Juristisches NachspielSchröder verklagt Bundestag wegen Verlustes seiner Sonderrechte
dpa
12.8.2022 - 15:19
Im Frühjahr entzog der Haushaltsausschuss des deutschen Parlaments Altkanzler Schröder das Anrecht auf Büro und Mitarbeiter. Der will sich nun seine Privilegien zurückholen – vor Gericht.
12.8.2022 - 15:19
dpa
Der frühere deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder verklagt den Bundestag auf Wiederherstellung seiner im Mai entzogenen Sonderrechte.
Der 78-Jährige verlangt, dass ihm wieder ein Altkanzler-Büro mit Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wird, wie Rechtsanwalt Michael Nagel aus Hannover der Deutschen Presse-Agentur am Freitag mitteilte.
Die Klage sei beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht worden, sagte Nagel, der als einer der renommiertesten Strafrechtler Deutschlands gilt. Der Beschluss des Bundestags-Haushaltsausschusses, Schröder (SPD) die Mittel für die Ausstattung seines Büros im Bundestag zu streichen, sei rechtswidrig, heisst es in einer der dpa vorliegenden Erklärung der Anwaltskanzlei.
Es werde «behauptet, Herr Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder nehme die sog. «nachwirkenden Dienstpflichten» nicht mehr wahr». Dabei werde «aber nicht festgelegt, was «nachwirkende Dienstpflichten» überhaupt sind, wie ihre Wahr- bzw. Nichtwahrnehmung zu ermitteln ist und welches Procedere es im Übrigen dabei einzuhalten gilt», heisst es in der Erklärung weiter.
Dem ganzen Vorgang stehe «auf die Stirn geschrieben, dass andere Gründe, als die anhand der «neuen Regeln» vorgegebenen, für die Entscheidung des Haushaltsausschusses massgeblich waren». Solche Entscheidungen erinnerten «im Hinblick auf die Art und Weise ihrer Entstehung eher an einen absolutistischen Fürstenstaat» und dürften in einem demokratischen Rechtsstaat keinen Bestand haben, erklärten Schröders Anwälte.
400'000 Euro aus der Staatskasse
Der sozialdemokratische Altkanzler steht wegen seines Engagements für russische Energiefirmen und seine Nähe zum russischen Präsidenten Wladimir Putin massiv in der Kritik. Der Haushaltsausschuss hatte die teilweise Streichung von Schröders Privilegien aber ausdrücklich nicht mit dessen Arbeit für die Energiefirmen oder seiner Haltung zum russischen Krieg in der Ukraine begründet.
Vielmehr solle die «Ausstattung ehemaliger Kanzler nach den fortwirkenden Verpflichtungen aus dem Amt erfolgen», heisst es in der Regelung. Offenbar konnten die Parlamentarier diese bei Schröder nicht erkennen. Für Personalausgaben in seinem Büro waren im vergangenen Jahr mehr als 400 000 Euro aus der Staatskasse geflossen. Sein Ruhegehalt in Höhe von 8300 Euro erhält Schröder nach dem Beschluss ebenso weiter wie den Personenschutz.
FDP-Haushälter Otto Fricke verteidigte die Entscheidung des Haushaltsausschusses. «Als Haushälter müssen wir immer auf die vernünftige Verwendung dieses Geldes achten – und die war beim Büro des Altkanzlers nicht mehr gegeben», sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Auch Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki reagierte gelassen. «Ich halte zwar die Erfolgswahrscheinlichkeit der Klage Gerhard Schröders gegen den Deutschen Bundestag für extrem gering, dies aber gerichtlich überprüfen zu lassen, ist sein gutes Recht», sagte der stellvertretende FDP-Vorsitzende der Deutschen Presse-Agentur.
Parlament für Sanktionen gegen Schröder
Regierungssprecher Steffen Hebestreit kommentierte: «Grundsätzlich steht in einem Rechtsstreit der Rechtsweg jedem offen.» Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte die Entscheidung des Ausschusses im Mai als «folgerichtig» begrüsst. Das Europäische Parlament hatte sich mit grosser Mehrheit für Sanktionen gegen Schröder ausgesprochen. Am Montag hatte die Schiedskommission der SPD in Schröders Heimatstadt Hannover einen Parteiausschluss des Altkanzlers abgelehnt.
Die CSU sprach Schröder wegen seiner Klage jeden Anstand ab. «Als Putin-Lobbyist vertritt er definitiv keine deutschen Interessen. Dafür will er Sonderrechte auf Kosten des Steuerzahlers? Dreist!», schrieb Generalsekretär Martin Huber auf Twitter. In Anspielung auf das Urteil der Schiedskommission fügte er hinzu: «Aber in der SPD ist er ja nach wie vor herzlich willkommen.»
Überraschende Entdeckung in Thailand // Würdest du es schaffen, diese Pythonschlange einzufangen?
Stell dir vor, du entdeckst eine zwei Meter lange Pythonschlange unter deinem Haus. Was würdest du machen? In diesem Video siehst du, wie drei Männer versuchen, das Tier einzufangen.
25.04.2024
Schön, aber gefährlich: Staub aus der Sahara färbt Athen orange
Seit Dienstag verhüllt Wüstenstaub aus Afrika die griechische Hauptstadt Athen und färbt den Himmel orange. Das Naturspektakel ist allerdings schlecht für die Gesundheit.
24.04.2024
Fünf Verletze in der Slowakei: Bär wütet in Kleinstadt – Menschen fliehen in Panik
Bewohner des slowakischen Städtchens Liptovský Mikuláš filmen, wie ein Bär durch die Strassen rennt. Panisch versuchen Passanten, sich vor dem ausgewachsenen Bär in Sicherheit zu bringen.
19.03.2024
Überraschende Entdeckung in Thailand // Würdest du es schaffen, diese Pythonschlange einzufangen?
Schön, aber gefährlich: Staub aus der Sahara färbt Athen orange
Fünf Verletze in der Slowakei: Bär wütet in Kleinstadt – Menschen fliehen in Panik