Politik Zu wenig Schutz für Hinweisgeber: EU-Kommission verklagt Deutschland

SDA

15.2.2023 - 14:26

ARCHIV - Rasmus Andresen (Fraktion Grüne/EFA), steht im Plenarsaal im Gebäude des Europäischen Parlaments und spricht. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa
ARCHIV - Rasmus Andresen (Fraktion Grüne/EFA), steht im Plenarsaal im Gebäude des Europäischen Parlaments und spricht. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa
Keystone

Die EU-Kommission verklagt Deutschland wegen unzureichendes Schutzes von Hinweisgebern vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Keystone-SDA

Der Bundesrepublik wird vorgeworfen, Regeln zum Schutz von Menschen, die Verstösse gegen EU-Recht melden, nicht vollständig umgesetzt zu haben, wie die Kommission am Mittwoch mitteilte. Der EuGH kann Deutschland im Fall einer Niederlage zu einer Geldstrafe verurteilen. Neben Deutschland werden auch sieben weitere EU-Staaten verklagt.

EU-Recht verpflichtet die Mitgliedstaaten eigentlich, Hinweisgebern geeignete Kanäle zur Verfügung zu stellen, über die sie vertraulich Verstösse gegen EU-Vorschriften melden können. «Damit soll ein zuverlässiger Schutz vor Repressalien etabliert werden», heisst es vonseiten der Kommission. Beim sogenannten Whistleblowing geht es um das Aufdecken und Weitergeben von Missständen oder kriminellen Machenschaften durch Insider, die meist als Mitarbeiter einen privilegierten Zugang zu Informationen haben.

Angesichts mehrerer Skandale wie dem Facebook-Datenleck oder den sogenannten Panama Papers, die erst durch Whistleblower öffentlich geworden waren, hatte sich die EU 2019 auf neue Regeln geeinigt. Die Vorgaben decken unter anderem Verstösse gegen EU-Recht im Bereich der Geldwäsche, der Unternehmensbesteuerung, beim Datenschutz, bei der Lebensmittel- und Produktsicherheit, beim Umweltschutz und der nuklearen Sicherheit ab. Konkret ist etwa vorgesehen, dass Whistleblower den Weg, wie sie die Verstösse melden, frei wählen können. Sie werden nicht verpflichtet, sich als Erstes an eine Stelle in ihrem eigenen Unternehmen zu wenden.

Der Europaabgeordnete Rasmus Andresen (Grüne) kritisierte den Verweis an den Europäischen Gerichtshof als den «jüngsten Akt eines wahren Trauerspiels». «In Deutschland könnte es schon seit Jahren einen ausreichenden Whistleblower-Schutz geben», sagte er. Der Bundesrat hatte das sogenannte Whistleblower-Gesetz am Freitag gestoppt. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) erklärte, das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern gehe in seiner vorliegenden Fassung weit über die EU-Vorgaben hinaus.