Sonderzölle Weisses Haus gegen Einigung im Handelsstreit

SDA/uri

8.11.2019 - 02:10

Die USA haben eine Einigung im Handelsstreit mit den Chinesen unter Führung von Staatschef Xi Jinping bestätigt – allerdings soll das Weisse Haus von US-Präsident Donald Trump gegen die Vereinbarungen sein. (Archivbild)
Die USA haben eine Einigung im Handelsstreit mit den Chinesen unter Führung von Staatschef Xi Jinping bestätigt – allerdings soll das Weisse Haus von US-Präsident Donald Trump gegen die Vereinbarungen sein. (Archivbild)
Source: Keystone

Die USA haben chinesische Angaben bestätigt, wonach es eine Übereinkunft im Handelsstreit zwischen den beiden Volkswirtschaften gibt. Beide Seiten hätten sich geeinigt, als Teil einer ersten Phase eines Handelsabkommens die Zollschraube zurückzudrehen.

Dies sagte ein Regierungsvertreter in Washington am Donnerstag (Ortszeit). Ein Sprecher des Handelsministeriums in Peking hatte zuvor gesagt, die USA und China wollten Zölle schrittweise zurücknehmen. Details blieben allerdings noch unklar.

Die anvisierte Übereinkunft im Handelsstreit zwischen den USA und China stösst nach Informationen der Nachrichtenagentur Reuters im Weissen Haus allerdings auf teils heftigen internen Widerstand. Auch externe Berater seien gegen eine schrittweise Rücknahme von Sonderzöllen, sagten mehrere mit den Gesprächen vertraute Personen am Donnerstag (Ortszeit). Man sei sich innerhalb der US-Regierung uneinig, ob ein solcher Schritt die Verhandlungsposition der USA schwäche.

Signale der Annäherung

Die USA und China überziehen sich seit über einem Jahr gegenseitig mit milliardenschweren Sonderzöllen. US-Präsident Donald Trump stört sich unter anderem am riesigen Defizit seines Landes im Handel mit China. Er wirft der Volksrepublik unfaire Handelspraktiken und Beschränkungen für ausländische Unternehmen sowie Diebstahl geistigen Eigentums vor.

Zuletzt gab es aber vermehrt Signale der Annäherung. Im Dezember soll es US-Regierungskreisen zufolge ein Treffen zwischen Trump und Chinas Präsident Xi Jinping zur Unterzeichnung eines ersten Handelsvertrags geben.

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