Kantonale Abstimmung SO Solothurner Stimmvolk stimmt umstrittenem Polizeigesetz klar zu

mk, sda

29.11.2020 - 13:44

Das Solothurner Stimmvolk hat sich für das umstrittene Polizeigesetz ausgesprochen. (Symbolbild)
Das Solothurner Stimmvolk hat sich für das umstrittene Polizeigesetz ausgesprochen. (Symbolbild)
SDA

Im Kanton Solothurn erhält die Polizei mehr Möglichkeiten zur Verhinderung von Straftaten. Das umstrittene Polizeigesetz, das von Gegnern als «Überwachungsgesetz» kritisiert wurde, ist in einer Referendumsabstimmung vom Stimmvolk klar angenommen worden.

Der Entscheid für das Polizeigesetz fiel mit einem Ja-Stimmenanteil von 73,0 Prozent (Ja: 58'088 Stimmen, Nein: 21'467), wie der Kanton auf seiner Website bekannt gab. Die Stimmbeteiligung betrug 44,6 Prozent.

Das Gesetz gibt der Polizei mehr Möglichkeiten für das verdeckte Vorgehen, um Straftaten zu verhindern, bevor sie sich ereignen. Konkret werden die verdeckte Fahndung und die verdeckte Vorermittlung geregelt. Letztere muss ein Gericht von Beginn an genehmigen.

Bei der verdeckten Fahndung sind die Vorschriften etwas weniger streng: Erst ab einer bestimmten Dauer muss sie von einem Gericht genehmigt werden. Die betroffene Person muss jedoch bei beiden Methoden nachträglich informiert werden und kann dann vor Gericht Beschwerde erheben.

Zur Erfüllung bestimmter Aufgaben wird die Polizei auch ermächtigt, unbemannte Luftfahrzeuge wie Drohnen einzusetzen. Das Gesetz ermöglicht zudem die automatisierte Fahrzeugfahndung. Die so erfassten Kontrollschilder können mit polizeilichen Datenbanken abgeglichen werden.

Kantons- und Regierungsrat für Gesetz

Der Kantonsrat hatte dem Polizeigesetz im Mai klar zugestimmt. Der Regierungsrat und die anderen Befürworter argumentierten im Abstimmungskampf erfolgreich, das geänderte Gesetz diene dem Schutz der Bevölkerung. Diese erwarte, dass die Polizei handle, bevor es zu einer Straftat komme. Die meisten anderen Kantone hätten ihre Polizeigesetze bereits entsprechend angepasst.

Wenn etwa konkrete Anhaltspunkte bestünden, dass eine pädophile Person im virtuellen Raum ein Treffen mit einem Kind vereinbart habe, so soll die Polizei am vereinbarten Treffpunkt erscheinen dürfen. Hohe rechtsstaatliche Hürden würden die Privatsphäre Unbescholtener garantieren, hielt der Regierungsrat fest.

Zwei Komitees gegen Gesetz

Gegen das Gesetz hatten zwei Komitees das Referendum ergriffen. Bürgerliche kämpften unter dem Motto «Stopp dem Schnüffelstaat – für eine bürgerfreundliche Polizei» gegen das Gesetz. Das Komitee aus den Jungparteien Jungfreisinnige, Juso, Junge SP Region Olten und Junge SVP wollte eine «unnötige Gefährdung der Grundrechte» verhindern.

Ein «Überwachungsstaat» müsse verhindert werden. Die Polizei habe ein besseres Gesetz verdient, lautete ein weiteres Argument der Gegner. Notwendig seien ein Tatverdacht statt ein Generalverdacht. Die Privatsphäre von unbescholtenen Solothurnerinnen und Solothurner müsse besser geschützt werden.

Die Gegner kritisierten weiter, die Massnahmen im neuen Gesetz seien so aufwendig, dass bei der Jagd nach «echten Verbrechern» Mittel abgezogen würden. Sie warnten davor, dass die Polizei neue Massnahmen ohne richterlichen Beschluss «einfach gegen alle anwenden kann».

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