Trotz Corona-Verlusten 2021 keine Preiserhöhung im ÖV, dafür neue Sparmöglichkeiten

SDA

24.6.2020

Ein Zug fährt in den Zürcher Hauptbahnhof ein.
Ein Zug fährt in den Zürcher Hauptbahnhof ein.
Bild: Keystone

Die Billetpreise für den öffentlichen Verkehr bleiben im kommenden Jahr unverändert. Die Branche will zudem mit neuen Angebot die Attraktivität ihrer Angebote erhöhen.

Der öffentliche Verkehr erwarteter wegen der Coronavirus-Pandemie Ertragseinbussen von 25 bis 30 Prozent. Trotzdem wird für 2021 auf eine Preiserhöhung verzichtet. Zugleich setzt die Branche auf verschiedene Massnahmen, um die Attraktivität ihrer Dienstleistungen zu erhöhen.

So können Kundinnen und Kunden künftig eine GA-Monatskarte kaufen, ohne dazu ein Halbtax-Abo zu benötigen, wie Alliance SwissPass am Mittwoch mitteilte. Zudem erhalten alle 25-Jährigen einen Rabatt von 500 Franken auf das GA, und allein reisende Kinder fahren in Zukunft bis zum 6. Geburtstag gratis, danach bis zum 16. Geburtstag für maximal 19 Franken pro Tag.



Eine wichtige Neuerung im öffentlichen Verkehr ist die Erweiterung der Rechte von Reisenden bei Verspätungen ab Januar 2021. Dies entschied der Bundesrat am 13. Mai 2020 mit der Verabschiedung des Verordnungspakets zur Organisation der Bahninfrastruktur (OBI).

Entschädigung bei Verspätung

Reisende haben künftig einen Anspruch auf Entschädigung bei Verspätungen von über einer Stunde am Reiseziel. Beträgt die Verspätung über eine Stunde, erhalten Reisende mit Einzel- und Streckenbilletten 25 Prozent des Fahrpreises zurück. Beträgt sie über zwei Stunden, werden 50 Prozent entschädigt.

Auch Abonnementsinhaberinnen und -inhaber werden bei Verspätungen entschädigt. Der Betrag richtet sich dabei am Tageswert des Abos aus. Während eines Abonnementsjahres respektive -monats werden maximal 10 Prozent des Abonnementswerts entschädigt. Mit der Abwicklung der Entschädigungsanträge wurde die SBB auf Mandatsbasis beauftragt.

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