe». Der Begriff wurde 2017 durch den Satiriker Christian Ehring in der NDR-Sendung «Extra 3» öffentlich bekannt, als er eine Weidel-Rede mit den Worten kommentierte: «Da hat die Nazi-Schlampe doch recht.» Weidels Klage dagegen blieb erfolglos – die Aussage wurde als Satire eingestuft.

«Jawoll, Schluss mit der politischen Korrektheit! Lasst uns alle unkorrekt sein, da hat die Nazi-Schlampe doch recht. War das unkorrekt genug?»

Christian Ehring

Satiriker

In der Talkshow «Anne Will» sagte Weidel 2020: «Ein Gericht hat geurteilt, dass man mich ‹Nazischlampe› nennen darf.» Der Satz verbreitete sich viral – oft ohne den juristischen Kontext. Tatsächlich drohen für derartige Beleidigungen empfindliche Strafen.

Laut «T-Online» laufen inzwischen Hunderte Verfahren – viele davon wegen Aussagen gegen Weidel. Die Berliner Anwältin Marjola Wende spricht von rund 200 Anzeigen allein in ihrem Mandantenkreis, fast alle stammten von AfD-Politikern. Der Bremer Anwalt Mario Kroschweski sagt: «Ich habe einen Aktenschrank voller Fälle – 100 Anzeigen zur AfD, 90 Prozent betreffen Frau Weidel.»

«Ein Gericht hat geurteilt, dass man mich ‹Nazischlampe› nennen darf.»

Alice Weidel soll einer Vorabsprache zufolge Kanzlerkandidatin der AfD werden (Archivbild)

Alice Weidel

AfD-Chefin

Auch offizielle Stellen bestätigen die Häufung: Laut dem hessischen Innenministerium war Weidel zuletzt die meistgenannte Person bei der Meldestelle «Hessen gegen Hetze». Zwischen November 2024 und Januar 2025 wurden dort 559 mutmasslich strafbare Beiträge zu ihrer Person registriert – weit mehr als bei CDU-Chef Friedrich Merz (134) oder Wirtschaftsminister Robert Habeck (34).

Weidels Sprecher betont: Nur besonders grobe Fälle würden verfolgt. Trotzdem empfinden viele Betroffene das Vorgehen als doppelmoralisch. Die AfD inszeniert sich öffentlich als Verteidigerin der Meinungsfreiheit – nutzt aber im Hintergrund gezielt Paragraf 188, um Kritiker*innen juristisch zu belangen. «T-Online» stützt dieses Fazit auf Gespräche mit rund 15 betroffenen Personen.

Der Paragraf ist politisch umstritten. Er wurde 2021 nach dem Mord am CDU-Politiker Walter Lübcke verschärft, um Politiker*innen besser zu schützen. Kritiker*innen wie Anwältin Wende halten ihn für überflüssig. Andere, wie Anwalt Kroschweski, sehen darin ein Instrument der AfD, sich selbst in der Opferrolle zu präsentieren.

So ist die Situation in der Schweiz

  • In der Schweiz gibt es keinen speziellen Straftatbestand für Beleidigungen von Politiker*innen.
  • Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung sind aber strafbar – unabhängig vom Beruf der betroffenen Person. Öffentliches Interesse spielt im Gegensatz zu Deutschland kaum eine Rolle.
  • Zu Massenverurteilungen kommt es aber nicht. Ein Beispiel: Eine Person wurde freigesprochen, die den SVP-Nationalrat Andreas Glarner als «Gaga-Rechtsextremist» bezeichnet hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – der Fall wurde ans Bundesgericht weitergezogen.
  • Das Aargauer Obergericht begründete den Freispruch mit dem Hinweis auf die Meinungsfreiheit: In einer Demokratie müssten sich Politiker*innen auch scharfe Kritik gefallen lassen.

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