OrganspendeZahl der Organspenden 2021 wieder auf Vor-Pandemie-Niveau
sp, sda
20.1.2022 - 08:28
Im vergangenen Jahr haben in der Schweiz 166 verstorbene Personen ihre Organe gespendet. 484 Organe von Verstorbenen wurden transplantiert. Damit haben sich die Zahlen nach dem pandemiebedingten Rückgang von 2020 wieder auf dem Vor-Pandemie-Niveau stabilisiert.
sp, sda
20.01.2022, 08:28
SDA
Ende 2021 warteten 1434 Menschen auf ein lebensrettendes Organ, wie die Schweizerische Nationale Stiftung für Organspende und Transplantation (Swisstransplant) am Donnerstag mitteilte.
Swisstransplant blicke auf ein herausforderndes Jahr zurück, schreibt die Stiftung in der Mitteilung. Die Corona-Pandemie habe das ohnehin stark beanspruchte Fachpersonal auf den Intensivstationen in Wellen belastet. Trotzdem hätten die Organspendeprogramme beinahe lückenlos aufrechterhalten werden können.
Der grosse Einsatz der Fachpersonen Organspende auf den Intensivstationen und die Organspendesensibilisierung in der Bevölkerung führten laut Swisstransplant zu verbesserten Zahlen bei Organspenderinnen und Organspendern. 2020 hatten nur 146 Menschen ihre Organe gespendet, 2019 waren es 157 gewesen. Die Anzahl der Transplantationen stabilisierte sich; 2020 wurden 459 Organe transplantiert, im Jahr davor 501.
Situation auf Warteliste weiter angespannt
Die Zahl der Menschen auf der Warteliste für ein lebensrettendes Organ ist mit 1434 weiterhin hoch. Ende des Vorjahres hatten 1457 Menschen auf der Liste gestanden, im Jahr davor 1415. Während des vergangenen Jahrs starben 72 Personen, während sie auf der Warteliste für ein passendes Organ standen. Das sind gleich viele wie 2020 und deutlich mehr als 2019 als 46 Menschen auf der Warteliste starben.
«Die lange Warteliste führt dazu, dass Patientinnen und Patienten erst sterbenskrank werden müssen, bevor sie auf der Warteliste genügend weit oben sind, um transplantiert zu werden. Das ist aus medizinischer Sicht alles andere als optimal, menschenunwürdig und eine Qual für alle Betroffenen», wird Swisstransplant-Direktor Franz Immer in der Mitteilung zitiert.
Abstimmung über Paradigmenwechsel
Über die Organspende wird derzeit auf politischer Ebene diskutiert. Am 15. Mai wird das Volk über die Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten» und den indirekten Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament abstimmen.
Die Initiative will, dass Personen, die Organe spenden möchten, vor ihrem Tod nicht explizit einer Organentnahme zustimmen müssen – sondern bereits ein vermuteter, nicht ausdrücklich festgehaltener Wille der betroffenen Person ausreicht. Gemäss dem indirekten Gegenvorschlag soll, wer nach seinem Tod keine Organe spenden möchte, dies explizit festhalten müssen. Angehörige sollen aber auch künftig eine Organspende ablehnen können.
Heute gilt in der Schweiz bei der Organspende die Zustimmungslösung: Eine Organspende kommt nur dann infrage, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Spende zugestimmt hat. Liegt keine Willensäusserung vor, müssen die Angehörigen entscheiden.
Widerspruchslösung verbreitet
Die meisten europäischen Länder kennen heute eine Widerspruchslösung, bei der auch die Angehörigen einbezogen werden. Dazu gehören Frankreich, Österreich, Italien oder Spanien, die alle eine deutlich höhere Spenderate haben als Deutschland, die Schweiz oder Grossbritannien, wo die Zustimmungslösung gilt.
Die Voraussetzungen für eine Spende in der Schweiz würden auch mit einem Systemwechsel gleich bleiben wie heute: Organe spenden können nur Personen, die im Spital einen Hirntod infolge Hirnschädigung oder Herz-Kreislauf-Stillstand erleiden. Verstirbt jemand ausserhalb des Spitals, ist eine Organspende nicht möglich.
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