Europa Weitere Zusammenarbeit der «Sparsamen Vier»

SDA

24.7.2020 - 01:17

Der österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz hat in einem Interview angekündigt, dass die Gruppe der «Sparsamen Vier» künftig auch bei anderen Themen eng zusammenarbeiten wollen. Zu den «Sparsamen Vier» gehören neben Österreich die Niederlande, Dänemark und Schweden. (Archivbild)
Der österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz hat in einem Interview angekündigt, dass die Gruppe der «Sparsamen Vier» künftig auch bei anderen Themen eng zusammenarbeiten wollen. Zu den «Sparsamen Vier» gehören neben Österreich die Niederlande, Dänemark und Schweden. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/APA/BKA/DRAGAN TATIC

Österreich will sich auch jenseits der Finanzpolitik mit den Niederlanden, Schweden und Dänemark abstimmen, um gemeinsamen Interessen in der Europäischen Union durchzusetzen.

«Wir werden uns in der Gruppe der Sparsamen weiterhin eng abstimmen, um Plänen für eine Schuldenunion auch in Zukunft entschieden entgegenzutreten und unsere Interessen auch in anderen Bereichen gemeinsam wahren zu können», sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) der «Welt» (Freitag). Welche anderen Bereiche er meinte, wurde nicht deutlich.

«Wir haben gemeinsam mit den Niederlanden, Dänemark und Schweden dafür gesorgt, dass sorgsam mit europäischem Steuergeld umgegangen wird und es klare Bedingungen für die Auszahlung der Mittel aus dem Wiederaufbaufonds gibt, wie die Durchführung von Reformen», sagte Kurz.

«Es ist uns auch gemeinsam gelungen, den Einstieg in eine permanente europäische Schuldenunion zu verhindern. Es ist ja kein Geheimnis, dass manche Länder dafür stets eingetreten sind. All das ist natürlich auch im Interesse der deutschen Steuerzahler.»

Die Staats- und Regierungschefs der 27 Mitgliedsländer hatten sich am Dienstag auf ein Corona-Krisenprogramm im Umfang von 750 Milliarden Euro und einen siebenjährigen EU-Haushalt von 1074 Milliarden Euro geeinigt. Dabei hatten die «Sparsamen Vier» wesentlichen Anteil an der Ausgestaltung. Der Haushalt braucht die Billigung des EU-Parlaments, das in einem Vermittlungsverfahren Änderungen durchsetzen will.

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