Fehler gefunden?
Jetzt meldenFehler gefunden?
Jetzt melden
Mex Müller verklagt Österreich, weil das Land zu wenig gegen den Klimawandel tut.
AFP
Hitze schränkt sein Leben massiv ein. Nun kämpft ein Österreicher mit Multipler Sklerose vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für mehr Klimaschutz – und könnte damit Geschichte schreiben.
Bei Temperaturen über 30 Grad ist der Österreicher Mex Müllner nahezu vollständig gelähmt. Er ist am Uhthoff-Phänomen erkrankt, einer speziellen Form von Multipler Sklerose. Steigende Temperaturen beeinträchtigen die Fähigkeit seiner Nerven, Signale an die Muskeln zu übertragen.
Vor fünf Jahren hat Müllner beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Klage gegen sein Heimatland Österreich eingereicht wegen «Untätigkeit im Kampf gegen den Klimawandel».
«Im Moment ist es mir zu heiss», sagt Müllner im Interview mit der Nachrichtenagentur AFP. «Irgendwann wird es für alle zu heiss sein – und in den letzten Tagen haben wir gesehen, dass es für alle zu heiss war.» Man sei bereits an einem Punkt angelangt, von dem er dachte, er würde erst in zehn Jahren erreicht. «Ich würde nicht sagen, dass die Regierung nichts tut, sondern aus meiner Sicht einfach nicht genug – sie könnte mehr tun, sie sollte mehr tun», sagt er weiter.
In seiner Beschwerde argumentiert Mex Müllner, dass die unzureichende Klimapolitik Österreichs seine Rechte nach der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt. Insbesondere das Recht auf Privat- und Familienleben sowie das Recht auf wirksame Beschwerden.
Die steigenden Temperaturen würden seine Bewegungsfreiheit massiv beeinträchtigen, da er bereits ab 25 Grad seine Wohnung kaum mehr verlassen kann und ab 30 Grad auf einen elektrischen Rollstuhl angewiesen ist. Dies führe zu erheblicher sozialer Isolation und beeinflusse sein Privatleben.
Auch hätten Österreicher*innen momentan keine Möglichkeit, den Staat zur Verantwortung zu ziehen, wenn er seine Klimaschutzverpflichtungen nicht einhält. Ein Erfolg dieser Klage könnte Österreich dazu zwingen, ein rechtliches Verfahren für Bürger zu schaffen, um Klimaschutzmaßnahmen einzufordern.
Unterstützt wird Müllner bei seiner Klage unter anderem von der Österreichischen Multiple-Sklerose-Gesellschaft.
Bei der Klage geht es dem Mitte-40-Jährigen nicht in erster Linie um ihn selbst. «Ich möchte nicht, dass der österreichische Staat eine Klimaanlage in meinem Zuhause installiert», sagt er. «Ich möchte eine Lösung, die die Welt rettet – die die Welt als bewohnbaren Ort für die Menschheit erhält.»
Ein Urteil könnte bedeuten, dass Österreich verbindliche, überprüfbare Klimaziele verabschieden, wirksame Beschwerdemechanismen schaffen und konkrete Massnahmen zur Emissionsminderung umsetzen muss.
Die Entscheidung des EGMR im Fall Mex Müllner gegen Österreich steht noch aus. Im Fall der Schweizer Klimaseniorinnen hat der EGMR jedoch bereits im April 2024 klar gemacht, dass Klimaschutz ein Menschenrecht ist. In einem historischen Urteil hatte der EGMR entschieden, dass die Schweiz die Menschenrechte der Seniorinnen verletzt habe, weil sie zu wenig gegen den Klimawandel unternimmt.
Dem Verein Klimaseniorinnen gehören über 3000 Frauen im Pensionsalter an. Sie hatten ihre Klage im November 2016 eingereicht. Nach Ablehnung durch alle nationalen Instanzen, inklusive Bundesgericht, zogen sie die Klage im Dezember 2020 vor den EGMR.