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Wenn sie echten Waffen zu ähnlich sind, dürfen Wasserpistolen nicht in die Schweiz eingeführt werden. (Symbolbild)
Produktbild Temu
Teures Geschenk für die Göttikinder: Eine Internetbestellung von SVP-Politiker Marc Jaisli fiel dem Zoll auf. Der Einwohnerratspräsident von Buchs AG wurde wegen des Verstosses gegen das Waffengesetz verurteilt.
Ein Kinderspielzeug kommt dem obersten Buchser Marc Jaisli teuer zu stehen: Der SVP-Politiker hatte bei der chinesischen Onlineplattform Temu zwei pinke Wasserpistolen bestellt, und muss nun eine happige Busse zahlen. Zudem wurde er zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.
Jaisli, Präsident des Einwohnerrats in Buchs AG, hatte das Spielzeug nach Angaben der «Aargauer Zeitung» im August 2024 bestellt. Er habe seinen Göttikindern ein Geschenk machen wollen. Doch der Zoll kontrollierte die Sendung und Jaisli flatterte ein Strafbefehl wegen «fahrlässiger widerrechtlicher Einfuhr von Waffen in das schweizerische Staatsgebiet ohne Bewilligung» ins Haus.
Das alles wegen pinkfarbener Wasserpistolen? Ja. Und das ist auch alles rechtens. Denn, so wird die Staatsanwaltschaft in der «Aargauer Zeitung» zitiert: «Bei diesen Imitationswaffen handelt es sich um Waffen gemäss Waffengesetz, da sie aufgrund ihres Aussehens mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können.» Tatsächlich sind echte Waffen in knalligen Farben vor allem in den USA sehr beliebt.
Jaisli wusste nach eigenen Angaben nicht, dass er sich mit dem Kauf des Spielzeuges strafbar macht. Der Politiker hätte sich über die geltenden Einfuhrbestimmungen informieren müssen, argumentiert die Staatsanwaltschaft. Sein Versäumnis kostet Jaisli eine Busse von 1300 Franken. Ausserdem verhängte die Staatsanwaltschaft eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 260 Franken, insgesamt also 5200 Franken.
«Unwissenheit schützt vor Strafe nicht», räumte Marc Jaisli ein. Er habe den Strafbefehl daher akzeptiert und bezahlt.
Jaisli ist nicht der einzige Aargauer, der in die Temu-Falle getappt ist. Die Staatsanwaltshaften fertigen jeden Monat mehrere Strafbefehle aus, in denen es um Fake-Feuerwaffen, Wurfmesser, Schlagringe, Laserpointer und Pfeffersprays geht. Werden die Importe beim Zoll entdeckt, drohen happige Strafen.
Übrigens: Imitationswaffen aus durchsichtigem Material fallen nicht unter das Waffengesetz. Auch Waffen, die auf den ersten Blick als Spielzeug erkennbar sind, sind legal, schreibt das Bundesamt für Polizei fedpol im «Merkblatt für den Handel mit Imitations-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen»