«Möchte ein gutes Vorbild sein»Streit um Kinder eskaliert – Liechtensteiner schlägt Schweizer nieder
Lea Oetiker
3.12.2025
Das Landgericht in Vaduz.
Screenshot Google Review
Ein Liechtensteiner wollte verhindern, dass der neue Schweizer Partner seiner Ex-Frau Zeit mit den gemeinsamen Kindern verbringt. Der Streit eskalierte – nun wurde er verurteilt.
Ein Liechtensteiner Mann versuchte im Mai, den neuen Schweizer Partner seiner Ex-Frau vom Kontakt zu den gemeinsamen Kindern abzuhalten. Vor dem Haus der Ex-Frau stellte er den Schweizer zur Rede – doch die Auseinandersetzung eskalierte rasch und wurde handgreiflich. Dabei schlug der Liechtensteiner den Schweizer ins Gesicht und bedrohte ihn.
Der Schweizer wehrte sich und stiess den Liechtensteiner weg. Beim anschliessenden Schlagabtausch erlitten beide Männer Schürfwunden und Hämatome. Im August mussten sie sich als Angeklagte vor dem Landgericht in Vaduz verantworten, wie das «Liechtensteiner Vaterland» schreibt.
Vor dem Landesgericht bestritten beide die Vorwürfe der Körperverletzung und beriefen sich jeweils auf Notwehr. Zudem stellten beide den anderen als Aggressor dar.
Der Einzelrichter folgte den Zeugenaussagen und Beweisen zugunsten des Schweizers, sprach diesen frei und verurteilte den Liechtensteiner wegen Körperverletzung und versuchter Nötigung zu 220 Tagessätzen à 15 Franken – davon 1200 Franken zu zahlen, 1800 bedingt auf drei Jahre Probezeit. Zudem verlängerte das Gericht eine frühere Probezeit von einem auf fünf Jahre.
Liechtensteiner legt Berufung ein
Der Familienvater legte Berufung ein und forderte Freispruch oder Milderung, da er nicht der Angreifer gewesen sei und auf das Kindeswohl fokussiere: «Mein Mandant wollte niemanden verletzen – schon gar nicht in Anwesenheit seiner Kinder, da er ihnen ein gutes Vorbild sein möchte», sagte sein Verteidiger, wie die Zeitung weiter schreibt. Dieser wies auch auf fehlende Nötigungsangst des Opfers und finanzielle Notlage hin. Die Staatsanwältin hielt die Beweiswürdigung und Strafe für angemessen.
Das Obergericht gab der Schuldberufung keine Folge, reduzierte die Strafe jedoch auf 180 Tagessätze: 80 (1200 Franken) zu zahlen, 100 bedingt auf drei Jahre. Die frühere Probezeit sank auf drei Jahre.
Der Senatsvorsitzende nannte unberücksichtigte Milderungsgründe wie den Versuch der Nötigung, eigene Verletzungen und fehlenden Zusammenhang zu früheren Fällen. Das Urteil ist rechtskräftig.