Coronavirus Zürcher Finanzdirektor fordert einen Corona-Ausstiegsplan

sda

16.2.2021 - 05:10

Der Zürcher Finanzdirektor Ernst Stocker fordert vom Bundesrat einen Ausstiegsplan bei den Corona-Massnahmen. (Archivbild)
Der Zürcher Finanzdirektor Ernst Stocker fordert vom Bundesrat einen Ausstiegsplan bei den Corona-Massnahmen. (Archivbild)
Keystone

Die Kritik an der Pandemie-Politik des Bundesrates wird lauter. Der Zürcher Finanzdirektor Ernst Stocker (SVP) fordert daher vom Bundesrat einen Plan für den Ausstieg aus den Corona-Massnahmen.

Der Bundesrat müsse den Menschen wieder eine Perspektive geben, sagte Stocker in einem Interview mit der «Neuen Zürcher Zeitung». Die Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie seien von Anfang an darauf ausgerichtet gewesen, eine Überlastung des Gesundheitswesens zu vermeiden. Heute seien die Zahlen gut.

Der Bundesrat solle deshalb bald einen Stufenplan präsentieren – unter Berücksichtigung der Fallzahlen und der Entwicklung der Virus-Mutationen. Viele Menschen verstünden die Massnahmen nicht mehr. Wieso sollten Zoos mit Schutzkonzepten in einem ersten Schritt nicht wieder öffnen können – oder Schwimmbäder und Fitnesszentren.

Die meisten Menschen hielten sich an die Massnahmen. Zudem wisse man heute mehr über das Virus als im letzten Frühjahr. Und die Schweiz habe die Mittel, um die Pandemie zu bekämpfen.

Es gebe zwar Engpässe beim Impfstoff. Bessern dürfte sich die Lage aber, wenn die Risikogruppen erst einmal geimpft seien. Er würde sich auch mit dem russischen Impfstoff Sputnik impfen lassen. «Was die Russen vertragen, vertragen wir auch», sagte Stocker.

Als positives Signal aus Bern sieht der Zürcher Finanzdirektor die Absicht des Bundesrates, die Härtefallhilfen für die Wirtschaft auf 10 Milliarden Franken zu verdoppeln. Der Verteilschlüssel sollte so ausgestattet sein, dass der Bund die grosse Last trage. Er halte es für verhältnismässig, wenn die Kantone einen Fünftel der Härtefallhilfen übernehmen würden. Aber auch 10 Prozent wären bei den Summen, um die es gehe, eine anständige Beteiligung.

Zurück zur Startseite