Rettungsversuch oder Mord?Zwei Freunde gehen segeln, am Ende ist einer tot – jetzt ist das Urteil da
Samuel Walder
20.1.2026
Ein Deutscher Segler bringt im August 2024 seinen Kollegen auf dem Meer um.
Symbolbild:Imago
Ein Ausflug auf See endet tödlich: In einem aufsehenerregenden Prozess hat das Berliner Landgericht einen 66-Jährigen wegen Mordes an seinem Segelpartner zu lebenslanger Haft verurteilt.
Das Berliner Landgericht hat Andreas F. wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt, weil er seinen Segelpartner Thomas B. in schwedischen Gewässern vorsätzlich ertränkt haben soll.
Die Tat wurde teilweise von der schwedischen Küstenwache gefilmt; laut Gutachten drückte F. das Opfer mehrfach unter Wasser, bis es ertrank.
Das Gericht sah keinen Rettungsversuch, sondern eine gezielte Tötung nach einem Streit – das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ein Ausflug auf dem Meer endet für eine Person tödlich – und mit einem der härtesten Urteile im deutschen Strafrecht. Nach dem Tod eines Seglers in schwedischen Gewässern hat das Berliner Landgericht nun ein klares Urteil gefällt: Andreas F. (66) hat seinen Freund und Segelpartner Thomas B. (71) vorsätzlich ertränkt. Das Gericht verurteilte ihn am gestrigen Montag wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe, schreibt «t-Online».
Damit folgten die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte bis zuletzt auf Freispruch plädiert und argumentiert, der Angeklagte habe seinen Freund retten wollen – der Rettungsversuch sei jedoch «tragisch fehlgeschlagen».
Drama im Kattegat – gefilmt aus der Luft
Die Szenen spielten sich im August 2024 im Kattegat zwischen Nord- und Ostsee ab. Es gibt mehrere Zeugen: Die Besatzung eines anderen Bootes beobachtete das Geschehen, ein Flugzeug der schwedischen Küstenwache filmte den Vorfall sogar aus rund 1000 Metern Höhe. Doch genau diese Aufnahmen wurden zum Streitpunkt im Prozess – lückenhaft, teils verdeckt, schwer zu interpretieren.
Fest steht: An Bord des Segelschiffs «Jolly Rose» eskalierte ein Streit zwischen den langjährigen Freunden. Andreas F. schilderte, er habe den miserablen Zustand des Bootes kritisiert. Daraufhin sei es zur Prügelei gekommen, Thomas B., ein Berliner Rechtsanwalt, habe ihm ins Gesicht geschlagen und in den Finger gebissen.
Vom Rettungsversuch zur tödlichen Tat
Im Gerangel ging Thomas B. über Bord. Andreas F. gelang es zunächst, ihn wieder auf das Schiff zu ziehen. Doch kurz darauf fiel der 71‑Jährige erneut ins Wasser. Der Angeklagte sprang ohne Rettungsweste hinterher.
Auf dem Video der Küstenwache ist zu sehen, wie sich F. dem im Wasser treibenden Mann von hinten nähert. Ein Gutachter kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte seinen Freund wahrscheinlich zweimal für mehrere Sekunden unter Wasser gedrückt habe – zunächst an den Schultern, später am Kopf. Die Anklage formulierte es eindeutig: So lange, bis Thomas B. ertrank.
Richter überzeugt: Mord aus freiem Willen
Andreas F. bestritt die Tat. Er habe lediglich nach seinem Freund greifen wollen, sei aber an dessen luftgefüllter, winddichter Jacke abgerutscht, wie er aussagte.
Der Vorsitzende Richter Thomas Gross liess daran keinen Zweifel: «Er hat den Mann bewusst und gewollt ertränkt.» Das Gericht sah den Mord als erwiesen an.
Der Angeklagte war kurz nach dem Tod seines Freundes in Schweden festgenommen worden und sitzt seit November 2024 in Berlin in Untersuchungshaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – doch für die Richter steht fest: Aus einem Streit unter Segelfreunden wurde ein tödliches Verbrechen auf offener See.