USATrump will Start von Schweigegeld-Prozess verzögern lassen
SDA
11.3.2024 - 21:23
Der frühere US-Präsident Donald Trump hat über seine Anwälte eine Verzögerung des für den 25. März geplanten Auftakts eines Strafprozesses gegen ihn in Zusammenhang mit Schweigegeldzahlungen an einen Pornostar beantragt. Zunächst solle abgewartet werden, wie sich das Oberste Gericht der USA in Hinblick auf eine mögliche Immunität des Ex-Präsidenten vor Strafverfolgung äussere, schrieb das Anwaltsteam von Trump am Montag an das zuständige Gericht in New York, wie US-Medien übereinstimmend berichteten. Gericht, Staatsanwaltschaft und der zuständige Richter Juan Merchan äusserten sich daraufhin zunächst nicht.
Keystone-SDA
11.03.2024, 21:23
SDA
Der Surpreme Court hatte Ende Februar die Berufung von Trump in der Frage der möglichen Immunität angenommen und plant eine Anhörung Ende April. Die Entscheidung war ein Erfolg für Trump, der im November erneut zum US-Präsidenten gewählt werden und die vielen Prozesse gegen ihn so weit wie möglich hinauszögern will.
Eigentlich hatte Richter Merchan bei einer Anhörung Mitte Februar bestätigt, dass der Schweigegeld-Prozess wie geplant am 25. März mit der Auswahl einer Geschworenenjury starten solle. Der Termin war bereits im vergangenen Jahr angesetzt worden. Es wäre der erste Strafprozess gegen einen früheren Präsidenten in der Geschichte der USA. Drei weitere Strafprozesse sind in Vorbereitung, zudem laufen Zivilprozesse.
Der Hintergrund des Falls ist vor allem, dass Trump kurz vor seiner Wahl zum Präsidenten 130 000 US-Dollar Schweigegeld an die Pornodarstellerin Stormy Daniels hatte zahlen lassen. Sie hatte behauptet, sie habe Sex mit ihm gehabt. Trump bestreitet eine Affäre, nicht aber, dass Geld geflossen ist. Schweigevereinbarungen zwischen zwei Parteien sind nicht illegal. Trump wird aber vorgeworfen, er habe die Zahlungen unrechtmässig verbucht, auf illegale Weise zu verschleiern versucht und damit andere Gesetzesverstösse vertuschen wollen. Der Ex-Präsident hat auf nicht schuldig plädiert.
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