Familienbesteuerung 25'000 Franken Abzug bei den Steuern für externe Kinderbetreuung

bo, sda

14.6.2021 - 17:45

Pro familienextern betreutes Kind und Jahr soll man künftig bis zu 25'000 Franken von den Steuern abziehen können. Das Parlament nimmt einen neuen Anlauf für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. (Themenbild)
Pro familienextern betreutes Kind und Jahr soll man künftig bis zu 25'000 Franken von den Steuern abziehen können. Das Parlament nimmt einen neuen Anlauf für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. (Themenbild)
Keystone

Der Nationalrat hat sich als Erstrat für deutlich höhere Abzüge bei den Steuern für die familienexterne Kinderbetreuung ausgesprochen. Eine gleichzeitige Erhöhung des allgemeinen Kinderabzugs lehnte er ab. Das Konstrukt hatte an der Urne Schiffbruch erlitten.

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Der Nationalrat stimmte der Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 145 zu 32 Stimmen bei 10 Enthaltungen zu. Die SVP hatte Nichteintreten verlangt, scheiterte aber mit dem Antrag. Die Gesetzesänderung geht nun in den Ständerat.

Im September 2020 hatte das Stimmvolk die Erhöhung der Kinderabzüge an der Urne mit rund 63 Prozent abgelehnt. Zum Verhängnis geworden war der Vorlage laut Beobachtern der allgemeine Abzug pro Kind, der von 6500 auf 10'000 Franken hätte erhöht werden sollen.

Den allgemeinen Abzug zusätzlich in die Vorlage eingefügt hatte die bürgerliche Mehrheit im Parlament. Kernstück war jedoch die Erhöhung des Steuerabzugs für ein extern betreutes Kind von 10'100 auf 25'000 Franken. Wegen der Erhöhung des allgemeinen Kinderabzuges hatte die SP erfolgreich das Referendum ergriffen.

Eine parlamentarische Initiative von Christa Markwalder (FDP/BE) nahm den ursprünglichen Ansatz schon vor der Abstimmung von 2020 auf. Sie mündete schliesslich in den am Montag im Nationalrat diskutierten Gesetzesentwurf. Das Gesetz über die direkte Bundessteuer soll demnach so angepasst werden, dass für die familienexterne Kinderbetreuung von Kind und Jahr bis zu 25'000 Franken abgezogen werden können, maximal aber die effektiven Betreuungskosten.

SVP: Zwängerei und einseitige Bevorzugung

Marcel Dettling (SVP/SZ) bezeichnete die Vorlage so kurz nach der Abstimmung als «Zwängerei» und einseitige Bevorzugung von Gutverdienenden und beantragte Nichteintreten. Es stimme einfach nicht, dass die Erhöhung der Abzüge bei den Steuern für die familienexterne Kinderbetreuung der unbestrittene Teil der Vorlage gewesen seien. Das habe die Nachwahlbefragung deutlich aufgezeigt.

42 Prozent bezahlten gar keine Bundessteuer, die könnten gar nicht entlastet werden, unterstützte Esther Friedli (SVP/SG) für ihre Fraktion diese Sichtweise. Die Vorlage bevorzuge lediglich eine kleine Minderheit von Familien.

Dem hielten die Grünen entgegen, es gehe hier eben gerade nicht um eine generelle Entlastungsvorlage für Familien. Man gehe damit ganz spezifisch das Problem des Fachkräftemangels an, sagte Maja Riniker (Grüne/AG). Ein höherer Abzug für Gutverdienende sei in diesem Fall sinnvoll, um den sogenannten negativen Erwerbsanreiz auszuschalten.

Neuer Versuch eines «Päcklis» scheitert

Allerdings versuchte eine bürgerliche Minderheit auch beim neusten Anlauf, gleichzeitig wiederum den allgemeinen Kinderabzug zu erhöhen, von heute 6500 auf 8250 Franken. Die vorberatende Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) lehnt dies nur relativ knapp ab, mit 13 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung.

Die Mitte hatte Verständnis für das Anliegen der SVP. Eine Mehrheit der Fraktion werde der kleinen Verbesserung des allgemeinen Abzugs zustimmen. Die 1750 Franken mehr Abzug seien ein kleines Zeichen, die Familien sollten in der Wahl des Betreuungsmodells frei sein, erklärte Leo Müller (Mitte/LU).

Eingebracht hatte diese Aufstockung Thomas Aeschi (SVP/ZG). Das sei eine massvolle Erhöhung zu Gunsten der Familien, die ihre Kinder selber betreuten. Der Rat lehnte sie in der Detailberatung aber mit 104 zu 79 Stimmen bei drei Enthaltungen ab.

Die SP stimme der Vorlage «nicht mit Begeisterung» zu, sagte Jacqueline Badran (SP/ZH). Der negative Arbeitsanreiz für Gutverdienende sei jedoch anzuerkennen. Dies sei der unbestrittene Teil der im September 2020 vom Volk abgelehnten Vorlage gewesen. Es könne nicht sein, dass Zweiteinkommen gänzlich von den Kinderbetreuungskosten aufgefressen würden.

Maurer: Nicht Arbeit bestrafen

Finanzminister Ueli Maurer argumentierte, Arbeiten solle nicht bestraft werden, auch jene von Gutverdienern nicht. Es gehe nicht um Familienpolitik, sagte er an die Adresse seiner Parteikollegen. Immerhin liessen sich mit dieser Lösung voraussichtlich 2500 bis 5000 Vollzeitstellen mit inländischen Fachkräften füllen.

Von der deutlichen Erhöhung der Abzüge für die familienexterne Kinderbetreuung erhoffen sich der Bundesrat und die Mehrheit des Nationalrats eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie eine Entschärfung des Fachkräftemangels durch eine bessere Integration von gut ausgebildeten Frauen in den Arbeitsmarkt.

Die Aufstockung würde für den Bund vorübergehend zu Mindereinnahmen von rund 10 Millionen Franken pro Jahr führen. Auf längere Sicht ist laut dem Bundesrat aber davon auszugehen, dass die Mindereinnahmen durch die positiven Impulse auf die Beschäftigung kompensiert werden oder sogar mehr Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen in die Bundeskasse spülen.