Polizei sind die Hände gebunden Sie betäuben ihre Frauen, vergewaltigen sie und teilen die Aufnahmen – ohne Folgen

Stefan Michel

15.5.2026

In Chatgruppen und Online-Foren tauschen sich Männer aus, die Frauen betäuben und sexuell missbrauchen. Und sie teilen die Videos, die sie dabei aufgenommen haben (Symbolbild).
In Chatgruppen und Online-Foren tauschen sich Männer aus, die Frauen betäuben und sexuell missbrauchen. Und sie teilen die Videos, die sie dabei aufgenommen haben (Symbolbild).
IMAGO/imagebroker

In Online-Foren und Chatgruppen teilen Männer Videos, in denen sie betäubte Frauen vergewaltigen. In Deutschland stehen erste Täter vor Gericht. In der Schweizer Strafverfolgung ist diese Form des Missbrauchs offenbar noch kein Thema.

Stefan Michel

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Journalistinnen decken ein grosses Netzwerk von Männern auf, die Frauen betäuben, vergewaltigen ihre Taten filmen und online verbreiten; sogenannte «Sleep Content»-Videos erzielen millionenfache Aufrufe. Ein Täter missbrauchte seine Frau über 15 Jahre, ohne dass sie davon wusste.
  • Ermittlungen zeigen tausende Videos und Chatgruppen mit zehntausenden Mitgliedern, in denen Täter Tipps austauschen und ihre Taten verherrlichen; einige wurden verurteilt, doch viele Aktivitäten dauern an. 
  • Schweizer Strafverfolgungsbehörden sehen in dieser Art der sexualisierten Gewalt keinen Schwerpunkt ihrer Arbeit. Experten warnen, dass rechtliche Hürden und mangelnder Druck Täter in der Anonymität des Netzes schützen.

Der Vergewaltiger von Gisèle Pélicot sitzt hinter Gittern und Dutzende, wenn auch nicht alle, seiner Mittäter ebenfalls. Nach wie vor gibt es aber Männer, die ihnen nahestehende Frauen betäuben, sexuell missbrauchen und mit Bildern davon Handel treiben. Millionen sehen sich sogenannten Sleep Content an – Vergewaltigungen bewusstlos gemachter Frauen.

Seit mehreren Jahren recherchieren die deutschen Journalistinnen Isabell Beer und Isabel Ströh zu dem Thema. Weil sie auf massenhaft schwerste Straftaten stossen, informieren sie auch das Bundeskriminalamt und später die Polizei Hamburg. Bei einem Fall sind sie sicher, dass die Vergewaltigungen in Deutschland passieren. Den Täter nennen sie Nils, dieser hat seine Frau während 15 Jahren betäubt und vergewaltigt. 

Schliesslich handelt die Polizei Niedersachsen, findet Nils und eröffnet ein Verfahren gegen ihn. Die Videos vom Missbrauch seiner Frau sind 14 Millionen Mal abgerufen worden. In Chatgruppen hat er zudem anderen Männern Tipps gegeben, wie sie Frauen betäuben können, und berichtet dabei in verstörend herablassender Weise darüber, wie es seiner Frau am Tag nach den Vergewaltigungen ging. 

Erst nach seiner Festnahme und seinem Geständnis erfährt seine Frau, was er ihr angetan hat.

Sie habe Chatnachrichten von ihm sehen müssen, um zu glauben, dass der Mann, den sie liebte, ihr das tatsächlich angetan habe, erzählt sie im Dok-Film «Das Vergewaltiger-Netzwerk: Was tun Polizei und Politik?» der ARD. Erst als sie Texte von ihm gesehen hatte, in denen sie ihn aufgrund gewisser Informationen und der verwendeten Sprache zweifelsfrei erkannte, habe ihre Liebe für ihn in Verachtung umgeschlagen.

«Irgendwann hätte er mich umgebracht», sagt sie weiter. Bis dahin hatte sie immer wieder unerklärliche Kopfschmerzen, die daher rührten, dass ihr Mann sie in sediertem Zustand geschlagen hatte. Ausserdem habe sie manchmal Durchfall gehabt, weil ihr Gatte das Betäubungsmittel, das er ihr verabreicht hatte, zu hoch dosiert hatte. Darüber machte er sich in Chatgruppen lustig. Im Haus des Paars habe die Polizei hunderte rezeptpflichtige Pillen gefunden, erzählt sie weiter.

Online frei zugängliche Vergewaltigungs-Videos

Eine der Gruppen, in denen Männer ihre Missbrauchsvideos teilen und sich darüber austauschen, hat über 70'000 Mitglieder. Einige Clips sind millionenfach angeschaut worden. Darunter solche von Nils. Dieser ist im Alter von 60 Jahren bei einem selbstverschuldeten Unfall gestorben, bevor der Haftbefehl vollstreckt werden konnte, schreibt die ARD «Tagesschau».  

