Prozess Verteidiger von Pierre Maudet plädieren auf Freispruch

SDA/jka

18.2.2021 - 17:13

Yaël Hayat (r.), die Verteidigerin von Pierre Maudet, versuchte vor Gericht die Lüge ihres Mandanten zu erklären.
Yaël Hayat (r.), die Verteidigerin von Pierre Maudet, versuchte vor Gericht die Lüge ihres Mandanten zu erklären.
Keystone

Im Prozess gegen den Genfer Staatsrat Pierre Maudet verlangen seine Anwälte einen Freispruch. Maudet selbst wiederholte derweil seine Entschuldigung. 

Die Anwälte des Genfer Staatsrats Pierre Maudet haben am Donnerstag vor dem Polizeigericht auf Freispruch plädiert. Nach Ansicht seiner Verteidigerin Yaël Hayat gäbe es «keinen Fall, wenn es keine Lüge gegeben hätte».

«Aber diese Lüge entstand nicht auf der Reise, sondern in dem Moment, in dem die Medien begannen, sich dafür zu interessieren», erklärte Hayat das Verhalten ihres Mandanten. «Der Staatsrat, bekannt für seine Aufrichtigkeit, seine Integrität, entschied sich dann, seine Familie zu schützen. Ein Fehler, der ihn menschlicher macht.»

Dem seit dem Ausschluss aus der FDP parteilosen Staatsrat wird vorgeworfen, durch eine Luxus-Reise nach Abu Dhabi Vorteile angenommen zu haben. Zwei Genfer Geschäftsleute, Antoine Daher und Magid Khoury, beide Freunde des Staatsrats, die Beziehungen vor Ort haben, bereiteten die Reise vor.

«Freundschaft ohne Berechnung»

Die Staatsanwaltschaft stelle auch die freundschaftlichen Bande zwischen Maudet und dem Geschäftsmann Antoine Daher in Frage, dem eine Vorteilsgewährung vorgeworfen werde, fuhr Hayat fort. «Es ist eine echte Freundschaft, ohne Berechnung, ohne böse Absichten», sagte sie.

Maudets Anwalt, Grégoire Mangeat, versuchte derweil die Anschuldigung im Zusammenhang mit der auf 50'000 Franken geschätzten und vom Emirat Abu Dhabi bezahlten Reise zu entkräften. «Pierre Maudet ist nicht das erste amtierende Mitglied einer Kantonsregierung, das in der Schweiz vor Gericht steht. Aber es ist das erste Mal, dass eine Staatsanwaltschaft ein Gericht bittet, zu entscheiden, dass eine offizielle Einladung eines souveränen Staates keine offizielle Einladung ist», kritisierte er.

Der Magistrat sei aufgrund seines Status «wie Hunderte anderer VIPs» zum Formel-1-Grand-Prix, einem Schaufenster der Macht des Emirats, eingeladen worden.

«Keine geschäftlichen Interessen»

Zu Beginn dieses vierten Verhandlungstages hatten Marc Hassberger und Guillaume Vodoz, die Anwälte des Geschäftmanns Khoury, das Wort ergriffen. Der im Immobiliengeschäft tätige Geschäftsmann ist wegen Vorteilsgewährung angeklagt, weil er die Reise des Magistrats, seiner Familie und seines ehemaligen Stabschefs gegen Bezahlung aller Spesen organisiert und Maudet 34'000 Franken für eine politische Umfrage bezahlt hatte.

Khoury habe lediglich Genf helfen wollen, indem er versucht habe, eine offizielle Einladung für Maudet zum Formel-1-Grand-Prix zu erhalten, sagte Verteidiger Hassberger. Er habe seinen Onkel in Abu Dhabi angerufen, ohne dass dieser eine Garantie gegeben habe. «Die Intervention von Herrn Khoury war notwendig, aber nicht ausschlaggebend für diese Reise», sagte der Anwalt.

«In der Folgezeit hat mein Mandant nicht versucht, an Herrn Maudet heranzutreten oder ihn zu beeinflussen», sagte Hassberger. Er müsse freigesprochen werden.

Vodoz kam zum gleichen Schluss bezüglich der Finanzierung der politischen Umfrage für Maudet. «Herr Khoury hat immer gesagt, dass es dabei um die Unterstützung von Herr Maudets Politik geht.» Dies sei eine Unterstützung, die mit derjenigen durch den Direktor von Manotel vergleichbar sei. Die Affäre um die Hotelgruppe Manotel – dabei geht es um Spendengelder und eine gesponserte Geburtstagsfeier für Maudet – hatte die Genfer Justiz fallen gelassen.

«Für das Wohl Genfs»

Am Schluss des vierten Verhandlungstages kam Maudet selbst zu Wort: «Als Mann leugne ich meine Schuld nicht gegenüber denjenigen, die verletzt und betroffen wurden. Ich wiederhole meine Entschuldigung.» Als Staatsrat bestätige er, dass es ihm stets um das Wohle der Republik Genf gegangen sei, sagte der Kandidat für die Ersatzwahl um seine eigene Nachfolge am am 7. März.

Die Staatsanwaltschaft hatte am Mittwoch für Maudet wegen Vorteilsannahme eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten beantragt. Darüber soll der Politiker 84'000 Franken als Entschädigung an den Staat Genf bezahlen. Diese Summe entspricht den Kosten für die Reise nach Abu Dhabi und den Kosten für die politische Umfrage. Das Urteil wird am Montag um 17.30 Uhr verkündet.

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