MilitärprozessKampfjet-Absturz am Susten: Fluglotse zu Geldstrafe verurteilt
SDA
28.3.2025 - 14:07
Ein 27-jähriger Berufsmilitärpilot kollidierte mit seinem Kampfjet F/A-18 im August 2026 mit einer Bergflanke in der Region Sustenpass. Der zerstörte Kampfjet wurde nach einem Tag ausfindig gemacht. Der Pilot war tot. (Archivbild)
Keystone
Im Militärprozess zum tödlichen Flugunfall eines Kampfjet-Piloten im August 2016 im Sustengebiet ist der angeklagte Flugverkehrsleiter der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen worden. Das Militärappellationsgericht 2 verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe.
Keystone-SDA
28.03.2025, 14:07
28.03.2025, 14:53
SDA
Die zweite Instanz verurteilte den 42-jährigen Flugverkehrsleiter der Skyguide am Freitag in Aarau zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 190 Franken.
Er war bereits in erster Instanz zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt worden. Er und der Auditor – der Ankläger – zogen den Schuldspruch weiter. Der Fluglotse wollte einen Freispruch erreichen.
Zu tiefe Flughöhe angeordnet
Das Militärappellationsgericht 2 befand den Mann der fahrlässigen Tötung schuldig, weil er in Meiringen BE dem verunglückten F/A-18-Piloten am 29. August 2016 eine zu tiefe Flughöhe durchgegeben hatte.
In der Begründung des Urteils sagte der Gerichtspräsident, wenn der Flugverkehrsleiter die vorgegebene Mindestflughöhe von 15'000 Fuss (4572 Meter über Meer) statt wie falsch 10'000 Fuss (3048 Meter über Meer) angeordnet hätte, so wäre die Kollision mit dem Berg nicht erfolgt. «Ihr Funkspruch löste das Manöver und die Kollision aus», sagte er.
Der Funkspruch sei eine Anweisung gewesen – und dann dürfe der Pilot dieser auch vertrauen. Der Flugverkehrsleiter hätte die Anordnung später auch korrigieren können. Das Gericht räumte jedoch auch ein, dass es eine «Verkettung von unglücklichen Umständen» gegeben habe.
Der 27-jährige Pilot war beim Übungsflug nach dem Start in Meiringen mit der Bergflanke des Hinter Tierberg kollidiert. Er kam ums Leben. Das Flugzeug wurde durch den heftigen Aufprall völlig zerstört.
Freispruch für zweiten Piloten
Das Militärappellationsgericht 2 bestätigte den Freispruch des zweiten Kampfjet-Piloten. Er war bereits in erster Instanz Anfang 2024 vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden.
Der Auditor wollte eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung. Der 41-jährige Berufspilot der Schweizer Luftwaffe war in Meiringen vor dem verunglückten Piloten gestartet.
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