Die Investigativ-Journalistinnen haben sich als User ausgegeben und in Chat-Gruppen auf Telegram mit Nutzern kommuniziert. Das Gleiche haben Medienschaffende von CNN getan. So lesen sie mit, wenn Männer Tipps austauschen, wie sie Frauen betäuben und missbrauchen können, ohne dass diese es bemerken. «Die Videos davon behandeln sie wie Handelsware», beschreibt die Reportage.

Mehr als 20'000 Videos seien auf der Website verfügbar, Sleep Content, werden diese Inhalte genannt. Hunderttausende Views erzielten diese laut der Reportage. Allein im Februar 2026 habe die Website 62 Millionen Besuche verzeichnet.

In Deutschland läuft inzwischen laut einem Sprecher des Bundeskriminalamts eine hohe zweistellige Anzahl an Ermittlungsverfahren. In Deutschland seien 2026 bereits sechs Mitglieder einer geschlossenen Telegram-Gruppe verurteilt worden, die sich dort darüber austauschten, wie sie Frauen betäubt und vergewaltigt haben, wie die «Hessenschau» berichtet.

Die Vergewaltigungen nennen sie «Autofahren», die Frauen «Autos», in betäubtem Zustand bezeichnen sie sie als «tote Schweine». Mehrere erfahrene Beamte hätten die Ermittlungen verlassen, weil sie die Videoaufnahmen nicht mehr ertrugen.

Die Rechtslage

In Deutschland ist der Besitz von Vergewaltigungsvideos und in gewissen Fällen selbst die Verbreitung davon nicht strafbar. Dies unter Strafe zu stellen, genau wie das bei Kinder-Pornografie der Fall ist, will Katrin Wahlmann, Justizministerin des Bundeslands Niedersachsen, in dem Nils gefasst wurde.

In der Schweiz ist das anders, wie eine Anfrage von Nationalrätin Gabriela Suter (SP/AG) im Nationalrat gezeigt hat. In seiner Antwort erklärt der Bundesrat, der Besitz bzw. das Verbreiten eines Videos, das die Vergewaltigung einer erwachsenen Person zeigt (inkl. einer «chemischen Unterwerfung») könne aufgrund verschiedener Bestimmungen strafbar sein. Es folgt eine lange Aufzählung: 

  • die Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte vorliegen.
  • Es ist davon auszugehen, dass die Person im Bild keine Einwilligung zur Aufnahme erteilt hat
  • Besitz oder Zugänglichmachen von Aufnahmen im Wissen um deren deliktische Herkunft.
  • Zeigen oder Zugänglichmachen solcher Aufnahmen gegenüber einer Person unter 16 Jahren.
  • Unbefugtes Weiterleiten von nicht öffentlichen sexuellen Inhalten.
  • Gewaltdarstellungen gemäss Artikel 135 StGB, sofern im Video grausame Gewalttätigkeiten eindringlich dargestellt werden.
  • Und schliesslich: «Je nachdem, welche Art sexueller Handlungen am betäubten Opfer vorgenommen werden, ist die Tat als Vergewaltigung (Art. 190 Abs. 2 und 3 StGB) oder sexuelle Nötigung (Art. 189 Abs. 2 und 3 StGB) zu qualifizieren.»

Es gibt also mehr als genug juristische Handhabe, um das Produzieren und Verbreiten von Vergewaltigungsvideos zu verfolgen. Doch dann stellt sich die Frage, wie das in der Anonymität des Netzes geschehen soll. Wie lassen sich die Täter dingfest machen? Und gibt es eine Möglichkeit, Plattformen, die solche Videos anbieten, stillzulegen?

Diese Fragen stellte blue News dem Bundesamt für Cybersicherheit und mehreren Kantonspolizeien. Die Antworten zeigen, dass diese Art von Delikten in der Schweiz kein Schwerpunkt der Verbrechensbekämpfung und Strafverfolgung sind. 

Schweizer Behörden wimmeln Anfragen ab

Das Bundesamt für Cybersicherheit verweist auf die kantonalen Strafverfolgungsbehörden. Die Kantonspolizei Basel-Stadt meldet, die Staatsanwaltschaft sei zuständig. Diese erklärt: «Zu dem von Ihnen nachgefragte Deliktsphänomen gibt es in Basel-Stadt keine Auffälligkeiten.» Wegen der hohen Falllast der Behörde bittet der Kommunikationsleiter, der Journalist möge seine Recherche in einem anderen Kanton fortsetzen.

