Ein Punkt im gross angelegten Anti-Drogen-Plan des Weissen Hauses sticht besonders hervor: Das Justizministerium soll nach dem Willen von US-Präsident Donald Trump die Todesstrafe für bestimmte Dealer anstreben. Kritiker sehen darin eine Rückkehr zu längst gescheiterten Methoden im Krieg gegen Drogen. Und einige Rechtsexperten hinterfragen Verfassungsmässigkeit und Effektivität von Todesurteilen für Dealer.
Ein detaillierter Blick auf Trumps Vorschlag:
Worin besteht sein Plan?
Trumps Pochen auf eine stärkere Anwendung der Todesstrafe gehört zu einem Aktionsplan, der einen besseren Zugang zu Behandlungsangeboten für Opioid-Süchtige vorsieht. Er steht ganz im Einklang mit der harter Regierungslinie bei der Verbrechensbekämpfung, mit der auch die grassierende Drogenkrise in den USA in den Griff bekommen werden soll. 2016 kosteten Opioide - also neben verschreibungspflichtigen Schmerzmitteln auch Heroin und synthetische Drogen sowie das in der Anästhesie verwendete Fentanyl - rund 42'000 Menschen in Amerika das Leben - ein trauriger Rekord.
Trump schielt bei der Suche nach Auswegen auf Länder wie Singapur. Dort gebe es weniger Probleme mit Drogensucht, weil Dealer hart bestraft würden. Auch in den USA solle es nach Möglichkeit die «ultimative Strafe» geben - die Todesstrafe, so der US-Präsident.
Darf er das überhaupt?
Womöglich. Trump schlägt kein neues Gesetz vor, ermutigt jedoch das Justizministerium, bestehende Gesetze rigoroser durchzusetzen. Da wäre etwa das Drug-Kingpin-Gesetz. Es erlaubt Bundesstaatsanwälten, die Todesstrafe für Dealer zu fordern, die ein Drogengeschäft mit Tötungsabsicht abschliessen oder damit ein Unternehmen fördern wollen.
Es gibt noch andere Bundesgesetze mit der Option Todesstrafe für «Kingpins», also dicken Fischen unter den Dealern, wenn riesige Geldsummen oder Drogenmengen im Spiel sind - und sogar dann, wenn niemand getötet wurde. Doch hat noch nie eine Regierung - ob von Demokraten oder Republikanern geführt- ein Todesurteil nach einem solchen Gesetz angemahnt, geschweige denn durchgesetzt.
Doug Berman, Juraprofessor an der Ohio State University, bemüht das Grundgesetz. Es sei unklar, ob Todesurteile für Dealer - sogar jene, die viele Leben auf dem Gewissen hätten - überhaupt verfassungsmässig wären. So müsste erst eine Verbindung zu einer Tötungsabsicht beim Dealen vorliegen. Der Experte erwartet daher Prozesswellen. Letztlich müsste dann wohl der Oberste Gerichtshof der USA das letzte Wort sprechen, meint Berman.
Trumps Justizminister Jeff Sessions will hingegen für die Todesstrafe für Dealer nach Bundesrecht kämpfen - «wann immer es angemessen» sei. Diese Strafe solle jene treffen, die «keinen Respekt vor der menschlichen Würde zeigen und ihre eigene Gier über die Sicherheit und gar das Leben anderer stellen», erklärte Sessions.
Sind denn jemals Drogenhändler zum Tode verurteilt worden?
Das Death Penalty Information Center weiss von 14 Todeskandidaten, die nach Bundesrecht wegen Drogenkriminalität verurteilt wurden. Dazu gehören Azibo Aquart, gegen den 2012 für die Planung und Beteiligung an den Morden an einer Rivalin sowie an ihren zwei Mitbewohnern die Todesstrafe verhängt wurde. Im Todestrakt sitzt auch Orlando Hall, der 2007 wegen einer mit Drogen zusammenhängenden Entführung mit Todesfolge die «ultimative Strafe» bekam. Und Dustin Honken wurde im Jahr 2004 zum Tode verurteilt: Er soll für ein Drogenkomplott verantwortlich sein, bei dem zwei Kinder sowie drei weitere Menschen umkamen.
Dämmen mehr Todesurteile auf Bundesebene das Drogenproblem ein?
Trump glaubt daran, doch andere sind da skeptischer. John Blume von der Cornell Law School meint, das Kingpin-Gesetz träfe tendenziell arme Angehörige, die eher als kleine oder mittelgrosse Fische denn als jene Hauptakteure eingestuft würden, deren Produkte die Drogenkrise anfachen.
Überhaupt finden Kritiker, dass Trumps Plan an den Drogenkrieg der 1970er und 80er Jahre erinnert, als das politische Washington parteiübergreifend der Meinung war, dass der Kriminalität am besten mit zwingend langen Gefängnisstrafen beizukommen sei. Inzwischen wird diese Herangehensweise sowohl von einigen Konservativen als auch Liberalen in Zweifel gezogen.
«Ich glaube nicht, dass es irgendeinen Grund zur Annahme gibt, dass der Versuch einer Wiederbelebung dieser Politik und deren effektivere Anwendung mehr Erfolg zeitigt», sagt Blume. Im Übrigen sei es schwierig, vor Gericht die Zustimmung zu Todesstrafen zu gewinnen. Dies bedeute, dass viel zu wenige Drogendealer zum Tode verurteilt und hingerichtet würden, um einen echten Abschreckungseffekt zu erzielen. «Ich denke nicht, dass Leute, die da draussen Drogen verkaufen, die Sorgen aufkommt: "Bekomme ich die Todesstrafe?"»
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Nasskaltes Ende: Zwischen Frauenfeld und Matzingen ist eine 33-jährige Wagenlenkerin bei Glatteis von der Strasse abgekommen und im Murgkanal gelandet. Die Frau wurde mit leichten Verletzungen ins Spital gebracht. (26.1.2021)
Opfer der Zerstörungswut: Ein Mann räumt in einem Fast-Food-Restaurant in Rotterdam auf. Die Niederlande sind erneut von sogenannten Corona-Krawallen erfasst worden. Hunderte gewaltbereite Jugendliche hatten nach Polizeiangaben in mehreren Städten randaliert und dabei auch die Polizei angegriffen. (25.1.2021)
Auf den Hund gekommen: Vierbeiner der Indian Railway Protection Force zeigen anlässlich des indischen Nationalfeiertags ihre Kunststückchen.
Galionsfigur mit Kettensäge: Im ungarischen Szilvásvárad streckt sich ein Feuerwehrmann auf dem Dach eines Zugs, um einen Ast abzusägen, der unter der Schneelast heruntergebrochen ist und die Bahnstrecke blockiert. (25.1.2021)
Und sie tun es immer noch: In Rio De Janeiro tummeln sich grosse Menschenmengen auf engem Raum am Strand von Ipanema in Rio de Janeiro. Und das obwohl Brasilien nach wie vor sehr hohe Corona-Fallzahlen hat.
Himmlische Hilfe: Feuerwehrfrau Tegan Rayner von der Belair Brigade CFS freut sich über den Regen, während sie nach Löscharbeiten der Buschbrände in Cherry Gardens in der Nähe von Adelaide, Australien, steht. (25.1.2021)
Winterfest: Stammrosen sind im Rosenpark Dräger in Steinfurth, Deutschland, mit Folie kältesicher verpackt. (25.1.2021)
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