Absurdes Zuger WG-Inserat1'000 Franken für WG-Zimmer – wohnen darf man da aber nicht
dom
17.1.2024
Ein Inserat wirbt für ein WG-Zimmer in der Zuger Gemeinde Risch. Die Miete beträgt 1'000 Franken monatlich. Nur: Wohnen darf man darin nicht. Es ist ausschliesslich als Steuerdomizil gedacht.
dom
17.01.2024, 20:15
dom
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Auf der Immobilienplattform «Flatfox» wurde kürzlich ein Inserat geschaltet, dass für ein WG-Zimmer in der Zuger Gemeinde Risch wirbt.
Kostenpunkt: 1'000 Franken Miete monatlich. Wohnen darf man darin aber nicht: «Ein Aufenthalt in der Wohnung ist nicht möglich», heisst es im Inserat.
Die Wohnung sei für «reisende Arbeiter, die nur einen Ort brauchen, um sich für steuerliche Zwecke zu registrieren».
Gemäss dem Zuger Regierungsrat müsste hingegen ausschliesslich jenes Zimmer bewohnt werden, um einen steuerlichen Wohnsitz zu begründen.
Mietwohnungen in der Schweiz werden immer teurer. Höhere Zinsen, Inflation, die seit Jahren rückläufige Bautätigkeit und das starke Bevölkerungswachstum führen zu immer weniger leeren Wohnungen für mehr potenzielle Mieter. Klar, dass sich dieser Nachfrageüberschuss auf die Preise niederschlägt.
Ein Inserat auf der Immobilienplattform «Flatfox» scheint nun aber ein neues Level an Absurdität erreicht zu haben, wie die «Zuger Zeitung» berichtet: 1'000 Franken Monatsmiete für ein WG-Zimmer in der Zuger Gemeinde Risch – mit der Auflage: «Ein Aufenthalt in der Wohnung ist nicht möglich.»
Im inzwischen gelöschten Inserat sei die Wohnung für «reisende Arbeiter, die nur einen Ort brauchen, um sich für steuerliche Zwecke zu registrieren», angepriesen gewesen. Gewissermassen eine Briefkastenwohnung für Steuerflüchtige.
Gemeinde weiss nichts vom Inserat
In einer Vierzimmerwohnung hätte sich besagtes Zimmer befinden sollen. Nur: Gemäss Recherchen der «Zuger Zeitung» gibt es an der angegebenen Adresse nur Zweizimmerwohnungen. Die Inserenten seien trotz mehrerer Anfragen nicht für eine Stellungnahme zu erreichen gewesen.
Die Gemeinde Risch habe keine Kenntnis vom genannten Inserat gehabt. In einem vergleichbaren Fall habe man die Betreiberin der betroffenen Immobilienplattform angeschrieben und sie gebeten, das Inserat zu löschen. Dies, weil es gegen die geltenden Wohnsitzbestimmungen verstossen habe.
Voraussetzungen für Steuersitz nicht gegeben
Der Zuger Regierungsrat nahm in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage vor einem Jahr zu diesem Thema Stellung. So dürfte im Kanton Zug der steuerliche Wohnsitz in einem WG-Zimmer nur dann begründet sein, wenn die Mieter*in «ausschliesslich jenes Zimmer bewohnt und nicht noch in einer anderen Gemeinde über eine anderweitige Wohnstätte mit stärkeren Beziehungen zu einem anderen Aufenthaltsort verfügt».
Irrwitzige Inserate finden sich immer wieder im Schweizer Wohnungsmarkt. Dieser Tage sorgen insbesondere die Preise in Davos für Schlagzeilen. Weil wegen des derzeit stattfindenden WEF kaum genügend Wohnraum für alle vorhanden ist, verlangen Private teilweise Wucherpreise für eine Unterkunft: So kostet eine Wohnung bis zu 31'000 Franken für die ganze Woche, ein Luxusapartment sogar 95'000 Franken pro Woche. Immerhin dürfen diese Unterkünfte auch bewohnt werden.