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Maja T. im Februar 2025 im Gerichtsaal in Budapest. Maja T. wird vorgeworfen, an Angriffen auf Rechtsextremisten beteiligt gewesen zu sein.
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Maja T. sitzt in Ungarn wegen mutmasslicher Beteiligung an Angriffen auf Rechtsextreme in Isolationshaft. Jetzt protestiert Maja T. mit einem Hungerstreik gegen die Haftbedingungen – und fordert ein faires Verfahren in Deutschland.
Die ungarische Staatsanwaltschaft wirft Maja T. vor, im Februar 2023 in Budapest an Angriffen auf tatsächliche und vermeintliche Rechtsextremisten beteiligt gewesen und damit für schwere Körperverletzungen mitverantwortlich zu sein.
Die 24-jährige non-binäre Person lehnte ein Angebot der Staatsanwaltschaft ab: Bei einem Geständnis gebe es ohne Gerichtsprozess eine Haftstrafe von 14 Jahren. Nun droht Maja T. bei einer Verurteilung bis zu 24 Jahre Haft.
Maja T. wurde im Dezember 2023 in Berlin verhaftet und im Juni 2024 nach Ungarn ausgeliefert – obwohl das Bundesverfassungsgericht dies untersagt hatte. Doch die Entscheidung kam wenige Minuten zu spät. Im Februar 2025 hat das Bundesverfassungsgericht die Auslieferung erneut für rechtswidrig erklärt.
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Die deutschen Behörden hätten die Haftbedingungen in Ungarn nicht ausreichend untersucht. Dort gebe es strukturelle Probleme wie Gewalt und Überbelegung. Zudem bestehe die Gefahr, dass Maja T. aufgrund der nicht-binären Identität diskriminiert wird. Auch kritisiert das Bundesverfassungsgericht «die befremdliche Vorführung vor Gericht»: Maja T. wurde im Februar bildstark an Ketten in den Gerichtssaal gebracht.
Aus Protest gegen die Haft in Ungarn ist Maja T. Anfang Juni 2025 in den Hungerstreik getreten. «Hier in Ungarn bin ich in Isolationshaft lebendig begraben», teilte Maja T. schriftlich mit.
Maja T. beklagte zu Prozessbeginn unter «menschenunwürdigen Bedingungen» in Einzelhaft gehalten zu werden. Zu Prozessbeginn im Februar war unter anderem mit Schlafentzug durch stündliche Kontrollen in der Zelle sowie mangelnde hygienische Bedingungen die Rede. Zudem hätten nicht alle Prozessakten in deutscher Übersetzung vorgelegen.
Der Hungerstreik sei ein letzter Versuch, ein gerechtes Gerichtsverfahren zu erleben und nach Deutschland überstellt zu werden.
Majas Vater Wolfram Jarosch erklärte, man wolle, dass Maja T. ein faires Verfahren in Deutschland bekomme. Eine Petition, die die Rückholung von Maja T. nach Deutschland verlangt, wurde bereits von 100'000 Menschen unterzeichnet.

Ein Plakat mit der Forderung zur Freilassung von Maja T bei der Pride in Dresden.
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Auch deutsche Politiker der Grünen und der Linken setzen sich für eine Rückkehr von Maja T. nach Deutschland ein. Der Linken-Fraktionschef im Europaparlament Martin Schirdewan forderte: «Die Bundesregierung muss Maja T.s Rücküberstellung aus Ungarn nach Deutschland jetzt sofort zur Priorität machen.» Er hatte Maja T. zuvor zusammen mit anderen Europa- und Bundestagsabgeordneten besucht.
Bundeskanzler Friedrich Merz hat sich bisher öffentlich nicht zum Fall geäussert.
Das Gericht in Budapest hatte Ende Juni einen Antrag auf Überstellung in den Hausarrest abgelehnt. Es sieht erhöhte Fluchtgefahr.
Maja T. befindet sich nun seit mehr als drei Wochen im Hungerstreik. Maja T. habe mehr als zwölf Kilogramm abgenommen und sei «sehr geschwächt», sagte Vater Jarosch.
Anfangs Juli ist Maja T. in ein Gefängniskrankenhaus im Südosten Ungarns gebracht worden. Grundsätzlich sei die Verlegung ins Krankenhaus sinnvoll, da der Zustand dort besser ärztlich überwacht werden könne als in der Haftanstalt, sagte Vater Jarosch. Allerdings fehle im Krankenhaus ein Dolmetscher, der wichtig wäre, um sicherzustellen, dass die Ärzte dort keine Zwangsmassnahmen einleiten. «Ich denke, Maja möchte den Hungerstreik fortsetzen», sagte Vater Jarosch weiter.
Zuvor hatte das Gericht entschieden, den Prozess gegen Maja T. trotz Hungerstreik fortzusetzen. Es hielt Maja T. für verhandlungsfähig und lehnte einen Antrag ab, die Verhandlungen zu verschieben. Die Staatsanwaltschaft hatte bezweifelt, dass Maja T. sich tatsächlich im Hungerstreik befindet.