Coronavirus – Schweiz Zug stoppt Versand von Impfnachweisen für Datenschutzabklärungen

we, sda

29.3.2021 - 18:12

Der Kanton Zug stoppt für Abklärungen zum Datenschutz den elektronischen Versand von Impfnachweisen. (Symbolbild)
Der Kanton Zug stoppt für Abklärungen zum Datenschutz den elektronischen Versand von Impfnachweisen. (Symbolbild)
Keystone

Um offene Fragen zum Datenschutz bei via E-Mail verschickten Impfnachweisen zu klären, hat der Kanton Zug diese Funktion per sofort gestoppt. Dies, nachdem die Partei Parat am Montag eine mögliche Sicherheitslücke publik gemacht hatte.

Keystone-SDA, we, sda

In einer Medienmitteilung schreibt die Partei für rationale Politik, allgemeine Menschenrechte und Teilhabe (Parat), das Impfzentrum Zug versende die Impfausweise unverschlüsselt via E-Mail. Und: «Damit sind diese Patientendaten offen wie eine Postkarte.»

Die Zuger Gesundheitsdirektion reagierte umgehend auf die Vorwürfe von Parat und stoppte am Montagnachmittag per sofort den elektronischen Versand der Impfnachweise, wie Aurel Köpfli, Sprecher der Zuger Gesundheitsdirektion, der Nachrichtenagentur Keystone-SDA bestätigte. «Wir wollen die offenen Fragen klären», sagte Köpfli.

Ob tatsächlich ein Datenschutzverstoss vorliege, könne man derzeit noch nicht sagen. Köpfli betonte aber, dass die für den Versand verwendete Software eine Bundeslösung sei, neben dem Kanton Zug würden zahlreiche andere Kantone ebenfalls damit arbeiten. Die Zuger Datenschutzbeauftragte Yvonne Jöhri konnte auf Anfrage auch noch nicht sagen, ob in diesem Fall ein Verstoss vorliegt.

Bund klärt ab

Vom Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) hiess es auf Anfrage von Keystone-SDA: «Der EDÖB hat heute vom Vorfall Kenntnis genommen und ist daran, diesen mit den kantonalen Datenschutzbehörden (Privatim) zu klären.»

Für Parat-Präsident Stefan Thöni müssen gerade in der Pandemie das Arztgeheimnis gewahrt und Patientendaten besonders gut geschützt werden, um jede Diskriminierung zu vermeiden, wie er in der Medienmitteilung zitiert wird.

Die vom Impfzentrum verschickten Impfnachweise beinhalteten nicht nur Name, Geburtsdatum und Geschlecht des Patienten sowie das Datum der Impfung, sondern auch den verabreichten Impfstoff mit Hersteller und Losnummer, schreibt die Partei weiter.

«Bei solch einem gewichtigen Gesundheitsprojekt wäre eine datenschutztechnische Folgeabschätzung dringend geboten gewesen», schreibt die Partei. Der Versand via E-Mail wäre laut Thöni kein Problem, wenn Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zum Einsatz käme.