Kurioses Verfahren in 7 Punkten Weisser Mann wird nicht befördert – Trump-Behörde klagt gegen New York Times

Dominik Müller

7.5.2026

Die US-Arbeitsbehörde hat die New York Times wegen Diskriminierung verklagt.
Die US-Arbeitsbehörde hat die New York Times wegen Diskriminierung verklagt.
Bild: Keystone

Die Trump-Regierung verschärft den Kurs gegen Diversitätsprogramme und klagt gegen die New York Times. Im Zentrum steht eine umstrittene Beförderung. Die Folgen könnten weit über den Einzelfall hinausgehen. 

Dominik Müller

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Die New York Times wird von der US-Arbeitsbehörde EEOC verklagt, weil sie angeblich einen weissen männlichen Mitarbeiter zugunsten von Diversitätszielen bei einer Beförderung übergangen hat.
  • Die Zeitung bestreitet die Vorwürfe und spricht von einem politisch motivierten Verfahren.
  • Der Fall steht im Kontext eines politischen Kurswechsels unter US-Präsident Donald Trump und könnte grundsätzliche Folgen für Diversitätsprogramme haben.

Was ist passiert?

Die renommierte US-Zeitung New York Times sieht sich mit einer brisanten Klage konfrontiert: Die US-Arbeitsbehörde Equal Employment Opportunity Commission (EEOC) wirft der Zeitung vor, einen weissen männlichen Mitarbeiter gezielt benachteiligt zu haben.

Konkret geht es um die Besetzung einer Führungsposition im Jahr 2025 – die Stelle als stellvertretender Redaktionsleiter im Immobilienressort. Der betroffene Journalist, der seit über einem Jahrzehnt bei der Zeitung arbeitet, hatte sich auf die Position beworben, schaffte es jedoch nicht in die finale Auswahlrunde.

Stattdessen kamen vier andere Kandidaten in die enge Auswahl: Eine weisse Frau, ein schwarzer Mann, eine asiatische Frau und eine Frau mit mulitkulturellem Hintergrund – Letztere erhielt letztlich den Job. Die EEOC führt diesen Entscheid nicht auf Leistung zurück, sondern als Hinweis darauf, dass Diversitätsüberlegungen eine entscheidende Rolle gespielt haben könnten.

Worum geht es in der Klage?

Im Kern wirft die EEOC – im Namen des übergangenen Mannes – der Zeitung einen Verstoss gegen den Civil Rights Act von 1964 vor. Dieses zentrale US-Gesetz verbietet Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund von Geschlecht, Hautfarbe oder Herkunft.

Die Behörde argumentiert, dass die New York Times über Jahre hinweg gezielt Programme und Ziele verfolgt habe, um den Anteil von Frauen sowie von schwarzen und hispanischen Mitarbeitenden zu erhöhen. Solche Initiativen seien zwar an sich nicht unzulässig – problematisch werde es jedoch, wenn sie konkrete Personalentscheidungen beeinflussen.

Laut Klageschrift habe genau das in diesem Fall stattgefunden. Interne Dokumente und Nachrichten sowie Diversity-Berichte sollen darauf hindeuten, dass die Zusammensetzung der Belegschaft bei der Entscheidung zumindest mitgedacht wurde.

Zudem erhebt die EEOC den Vorwurf, der übergangene Bewerber sei sogar besser qualifiziert gewesen als die letztlich ausgewählte Kandidatin. Diese Einschätzung stützt sich unter anderem auf interne Aussagen, wonach die erfolgreiche Bewerberin noch «relativ unerfahren» gewesen sei.

Was sagt die New York Times?

Die Zeitung weist die Anschuldigungen entschieden zurück – und spricht von einem «politisch motivierten Verfahren der EEOC unter der Trump-Administration». Eine Sprecherin des Unternehmens betont, dass bei Personalentscheidungen ausschliesslich Leistung zähle: «Unsere Einstellungspraktiken sind leistungsorientiert und darauf ausgerichtet, die weltweit besten Talente zu gewinnen und zu fördern.»

«Wir haben die qualifizierteste Kandidatin eingestellt»

Sprecherin der New York Times

Auch der Darstellung der Behörde, wonach Diversitätsziele entscheidend gewesen seien, widerspricht die Zeitung: «Weder die ethnische Zugehörigkeit noch das Geschlecht spielten bei dieser Entscheidung eine Rolle – wir haben die qualifizierteste Kandidatin eingestellt, und sie ist eine exzellente Redaktorin.»

Darüber hinaus kritisiert die Zeitung das Vorgehen der EEOC als unverhältnismässig: «Die Anschuldigung konzentriert sich auf eine einzige Personalentscheidung bei mehr als 100 vergleichbaren Führungspositionen», so die Sprecherin. Dennoch erhebe die EEOC pauschale Vorwürfe, «die die Fakten ignorieren, um ein vorgefasstes Narrativ zu stützen».

 Was ist umgekehrte Diskriminierung?

Der Fall wird in den USA als Beispiel für sogenannte «reverse discrimination» (auf Deutsch: «umgekehrte Diskriminierung») diskutiert – also die Benachteiligung von Angehörigen einer Mehrheitsgruppe. Vor allem in konservativen Kreisen findet diese Debatte grossen Anklang.

