MigrationSea-Watch 3 darf nicht in Italien anlegen
SDA
25.6.2019 - 18:43
Die Kapitänin und die Flüchtlinge auf dem einem Rettungsschiff der deutschen Hilfsorganisation Sea-Watch sind vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit ihrem Antrag auf «einstweilige Massnahmen» gegen Italien gescheitert.
Das Strassburger Gericht lehnte es am Dienstagabend ab, die vorläufige Aufnahme der 42 Migranten durch Italien anzuweisen. Die Richter forderten die italienischen Behörden jedoch auf, verletzlichen – etwa alten oder gesundheitlich angeschlagenen – Menschen an Bord die notwendige Betreuung zu gewähren.
Kämpferische Töne der Kapitänin
Das Strassburger Gericht verwies darauf, dass elf Flüchtlinge, unter ihnen Kinder und schwangere Frauen, bereits in Italien an Land gehen konnten. «Einstweilige Massnahmen» seien in Artikel 39 der Europäischen Menschenrechtskonvention nur vorgesehen, wenn es ein «unmittelbares Risiko für irreparablen Schaden» gebe, begründete der Gerichtshof die Zurückweisung des Antrags.
Kapitänin Carola Rackete hatte am Dienstag angekündigt, notfalls werde sie mit den aus verschiedenen afrikanischen Staaten stammenden Migranten auch ohne Erlaubnis in italienische Hoheitsgewässer fahren. «Ich werde in italienisches Gewässer fahren und sie an einen sicheren Ort auf Lampedusa bringen», sagte sie der Zeitung «La Repubblica». Zuerst wolle sie aber die Entscheidung des Strassburger Gerichts abwarten.
Warten seit 13 Tagen
Die Flüchtlinge harren seit 13 Tagen an Bord des Rettungsschiffs aus und warten darauf, in Italien an Land gehen zu dürfen. Italiens Innenminister von der rechtsextremen Lega-Partei Matteo Salvini bekräftigte unterdessen, das Schiff dürfe nicht in Italien anlegen.
Von ihm aus könne die «Sea-Watch 3» vor Lampedusa bis «Weihnachten und Neujahr» ausharren, sagte er. Die Flüchtlinge waren von der Besatzung des Schiffs am 12. Juni vor der Küste Libyens aus einem Schlauchboot gerettet worden.
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