Die Kapo St. Gallen antwortet, das Korps habe keine solche Fälle bearbeitet. Darum sieht die Sprecherin keinen Anlass, weiter darauf einzugehen. Ähnlich äussert sich die Kapo Aargau: Das Phänomen sei – «im Gegensatz zum Missbrauch von Kindern und der daraus generierten Kinderpornographie» – im Aargau nicht präsent. Die verdachtslose Recherche sei eine gesamtschweizerische Aufgabe und könne nicht einem Kanton zugeordnet werden. «Vor diesem Hintergrund sehen wir keine Veranlassung, das Thema zu vertiefen.» 

Die Kantonspolizei Zürich verweist auf ein Online-Formular des Bundesamts für Polizei Fedpol, über das illegale Pornografie gemeldet werden kann. Zudem sei illegale Pornografie dem Kanalbetreiber zu melden. 

Das Melden beim Kanalbetreiber hilft den Frauen aber in keiner Weise, die von ihren Männern ohne ihr Wissen betäubt und vergewaltigt werden. Diese Fälle gehen über die Darstellung verbotener Inhalte hinaus. Es sind Verbrechen, die begangen werden, ohne dass die Opfer dies bewusst wahrnehmen. Die betäubten Frauen werden keine Anzeige erstatten, solange sie nicht wissen, was ihnen angetan wird.

«Vor diesem Hintergrund sehen wir keine Veranlassung, das Thema zu vertiefen.»

Kantonspolizei Aargau

Andrea Blaser von der Frauenberatung Sexuelle Gewalt in Zürich erklärt gegenüber blue News: «Wir haben in der Beratung Fälle, die darauf hinweisen, dass wir diese digitale Form von sexualisierter Gewalt auch in der Schweiz haben.» Damit Täter überführt würden, müssten entweder die Frauen selber Anzeige erstatten, oder die Strafverfolgungsbehörden ermitteln, nachdem sie auf anderem Weg Hinweise auf das Verbrechen erhalten hätten.

Eine online gezeigte Vergewaltigung ist ein Offizialdelikt

Gewiss haben die Strafverfolgungsbehörden mehr als genug zu tun, mit Delikten, die einfacher aufzudecken sind. Auch in Deutschland dauerte es über ein Jahr und es brauchte mehrere Hinweise der Reporterinnen, bis Polizeien in verschiedenen Bundesländern Ermittlungen aufnahmen.

Davor hatten die beiden Journalistinnen mit einem Vergewaltiger verdeckt kommuniziert und so die Gewissheit gewonnen, dass er seine Verbrechen in Deutschland begeht. Schweizer Ermittler*innen müssten also zuerst Beweise dafür sammeln, dass der Missbrauch in der Schweiz geschehen ist. 

Martin Steiger von der Digitalen Gesellschaft Schweiz, hauptamtlich Rechtsanwalt, erklärt: «Strafbare Inhalte, auch in der beschriebenen Form, sind eine klassische Aufgabe für die staatliche Strafverfolgung. Normalerweise aufgrund einer Strafanzeige von Opfern, oder bei Hinweisen auf eine Täterschaft in der Schweiz.»

Eine Hürde sei, dass sich das Thema auch jenseits der Landesgrenzen abspiele und deshalb internationale Zusammenarbeit erfordere. «Die entsprechenden Hürden für rechtliche Schritte aller Art können zu faktisch vorhandenen rechtsfreien Räumen führen.»

Die Täter fühlen sich sicher, das zeigen die Recherchen der Journalist*innen von ARD und CNN, die die Chatforen infiltriert haben. Die Reporter*innen des amerikanischen Senders haben sogar einen mutmasslichen Täter in Polen aufgespürt. Wenn ihnen das gelingt, müsste auch die Strafverfolgung dazu in der Lage sein, müsste man meinen. 

Alles nur Taktik?

Die Anfragen bei Schweizer Polizeien zeigen, weshalb Täter sich weiterhin unantastbar fühlen. Wenn Ermittler*innen klar machen würden, dass sie technisch in der Lage sind, Vergewaltiger aufzuspüren, die ihre Verbrechen online teilen, könnten sie diesen das Gefühl der Sicherheit nehmen. 

Doch vielleicht wollen sich die Spezialist*innen für Cyberkriminalität auch einfach nicht in die Karten schauen lassen und haben die digitale Spur der Sexualstraftätern bereits aufgenommen.

Die Kantonspolizei Zürich schliesst ihre Antwort zur Bekämpfung von online geteilten Vergewaltigungs-Videos mit dem Hinweis: «Zu den polizeilichen Ermittlungen und Vorgehensweisen äussern wir uns aus taktischen Gründen wie üblich nicht.»