Hitlergruss und Drogenbesitz 76’000 Franken Geldstrafe für Ballermann-Sängerin Melanie Müller

Von André Jahnke, dpa

23.8.2024 - 19:09

Wegen Hitlergrusses: Melanie Müller zu Geldstrafe verurteilt

Wegen Hitlergrusses: Melanie Müller zu Geldstrafe verurteilt

23.08.2024

Hat Sängerin Melanie Müller den Hitlergruss auf einem Konzert gezeigt? Im Strafprozess geht das Gericht deutlich über die Forderung der Anklage hinaus.

DPA, Von André Jahnke, dpa

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  • Schlagersängerin Melanie Müller (36) ist wegen Zeigens des Hitlergrusses zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
  • Der Ballermann-Star ist nun vorbestraft.
  • Zudem verurteilte das Gericht die frühere RTL-Dschungelkönigin wegen Drogenbesitzes und verhängte eine Gesamtstrafe von 160 Tagessätzen à 500 Euro, insgesamt also 80’000 Euro (rund 76’000 Franken).

Schlagersängerin Melanie Müller (36) ist wegen Zeigens des Hitlergrusses zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Wegen des Hebens des rechten Armes habe sich die Angeklagte des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen schuldig gemacht, sagte Richter Lucas Findeisen vom Amtsgericht Leipzig. Zudem verurteilte das Gericht die frühere RTL-Dschungelkönigin wegen Drogenbesitzes und verhängte eine Gesamtstrafe von 160 Tagessätzen à 500 Euro, insgesamt also 80’000 Euro (rund 76’000 Franken).

Müller war zur Urteilsverkündung in einem beigefarbenen Hosenanzug erschienen. Sie nahm das Urteil relativ gelassen auf – und schnaufte lediglich bei der Höhe der verhängten Geldstrafe auf.

Gericht: Müller hat mehrmals Hitlergruss gezeigt

Laut Gericht hatte Müller bei einem Konzert im September 2022 mehrmals den Hitlergruss gezeigt. Bei dem Strafmass ging das Gericht deutlich über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Diese hatte 95 Tagessätze à 60 Euro gefordert – also 5700 Euro (rund 5400 Franken). Die Verteidigung hatte auf einen Freispruch in beiden Anklagevorwürfen plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung äusserte sich auf Nachfrage nicht dazu, ob Rechtsmittel eingelegt werden.

Schlagersängerin Melanie Müller ist verurteilt worden.
Schlagersängerin Melanie Müller ist verurteilt worden.
Bild: dpa

Müller hatte zum Prozessauftakt die Anklagevorwürfe über ihren Verteidiger zurückgewiesen. Bei der Handbewegung habe es sich um eine anheizende Geste für das Publikum gehandelt, hatte ihr Rechtsanwalt Adrian Stahl erklärt. Sie habe die Armbewegung schon bei vielen Konzerten gemacht, und zwar zu dem Schlachtruf: «Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi». Überdies habe seine Mandantin keine rechte Gesinnung und sei unpolitisch.

Richter: Menge antworte auf «Zicke Zacke» mit «Heil, Heil, Heil»

Die Handbewegung auf dem Konzert weiche deutlich von ähnlichen Gesten auf vorherigen Konzerten ab, begründete Richter Findeisen die Entscheidung. «Die Angeklagte hat zudem ihre Vorbildfunktion auf eklatante Weise ausser Acht gelassen.» So habe die Sängerin auch zugelassen, dass die Menge nach ihren «Zicke-Zacke-Rufen» mit «Heil, Heil, Heil» geantwortet habe – und das nach Überzeugung des Richters gleich dreimal bei dem Auftritt.

Das Gericht glaubte der Angeklagten auch nicht, dass die bei einer Durchsuchung in ihrer Wohnung gefundenen Drogen angeblich einer Freundin gehörten. Ermittler hatte dabei 0,69 Gramm Kokaingemisch und eine Ecstasy-Tablette entdeckt.

Angeklagte schildert erhebliche Einbussen seit Verfahren

Zuvor hatte sich die Angeklagte erstmals selbst in dem Verfahren geäussert. Auf Nachfrage des Richters zu ihrem Einkommen hatte sie gesagt, dass sie bis zu dem Vorfall zahlreiche Auftritte in Deutschland, Österreich, der Schweiz und auf Mallorca gehabt habe. «Jetzt habe ich nur noch auf Mallorca Auftritte. Alles andere ist weg», erklärte die 36-Jährige. Zuletzt seien drei geplante Konzerte abgesagt worden. Zu ihren konkreten Einkommen äusserte sie sich nicht.

Richter schätzt Einkommen: «Auffällig luxuriöser Lebensstil»

Daher habe das Einkommen geschätzt werden müssen, erläuterte der Richter. Die Angeklagte habe noch immer zahlreiche Auftritte auf Mallorca und jeweils eine Wohnung in Deutschland und auf der spanischen Urlaubsinsel, betonte Findeisen. «Sie haben einen auffällig luxuriösen Lebensstil», sagte der Richter. Er schätzte daraufhin das Einkommen Müllers auf etwa 15’000 Euro (rund 14’200 Franken) pro Monat.

Müller wurde im sächsischen Oschatz geboren. 2014 gewann sie die achte Staffel der RTL-Dschungelshow «Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!» und war danach noch in zahlreichen TV-Formaten zu sehen.

Eigentlich hatte Müller auf eine vollständige Rehabilitierung in dem Gerichtsverfahren gesetzt. Ihr Anwalt, Adrian Stahl, hatte kurz vor dem Urteil im Gerichtssaal zu dem Richter gesagt: «Wir hoffen, dass das ganze bald ein Ende hat und meine Mandantin in Deutschland wieder Fuss fassen kann.» Dabei machte er auch die mediale Vorverurteilung für die finanziellen Einbussen seiner Mandantin mitverantwortlich.