Schweiz UN-Menschenrechtskommissarin nennt persönliche Gründe für Rückzug

SDA

13.6.2022 - 16:58

FILED - Die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Michelle Bachelet, hat überraschend ihren Rückzug angekündigt. Photo: Violaine Martin/UN Geneva/dpa - ATTENTION: editorial use only and only if the credit mentioned above is referenced in full
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Keystone

Die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Michelle Bachelet, hat überraschend ihren Rückzug angekündigt. Sie stehe nicht für eine zweite Amtszeit zur Verfügung, sagte sie am Montag in Genf. Sie machte persönliche Gründe dafür geltend.

Keystone-SDA

«Ich bin schliesslich keine junge Frau mehr», sagte die 70-Jährige Ärztin und ehemalige Präsidentin von Chile. «Nach einer langen und reichhaltigen Karriere will ich zu meiner Familie und in mein Land zurückkehren.»

Bachelet wies Spekulationen zurück, dass der Rückzug mit ihrer jüngsten scharf kritisierten Reise im Mai nach China zu tun habe. Bachelet war nach monatelangen Verhandlungen mit der Regierung in Peking unter anderem in die nordwestchinesische Region Xinjiang gereist, in der Uiguren und Angehörige anderer muslimischer Minderheiten nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen seit Jahren misshandelt und drangsaliert werden. Bachelet hatte zum Abschluss ihres Besuchs auf direkte Kritik an der chinesischen Führung verzichtet. Auch die Bundesregierung war enttäuscht. Sie habe sich Aufklärung über die Vorwürfe schwerer Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang erhofft, teilte Aussenministerin Annalena Baerbock (Grüne) anschliessend mit. Die Reise habe «dieser Erwartung nicht gerecht werden» können.

Sie habe UN-Generalsekretär António Guterres bereits vor zwei Monaten – also vor der Reise nach China – mitgeteilt, dass sie für eine zweite Amtszeit nicht zur Verfügung stehe, sagte Bachelet. Kritik habe ihre Entscheidungen noch nie beeinflusst, sagte sie, und sie sei in ihrer Zeit als Präsidentin heftig kritisiert worden. Sie bestätigte, dass ein seit langem zurückgehaltener Bericht ihres Büros über die Lage in Xinjiang noch vor Ablauf ihrer Amtszeit veröffentlicht werden soll.