Deutschland Steinmeier ruft zu gemeinsamem Kraftakt gegen Corona auf

SDA

3.4.2021 - 09:40

HANDOUT - Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier während der Aufzeichnung der Fernsehansprache zur aktuellen Lage in der Corona-Pandemie im Schloss Bellevue. Foto: Sandra Steins/Bundesregierung/dpa - ACHTUNG: Nur zur redaktionellen Verwendung im Zusammenhang mit der aktuellen Berichterstattung und nur mit vollständiger Nennung des vorstehenden Credits
HANDOUT - Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier während der Aufzeichnung der Fernsehansprache zur aktuellen Lage in der Corona-Pandemie im Schloss Bellevue. Foto: Sandra Steins/Bundesregierung/dpa - ACHTUNG: Nur zur redaktionellen Verwendung im Zusammenhang mit der aktuellen Berichterstattung und nur mit vollständiger Nennung des vorstehenden Credits
Keystone

Deutschlands Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat zu einem gemeinsamen Kraftakt gegen die dritte Welle der Corona-Pandemie aufgerufen.

Keystone-SDA

«Raufen wir uns alle zusammen, liebe Landsleute! Holen wir raus, was in uns steckt», sagte er in einer Fernsehansprache zu Ostern, die am Samstagabend ausgestrahlt wird. Das Staatsoberhaupt sprach von einer «Krise des Vertrauens» sowie Fehlern beim Testen, beim Impfen und bei der Digitalisierung. «Nach 13 Monaten helfen Durchhalteparolen nicht weiter.» Gebraucht würden nun Klarheit, Entschiedenheit und pragmatische Regelungen, «damit die Menschen Orientierung haben».

Der Kampf gegen das Corona-Virus überschattet nun bereits das zweite Jahr in Folge das Osterfest. Wegen der Pandemie sind in Berlin und Hamburg seit Freitagabend nächtliche Ausgangsbeschränkungen in Kraft. Die neuen Regeln gelten in Deutschlands grössten beiden Städten zwischen 21.00 und 5.00 Uhr. In der Hauptstadt dürfen sich Menschen während dieser Zeit nur noch allein oder zu zweit im Freien aufhalten. In Hamburg dürfen sie Häuser und Wohnungen nicht mehr ohne triftigen Grund verlassen. Bei Verstössen droht Bussgeld. In der ersten Nacht nach Inkrafttreten schienen die Ausgangsbeschränkungen weitgehend eingehalten zu werden, wie es aus Hamburg und Berlin hiess.

Zudem haben Bund und Länder die mehr als 83 Millionen Einwohner Deutschlands aufgerufen, «auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten». Das zwischenzeitliche Vorhaben einer fünftägigen «Osterruhe» liessen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Länder-Regierungschefs jedoch wieder fallen. Trotzdem wollen sich viele Bürger zurückhalten. Nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov für die Deutsche Presse-Agentur planen 60 Prozent am langen Oster-Wochenende noch nicht einmal einen Tagesausflug.

Saarlands Ministerpräsident Tobias Hans warb dafür, der Bevölkerung Perspektiven zu bieten. «Wir werden die Menschen allein mit dem Schwingen der Lockdown-Keule in dieser Phase der Pandemie nicht mehr mitnehmen können», sagte der CDU-Politiker der «Rheinischen Post» (Samstag). Das Saarland will am Dienstag in einem «Modellversuch» mit Öffnungsschritten beginnen: Theater, Kinos, Fitnessstudios und die Aussengastronomie sollen wieder aufmachen. Voraussetzung für einen Besuch ist ein negativer Schnelltest.

Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Thomas Sternberg, verteidigte die Ostergottesdienste in den Kirchen. «Es fliegen gerade Hunderte Flugzeuge nach Mallorca, in denen Leute dicht nebeneinandersitzen», sagte Sternberg der «Neuen Osnabrücker Zeitung» (Samstag). «Gleichzeitig sind die katholischen und evangelischen Gottesdienste keine Hotspots. Da verstehe ich nicht, warum sie mit strengen Regeln und grossen Abständen nicht möglich sein sollen.»

Auf das Bundesverfassungsgericht kommt nach Einschätzung seines Präsidenten Stephan Harbarth durch Corona erhebliche Mehrarbeit zu. «Diese Pandemie ist in allen freiheitlichen Ordnungen ein Stresstest für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, auch in Deutschland», sagte Harbarth den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Das Thema werde die Gerichte vermutlich «auf Jahre hinaus» beschäftigen. Harbarth äusserte auch die Erwartung, dass die Festlegung der Impfreihenfolge per Ministerverordnung ein Fall fürs Bundesverfassungsgericht wird.