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Jetzt meldenWie soll die Zukunft der Altersvorsorge aussehen? Darüber entscheidet das Stimmvolk am 3. März, wenn zwei Initiativen zum Thema an die Urne kommen.
Bild: Keystone
Die einen wollen eine 13. AHV-Rente einführen, die anderen das Pensionsalter auf 66 Jahre erhöhen. Gleich zwei Initiativen zur AHV kommen am 3. März zur Abstimmung. Das musst du wissen.
Eingereicht wurde die Volksinitiative «für ein besseres Leben im Alter» vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund. Die Forderung: Es brauche zusätzlich zu den zwölf Monatsrenten eine 13. AHV-Rente für Pensionierte. Die Frage, wie das finanziert werden soll, lassen die Initiant*innen offen. Aber: Es dürfe deswegen nicht bei den Ergänzungsleistungen gekürzt werden.
Unterstützung erhält die Vorlage von SP und Grünen. Auch einige SVP-Kantonssektionen in der Westschweiz stimmen zu. Das ist bemerkenswert, da die nationale SVP Nein sagt, genau wie GLP, Mitte und FDP. Auch der Bundesrat und die Wirtschaftsverbände lehnen die Initiative ab.
Die AHV-Rente sei heute zu tief angesetzt, argumentieren die Initiant*innen. Diese betrug 2022 laut Angaben des Bundes im Schnitt rund 1800 Franken im Monat. Wegen der Teuerung, steigender Mieten und Krankenkassenprämien würden Rentner*innen massiv an Kaufkraft verlieren. Eine ganze Monatsrente falle bis Ende 2024 weg. Den in der Verfassung verankerten Auftrag, die Lebenshaltungskosten zu decken, erfülle die AHV immer weniger. Eine 13. Monatsrente könnte das abfedern.
Die AHV sei auch das effizientere System als die zweite Säule, die Pensionskasse, argumentiert zudem SP-Co-Präsidentin Mattea Meyer im Interview mit blue News. Über 90 Prozent der Rentner*innen erhielten aus der AHV mehr Geld ausbezahlt, als sie einzahlen würden. Die AHV sei damit das beste Mittel, um die Kaufkraft zu stärken.
Das Nein-Lager führt vor allem zwei Argumente ins Feld. Zum einen sei die Initiative zu teuer. Der Bundesrat rechnet mit Mehrkosten von zunächst 4,1 Milliarden Franken im Jahr 2026, die später weiter ansteigen würden. Woher dieses Geld kommen soll, sei unklar. Bundesrätin und Finanzministerin Karin Keller-Sutter warnt bereits vor einer Steuererhöhung.
Zum anderen würde eine 13. AHV-Rente nach dem Giesskannenprinzip ausbezahlt. Sprich: Auch Rentner*innen, die finanziell gut dastehen und es nicht nötig hätten, würden davon profitieren.
Die AHV funktioniert nach dem sogenannten Umlageverfahren. Das heisst: Das Geld der Arbeitnehmenden, die heute einbezahlen, wird nicht etwa auf die Seite gelegt, sondern direkt an die Pensionierten ausbezahlt.
8,7 Prozent des Lohnes aller Angestellten werden für die AHV abgezogen. Dies wird je zur Hälfte von Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen einbezahlt. Nach diesem System zahlen Personen mit einem hohen Lohn auch mehr Geld in die AHV ein. Darüber hinaus fliesst ein Teil der Mehrwertsteuer in den AHV-Fonds.
Die Höhe der AHV-Rente ist dann aber für alle gleich festgelegt – unabhängig davon, wie viel jemand einbezahlt hat. Für eine Einzelperson liegt das Maximum bei 2450 Franken pro Monat, für Ehepaare bei 3675 Franken. Die Minimalrente für eine Einzelperson beträgt 1225 Franken.
Das Stimmvolk hat im September 2022 hauchdünn die letzte AHV-Reform angenommen. Die Mehrwertsteuersätze wurden bereits per Anfang 2024 zugunsten der AHV erhöht. Ab 2025 wird das Rentenalter für Frauen schrittweise auf 65 Jahre erhöht. All dies soll die Finanzierung der AHV bis 2030 sichern, rechnet der Bund vor. Danach drohe aber wieder eine Lücke.

Wie viel Geld bleibt im Alter? Ein älteres Paar auf dem Zürcher Sechseläutenplatz. (Archivbild)
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Die Volksinitiative «für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge» – kurz Renteninitiative – stammt von der Jungen FDP. Sie verlangt, dass das Rentenalter für Männer und Frauen auf 66 Jahre erhöht wird. Danach soll es an die Lebenserwartung gekoppelt werden. Steigt die Lebenserwartung um einen Monat an, würde das Rentenalter um 0,8 Monate angehoben.
Unterstützung erhalten die Jungfreisinnigen von ihrer Mutterpartei, der FDP, und von der SVP. Mitte, GLP, SP und Grüne sagen Nein. Auch der Bundesrat lehnt die Initiative ab.
Der AHV gehe das Geld aus, sagen die Jungfreisinnigen. Mit der ständig älter werdenden Bevölkerung verschärfe sich das Problem der Finanzierung weiter. Daher sei ein Wechsel naheliegend: Wenn die Lebenserwartung steige, könne das Rentenalter nicht einfach auf einem fixen Alter verharren. Ein Rentenalter 66 würde die Ausgaben der AHV voraussichtlich um jährlich rund zwei Milliarden Franken senken.
Auch hätten fast alle westeuropäischen Länder ein Rentenalter von 65 Jahren oder mehr. Deutschland hebt dieses gerade auf 67 Jahre an, in Frankreich wurde eine Erhöhung auf 64 Jahre beschlossen. In Österreich liegt das Rentenalter bei 65 Jahren. Länder wie Dänemark, Bulgarien, Finnland, die Niederlande und Schweden kennen ausserdem bereits heute eine Koppelung an die Lebenserwartung.
«Natürlich ist die AHV-Finanzierung ein heisses Eisen, an dem sich niemand die Finger verbrennen will», sagte Matthias Müller, Präsident der Jungen FDP, im Gespräch mit blue News. «Aber wenn nicht die Politik und insbesondere die bürgerlichen Parteien das anpacken, wer dann?»
Die Gegner*innen sagen, eine Erhöhung des generellen Pensionsalters würde Menschen mit tieferen Einkommen benachteiligen. Diese müssten noch länger arbeiten, während sich Topverdienende schon früher pensionieren lassen können. Denn diese hätten ja die nötigen Mittel, um privat vorzusorgen.
Ausserdem sei es für Arbeitnehmende ab 55 oder 60 Jahren schon heute schwierig, eine Stelle zu finden. Die Erhöhung des Rentenalters würde noch mehr Menschen in die Langzeitarbeitslosigkeit oder in die Sozialhilfe und Überbrückungsleistung treiben.
Nicht zuletzt bedeute ein höheres Rentenalter, dass man länger einbezahle und weniger lang eine Rente beziehen könne. Das komme faktisch einer Rentenkürzung gleich, argumentiert das Nein-Lager.
Der Bundesrat argumentiert ferner, eine Koppelung des Rentenalters an die Lebenserwartung berücksichtige «weder die sozialpolitische noch die arbeitsmarktliche Situation» der Menschen.