UkraineSchweiz übernimmt neue EU-Sanktionen gegenüber Russland und Belarus
gg, sda
10.6.2022 - 12:33
Die Schweiz übernimmt die neuen Sanktionen der EU gegenüber Russland und Belarus – unter anderem ein Embargo auf Rohöl. Die Anpassung der entsprechenden Verordnungen sei in Arbeit, teilte der Bundesrat am Freitag mit.
Keystone-SDA, gg, sda
10.06.2022, 12:33
10.06.2022, 12:45
SDA
Das Embargo auf Rohöl und bestimmte Erdölerzeugnisse aus Russland tritt in der EU nach Übergangsfristen bis Anfang 2023 schrittweise in Kraft. Der Bundesrat hat das Wirtschafts-, das Finanz- und das Energiedepartement damit beauftragt, zu prüfen, wie sich die Übernahme des Ölembargos auf die Schweiz auswirken werde.
Im Finanzbereich ist neu das Erbringen von Audit- und Beratungsdienstleistungen für Unternehmen verboten. Die Verbote bezüglich der Erbringung von Dienstleistungen für Trusts wurden präzisiert. Des Weiteren verhängt die EU ein Verbot für Werbung in Inhalten, die von bestimmten russischen Medien wie Russia Today oder Sputnik erstellt oder gesendet werden.
Unabhängig von den Umsetzungsarbeiten rund um das sechste EU-Sanktionspaket hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) rund hundert weitere Personen den Finanz- und Reisesanktionen unterstellt.
Dabei handelt es sich laut dem Bundesrat um Armeeangehörige, die für in Butscha begangene Verbrechen verantwortlich gemacht werden, um in der Politik und im Bereich Propaganda tätige Personen sowie Angehörige von Oligarchenkreisen und deren Familienmitglieder, darunter Aleksandra Melnichenko.
Die Schweizer Liste der sanktionierten Personen und Organisationen entspricht vollständig derjenigen der EU, wie der Bundesrat schreibt.
Auch die Liste der mit einem Ausfuhrverbot belegten Güter, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, sowie die Liste der zur Einfuhr verbotenen wirtschaftlich bedeutenden Güter wurden erweitert. Diese Anpassungen treten am Freitag um 18 Uhr in Kraft.
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