Im Mittelpunkt steht die Frage: Können Programme zur Förderung von Vielfalt selbst diskriminierend wirken?

Die EEOC vertritt offiziell eine klare Linie: Es gebe keine «umgekehrte Diskriminierung» als eigene Kategorie. Jede Benachteiligung aufgrund von Geschlecht oder ethnischer Zugehörigkeit sei per se rechtswidrig – unabhängig davon, ob sie Minderheiten oder Mehrheitsangehörige trifft.

Kritiker von Diversitätsprogrammen sehen sich durch den Fall bestätigt. Sie argumentieren, dass Quoten oder Zielvorgaben zwangsläufig dazu führen, dass andere Bewerber benachteiligt werden.

Befürworter halten dagegen, dass solche Programme notwendig seien, um historisch gewachsene Ungleichheiten zu korrigieren. Einzelne Personalentscheidungen müssten zudem immer im Gesamtkontext gesehen werden.

Was hat Trump damit zu tun?

Die Klage ist kaum losgelöst vom politischen Umfeld zu betrachten. Unter Präsident Donald Trump hat sich die Ausrichtung der Arbeitsbehörde deutlich verändert.

Ihm sind Diversitätsprogramme ein Dorn im Auge: US-Präsident Donald Trump.
Ihm sind Diversitätsprogramme ein Dorn im Auge: US-Präsident Donald Trump.
Keystone

Trump hat Diversitäts-, Gleichstellungs- und Inklusionsprogramme (DEI) wiederholt scharf kritisiert und früh in seiner zweiten Amtszeit Massnahmen ergriffen, um solche Initiativen in der Bundesverwaltung zurückzufahren. Sein Argument: Derartige Programme können selbst diskriminierend sein – insbesondere gegenüber weissen Männern.

Trumps Anti-Diversity-Bemühungen beschränken sich längst nicht nur auf die Wirtschaft: Im Februar 2025 unterzeichnete der US-Präsident ein Dekret, das Transmenschen die Teilnahme am Frauensport verbietet. Auch zu den Olympischen Spielen 2028 sollen seinem Willen nach keine Trans-Athletinnen zugelassen werden. Vor wenigen Wochen gab das Internationale Olympische Komitee nach und plant neu verpflichtende Geschlechtertests für alle Athletinnen.

Das IOC fordert Geschlechtstests von allen Sportlerinnen für die Teilnahme an internationalen Wettbewerben. (Archivbild)
Das IOC fordert Geschlechtstests von allen Sportlerinnen für die Teilnahme an internationalen Wettbewerben. (Archivbild)
Martial Trezzini/Keystone/dpa

Die EEOC unter der Leitung der Trump-Anhängerin Andrea Lucas folgt diesem Kurs. Sie hat angekündigt, verstärkt Fälle zu verfolgen, in denen sich Angehörige von Mehrheitsgruppen benachteiligt fühlen.

Der Fall gegen die New York Times ist dabei kein Einzelfall, sondern Teil einer breiteren Strategie. So untersuchte die Behörde auch den Sportartikelhersteller Nike wegen möglicher Diskriminierung weisser Mitarbeiter. Zudem reichte sie Klage gegen eine Partnerfirma von Coca-Cola ein, der vorgeworfen wird, Männer unzulässig von einer internen Veranstaltung ausgeschlossen zu haben.

Parallel dazu hat Trump selbst wiederholt juristische Auseinandersetzungen mit Medien geführt, darunter auch mit der New York Times. Kritiker sehen darin den Versuch, Druck auf die Berichterstattung auszuüben.

Wie geht es jetzt weiter?

Nach einer mehrmonatigen Untersuchung hatte die EEOC zunächst versucht, eine aussergerichtliche Einigung mit der Zeitung zu erzielen. Diese Gespräche – sogenannte «conciliation»-Verfahren – scheiterten jedoch.

Daraufhin wurde die Klage in Manhattan eingereicht. Die Behörde fordert unter anderem finanzielle Entschädigung für den betroffenen Mitarbeiter, einschliesslich entgangener Gehälter, sowie mögliche Strafzahlungen.

Zudem soll das Gericht der Zeitung untersagen, künftig Personalentscheidungen zu treffen, die auf Grundlage von Geschlecht oder ethnischer Zugehörigkeit diskriminierend sein könnten. Einen konkreten Verhandlungstermin gibt es bisher nicht.

Ist das ein Präzedenzfall mit Signalwirkung?

Der Fall hat das Potenzial, weit über die Medienbranche hinaus Wirkung zu entfalten. Sollte das Gericht der EEOC Recht geben, könnten Diversitätsprogramme in Unternehmen, Universitäten und Organisationen in den USA stärker unter Druck geraten.

Gleichzeitig zeigt der Streit, wie stark Fragen rund um Gleichstellung und Vielfalt politisiert sind. Was für die einen notwendige Korrektur struktureller Ungleichheiten ist, gilt für andere bereits als Diskriminierung.

Die Entscheidung des Gerichts wird daher nicht nur über einen einzelnen Beförderungsfall urteilen, sondern könnte grundlegend beeinflussen, wie Unternehmen künftig mit Diversität umgehen.


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