Fehler bei der Untersuchung? Schwere Vorwürfe nach Swiss-Notlandung in Graz

Carsten Dörges

8.2.2025

Der Airbus A220 der Swiss nach der Notlandung in Graz.
Der Airbus A220 der Swiss nach der Notlandung in Graz.
Bild: X

Nach der Notlandung eines Swiss-Fluges in Graz geraten die ermittelnden Behörden in starke Kritik. Eine Wiener Anwaltskanzlei stellte jetzt Strafanzeige.

Carsten Dörges

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Bei den Untersuchungen zur Notlandung des Airbus A220 der Swiss in Graz soll es zu gravierenden Fehlern gekommen sein.
  • Ein Flugbegleiter ist nach der Landung wegen schweren Sauerstoffmangels im Spital gestorben.
  • Eine Wiener Anwaltskanzlei vermutet nun sogar Korruption und Behinderung der Justiz – und stellt Strafanzeige.

Der Vorfall sorgte für grosses Aufsehen: Am 23. Dezember letzten Jahres musste ein Airbus A220 der Swiss auf dem Weg von Bukarest nach Zürich in Graz notlanden. Aufgrund eines Triebwerkdefekts kam es zu Rauchbildung in der Kabine.

Zwölf Passagiere und vier Crew-Mitglieder mussten ärztlich betreut werden. Ein 23-jähriger Flugbegleiter aus Zürich starb dann im Spital wegen schweren Sauerstoffmangels, obwohl er sich eine spezielle Maske aufgesetzt hatte.

Bei den Ermittlungen tauchen laut «Tages-Anzeiger» jetzt gravierende Fehler durch die zuständige Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB) auf: Eine Wiener Anwaltskanzlei vermutet sogar Korruption und Behinderung der Justiz – und stellt Strafanzeige.

Ob die Maske korrekt funktioniert hat, ist ein Hauptbestandteil der laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Dabei sei es auch zu Unregelmässigkeiten gekommen: SUB-Mitarbeiter hätten zum Beispiel die möglicherweise defekten Masken ohne Wissen der Staatsanwaltschaft in einem Müllsack abtransportiert. Erst eine Woche später seien diese Beweisstücke dann kriminaltechnisch untersucht worden.

Warum die SUB laut der Strafanzeige der Wiener Kanzlei aber versucht haben soll, den Vorfall als einfache «Störung» laufen zu lassen und nicht, wie erforderlich, als «Unfall», bleibt ebenfalls fraglich. Bei einem «Unfall» sind die Ermittlungen umfangreicher und ausführlicher. Erst nach dem Tod des Flugbegleiters wurde dies geändert.

Auch der Leiter der Ermittlungen der SUB war für Beteiligte wie der Swiss angeblich nicht zu erreichen. Erst als sich die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) einschaltete, fand ein Austausch statt, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet. Die SUST hat jetzt einige Punkte der Untersuchung übernommen.

Für die SUB sind diese Anschuldigungen falsch, die Behörde sieht kein Fehlverhalten. Das sehen die Anwälte der Wiener Kanzlei mit ihrer Strafanzeige anders.