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Schafft ein US-Berufungsgericht, was Bundespräsidentin Keller-Sutter und Wirtchaftsminister Parmelin nicht gelang? Noch sind die horrenden Zölle gegen Importe aus der Schweiz in Kraft.
sda
Ein US-Berufungsgericht erklärt die Zölle für illegal, die die Regierung Trump verhängt hat. Ist der Zollkrieg damit beendet? Was bedeutet der Entscheid für die Schweiz? Eine Übersicht.
Den Richtern sind weniger die Zölle an sich ein Dorn im Auge, sondern eher die juristische Argumentation, die der US-Präsident dafür heranzieht. Er behauptet, dass es einen Notstand gebe – und deshalb die Anwendung eines entsprechenden Gesetzes aus dem Jahr 1977 gerechtfertigt sei.
Trump verweist auf ein Ungleichgewicht im internationalen Handel zulasten der USA und meint, dass die Vereinigten Staaten unfair behandelt worden seien. Die Schweiz macht er zum Beispiel für ein Handelsdefizit von 40 Milliarden Dollar verantwortlich. Für den Bund ist die bilaterale Handelsbilanz aber ausgeglichen.
Das Gesetz besagt, dass ein Präsident im Krisenfall Dekrete erlassen kann, ohne dass der Kongress – das Parlament der USA – angerufen werden muss. Im Falle der weitreichenden Zölle auf Importprodukte und des dafür herangezogenen Notstandsgesetzes hat das Berufungsgericht dem Präsidenten – wie schon die Vorinstanz – eine solche Befugnis nun jedoch abgesprochen. Zölle seien eine Kernkompetenz des US-Kongresses, unterstrichen die Richter.
Vorerst nicht. Die Entscheidung tritt nicht vor dem 14. Oktober in Kraft – dadurch bekommt die US-Regierung Zeit, sie vor dem Obersten Gerichtshof anzufechten. Genau das will Trump nun tun – in der Hoffnung, dass die in seiner ersten Amtszeit nach rechts gerückte Richterriege des Supreme Courts in seinem Sinne entscheidet. Er beeilte sich auch, dem Eindruck einer Niederlage entgegenzutreten. Kurz nach der Entscheidung schrieb er auf seiner Plattform Truth Social: «Alle Zölle sind weiterhin in Kraft!»
Ohnehin war es bei der vorherigen Bundesgerichts-Entscheidung nicht um alle Zölle gegangen. Ausgekoppelt waren etwa Abgaben auf Autos, Stahl, Aluminium, Arzneimittel und Halbleiter.
Für die Schweiz ändert sich vorerst nichts. Für die meisten Produkte, welche die Schweiz in die USA exportiert, gilt seit dem 7. August ein Zollsatz von 39 Prozent. Bislang nicht betroffen von den Zusatzzöllen ist die Pharmaindustrie. Der US-Präsident sprach sich zudem gegen Zölle auf Gold aus.
Streng genommen bezog sich das US-Gericht in niedrigerer Instanz auf einen älteren Stand vom April. Damals hatte Trump auf einer riesigen Tafel im Rosengarten des Weissen Hauses hohe Zölle gegen eine Vielzahl von Ländern angekündigt. Für die Schweiz war ursprünglich ein Zollsatz von 31 Prozent angekündigt. In den Wochen und Monaten danach gab es allerdings Fristverlängerungen, Verhandlungen und Briefe aus dem Weissen Haus – Zollsätze wurden zum Teil abgesenkt, im Falle der Schweiz noch weiter erhöht. Den angeblichen Notstand zog Trump dabei auch weiterhin als Argumentationsgrundlage heran.
Welche Auswirkungen der Entscheid des US-Berufungsgerichts auf Staaten hat, die mit den USA eine Vereinbarung erzielt haben, war zunächst unklar. Die EU und die USA schlossen Ende Juli einen Zolldeal. Auf den Import der meisten EU-Produkte in die USA gilt seit dem 7. August ein Zollsatz von 15 Prozent.