Einschüchterungs-Klagen nehmen zu US-Urteil könnte das Ende von Greenpeace bedeuten

Stefan Michel

23.3.2025

Schon 2016 demonstrierten Menschen gegen die Pipeline Dakota Access. Jetzt hat ein US-Gericht Greenpeace wegen Unterstützung der Proteste zu 660 Millionen Dollar Schadenersatz verurteilt. 
Schon 2016 demonstrierten Menschen gegen die Pipeline Dakota Access. Jetzt hat ein US-Gericht Greenpeace wegen Unterstützung der Proteste zu 660 Millionen Dollar Schadenersatz verurteilt. 
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Ein US-Gericht hat Greenpeace wegen Protestaktionen gegen ein Pipeline-Projekt zu 660 Millionen Dollar Schadenersatz verurteilt. Klagen gegen NGO und Medien haben System. Die EU hat ein Gesetz dagegen erlassen.

Stefan Michel

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Wegen Protestaktionen gegen ein Pipeline-Projekt hat ein Gericht in North Dakota. Greenpeace zur Zahlung von 660 Millionen Dollar Schadenersatz an das Unternehmen Energy Transfer verurteilt.
  • Greenpeace und viele Beobachter*innen sehen den Rechtsfall als Einschüchterungsklage. Die EU hat 2024 ein Gesetz gegen solche Verfahren erlassen.
  • Greenpeace klagt in den Niederlanden aufgrund der EU Anti-SLAPP-Richtlinie gegen den Prozess, den der Pipeline-Betreiber gegen die NGO führt.

Nach dem Urteil die Durchhalteparole: «Wir werden nicht nachgeben. Wir werden uns nicht zum Schweigen bringen lassen.» Das sagt Kristin Casper, General Counsel (Chef-Rechtsberaterin) von Greenpeace International.

Geklagt hat das Unternehmen Energy Transfer ET, das ein Pipelnie-Projekt vorantreibt, das von einer breiten Protestbewegung bekämpft wird. ET macht Greenpeace dafür verantwortlich, mit verleumderischen Aussagen grossen wirtschaftlichen Schaden angerichtet zu haben.

Noch ist die Entscheidung des Geschworenengerichts in Morton County, North Dakota, nicht rechtskräftig. Die ausgesprochene Strafe von 660 Millionen Dollar würde Greenpeace aber mit grosser Wahrscheinlichkeit in den Ruin treiben.

2023 hat die Umweltorganisation gemäss Jahresbericht 84 Millionen Dollar an Spenden eingenommen. Ihr Gesamtvermögen hat sich per Ende 2023 auf 78 Millionen Dollar belaufen.

SLAPP – NGO mit Klagen zum Schweigen bringen

Für Greenpeace steht fest, dass es sich bei diesem Verfahren um eine SLAPP-Klage handelt. Die Abkürzung steht für Strategic Lawsuit Against Public Participation, also ein strategischer Rechtsfall gegen die öffentliche Beteiligung. Aus Sicht der Verklagten, werden diese zu dem Zweck eingeleitet, sie zum Schweigen zu bringen. Dass das englische Verb slap schlagen bedeutet, dürfte die Wahl des Akronyms beeinflusst haben.

Greenpeace ist nicht allein. Während Jahren bekämpfte eine malaysische Milliardärsfamilie den Bruno Manser Fonds mit Klagen. Ihr Ziel, die Berichte der NGO über illegalen Holzschlag im Regenwald aus der Welt zu schaffen. 2022 hat die Basler Staatsanwaltschaft sämtliche Vorwürfe gegen den Bruno Manser Fonds als haltlos bezeichnet und das Verfahren eingestellt, wie die Basler Zeitung berichtete. 

Oft stehen auch Medientitel oder einzelne Journalist*innen im Visier von SLAPP-Kläger*innen: So strengte beispielsweise der russische Oligarch Roman Abramowitsch einen Prozess gegen Tamedia an, um zu verhindern, dass dessen Medien über sein Gesuch um eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz berichtet. Er blitzte damit vor Gericht ebenso ab, wie mit seinem Versuch, in der Schweiz sesshaft zu werden. 

Schon Androhung einer Klage kann wirken

Die Organisation Coalition against SLAPPS in Europe zählt allein auf dem alten Kontinent seit 2010 über 1000 Fälle von Einschüchterungsklagen und einen deutlichen Anstieg seit 2016. In ihrem Bericht zählt sie allein für das Jahr 2023 166 neue Fälle. 

SLAPP-Verfahren müssen aber gar nicht erfolgversprechend sein, um Wirkung zu zeigen. Auch eine haltlose Anklage abzuwehren, kann Betroffene viel Geld und Zeit kosten. So kann ein finanzstarker Kläger eine Organisation oder Medienschaffende einschüchtern, indem er sie in einen langwierigen Rechtsstreit verwickelt.

Ein besonders drastisches Beispiel ist die 2017 ermordete maltesische Investigativ-Journalistin Daphne Caruana Galizia, gegen die zum Zeitpunkt ihres Todes über 40 Verfahren liefen, die sich alle gegen ihre Arbeit richteten.    

Für kleinere Medien oder Organisationen kann allein die Androhung einer Klage dazu führen, dass diese eine Veröffentlichung zurückziehen. So geschehen beim Zürcher Online-Medium tsüri.ch. Dieses hat einen Beitrag gelöscht, in dem es einen Unternehmer kritisierte. Obwohl sie von der journalistischen Arbeit überzeugt seien – also dass diese die Fakten korrekt wiedergegeben habe – hätten sie die Veröffentlichung rückgängig gemacht, um einem möglichen Prozess aus dem Weg zu gehen. Als kleines Medienhaus könnten sie sich einen solchen nicht leisten, sagt Co-Geschäftsführer Elio Donauer danach zum Medienmagazin persönlich.com.

EU hat ein Anti-SLAPP-Gesetz, die Schweiz nicht

Die EU hat im Sommer 2024 die Anti-SLAPP-Richtlinie in Kraft gesetzt. Diese schützt natürliche und juristische Personen, die von missbräuchlichen Klagen betroffen sind. Gerichte sind berechtigt, missbräuchliche Anklagen zum frühestmöglichen Zeitpunkt abzuweisen. Zudem habe der Kläger die Verfahrenskosten zu tragen. 

In der Schweiz hat die Nationalrätin Florence Brenzikofer Grüne/BL eine Interpellation an den Bundesrat gerichtet, indem sie eine entsprechende Regelung für die Schweiz forderte. Die Landesregierung hält in ihrer Antwort fest, dass die geltenden Gesetze schon jetzt ermöglichten, offenkundig missbräuchliche Klagen abzuwehren. Zusätzliche Massnahmen in diesem Bereich seien nicht nötig.  

Die Anti-SLAPP-Richtlinie der EU ist das Instrument, mit dem sich Greenpeace gegen Energy Transfer wehrt. In den Niederlanden hat sie das Unternehmen vor einem Monat wegen gegenstandsloser Rechtsfälle verklagt. Die Umweltorganisation fordert dort das US-Unternehmen, ihr sämtliche Kosten zu erstatten, «die ihr durch die aufeinanderfolgenden, unbegründeten Klagen von ET entstanden sind», wie es in einer Mitteilung von Greenpeace International heisst. 

Die Gegen-Klage von Greenpeace ist der erste Test der Anti-SLAPP-Richtlinie der EU. Und das in einem Fall, der mit seinem Streitwert neue Massstäbe setzt und eine der bekanntesten NGO der Welt in ihrer Existenz bedroht.