blue News Logo
  • Fussball WM
  • Openairs
  • Sport
  • Schweiz
  • Ausland
  • Fussball
  • People
  • Filme & Serien
  • MyTech
  • Lifestyle
  • 24h-Ticker
blue News Logo
  • Fussball WM
  • Openairs
  • Sport
  • Schweiz
  • Ausland
  • Fussball
  • People
  • Filme & Serien
  • MyTech
  • Lifestyle
  • 24h-Ticker
blue NewsSchweizAuslandWirtschaftNews-TickerSportFussballMyTechFilme & SerienTalks & InterviewsPeopleLifestyleWetterHoroskopVideos
KarriereArbeiten bei blueJobs
blue+blue Sportblue SuperMaxblue Premiumblue Video
blue CinemaKinoprogrammDemnächst im KinoAngeboteblue Cinema Memberclub
Swisscom PrivatkundenMobileInternetTVKombi-AboGeräteHilfe & SupportSwisscom Community
DirekteinstiegE-Mail LoginmySwisscomSwisscom ShopsmyAimyCloudblue TV Player
blue News
SchweizAuslandWirtschaftNews-TickerSportFussballMyTechFilme & SerienTalks & InterviewsPeopleLifestyleWetterHoroskopVideos
Karriere
Arbeiten bei blueJobs
blue+
blue Sportblue SuperMaxblue Premiumblue Video
blue Cinema
KinoprogrammDemnächst im KinoAngeboteblue Cinema Memberclub
Swisscom Privatkunden
MobileInternetTVKombi-AboGeräteHilfe & SupportSwisscom Community
Direkteinstieg
E-Mail LoginmySwisscomSwisscom ShopsmyAimyCloudblue TV Player
WerbungRechtlichesDatenschutzImpressumPublizistische Leitlinienblue News AppFAQ
DEFRITEN
DEFRITEN
StartseiteChevron rechtsNewsChevron rechtsSchweiz

Fehler gefunden?

Jetzt melden

«Jetzt ist es ja schon passiert»

Vergewaltigung und illegale Beauty-Eingriffe: 27-Jähriger verurteilt

Der Prozess wurde vor dem Bezirksgericht Zürich verhandelt. (Archivbild)

Der Prozess wurde vor dem Bezirksgericht Zürich verhandelt. (Archivbild)

Bild: Keystone

Ein 27-Jähriger stand wegen mehrfacher Vergewaltigung, sexueller Nötigung sowie eines illegalen Geschäfts mit Botoxbehandlungen vor dem Bezirksgericht Zürich. Das fällte ein hartes Urteil.

Samuel Walder
Evita Rauber

Samuel Walder, Evita Rauber

05.06.2026, 04:30•05.06.2026, 08:18

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • 27-Jähriger stand in Zürich wegen mutmasslicher Vergewaltigung, Pornografie-Delikten und illegaler Schönheitsbehandlungen vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft forderte sechseinhalb Jahre Haft.
  • Der Beschuldigte bestritt die Vorwürfe der Vergewaltigung und sprach von einvernehmlichem Sex. Die Anklage stützte sich auf medizinische Befunde und Chatnachrichten.
  • Der Verteidiger forderte einen Freispruch bezüglich Vergewaltigung und sexueller Nötigung. Der 27-Jährige soll aber für die anderen Delikte schuldig gesprochen werden. 
  • Das Gericht verurteilt Zoran K. zu einer 48-monatigen Haftstrafe. Zusätzlich muss er eine Busse von 5000 Franken und eine Genugtuung von 8000 Franken bezahlen. 
Zusammenfassung erstellt mitmyAi

Der Gerichtssaal 134 ist am Donnerstagmorgen gut besucht. Der Raum ist in hellem Holz gehalten, die Junisonne heizt den Saal auf. Zoran K.*, der Angeklagte, steht am Rednerpult, bereit für die Fragen der Richterin, und reibt sich die Hände.

Er muss sich vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem heute 27-Jährigen unter anderem mehrfache Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Körperverletzung, Pornografie sowie Verstösse und Vergehen gegen das Heilmittel- und Gesundheitsgesetz vor. Sie fordert eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren, eine Geldstrafe und eine Busse. 

Der Tathergang

Wieso steht Zoran K. am Donnerstag vor Gericht? Im Februar 2024 soll er eine Frau in ihrer Wohnung gegen ihren Willen zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Laut Anklage ignorierte er ihre Ablehnung, drängte sie ins Schlafzimmer und vergewaltigte sie.

Zwei Tage später kam es erneut zu sexuellen Handlungen. Obwohl die Frau ihm gesagt haben soll, er solle wegen starker Schmerzen im Unterleib aufhören, habe er weitergemacht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm deshalb Vergewaltigung und sexuelle Nötigung vor.

Daneben soll sich K. auch wegen Pornografie strafbar gemacht haben. Gemäss Anklageschrift konsumierte er zwischen 2021 und 2024 mehrfach harte Pornografie. Zudem soll er in Whatsapp-Chats Sticker mit kinderpornografischen und zoophilen Inhalten an Freunde verschickt haben.

Zoran K. soll ohne Zulassung etwa 200 Behandlungen vorgenommen haben

Zoran K. soll ohne Zulassung etwa 200 Behandlungen vorgenommen haben

Bild: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa-tmn

Ein weiterer Schwerpunkt der Anklage betrifft ein mutmasslich illegales Geschäft mit Schönheitsbehandlungen in einer Gemeinde im Zürcher Oberland. Obwohl K. keine ärztliche Zulassung besass, soll er zwischen 2023 und 2025 rund 200 Botox-, Hyaluron- und PRP-Behandlungen durchgeführt und damit einen Umsatz von mindestens 102'434 Franken sowie einen Gewinn von mindestens 40'000 Franken erziehlt haben. Über eine eigene Firma und Instagram soll er aktiv für die Eingriffe geworben haben. Die Staatsanwaltschaft sieht darin Verstösse gegen das Heilmittel- und Gesundheitsgesetz. 

Beschuldigter gibt nur einen Teil zu

Am Donnerstag um 8.30 Uhr eröffnet die Gerichtsvorsitzende pünktlich die Verhandlung. Wie üblich wendet sie sich zuerst an den Beschuldigten und stellt ihm Fragen zur Person. K. antwortet, er arbeite immer noch im Gesundheitswesen und verdiene 5'300 Franken im Monat. Schulden habe er nur bei seiner Grossmutter. Er sei in einer Beziehung und sehe sich in einigen Jahren mit seiner Partnerin in einer gemeinsamen Wohnung und mit einer Familie.

Dann schwenkt die Richterin um und will von K. Einzelheiten zu den verschiedenen Vergehen wissen. Zuerst geht es um die Behandlungen mit Botox. K. gibt alles zu. Auch dass seine Firma keine Betriebsbewilligung hatte, gesteht er. Er sagt jedoch: «Mir war das nicht bewusst, dass man Hygienekonzepte und eine Bewilligung benötigt, um zu praktizieren.» 

K. gibt auch den Konsum und das Verschicken von verbotener Pornografie zu. Als letzten Punkt stellt die Richterin Fragen zur Vergewaltigung und zur sexuellen Nötigung. Sie zitiert aus Chatverläufen zwischen der Geschädigten und dem Beschuldigten.

Teaser image

Über 100'000 Franken verdient

Vergewaltigung, Pornografie, Botox – jetzt muss Pfleger vor Zürcher Gericht

Plötzlich will sich der Beschuldigte nicht mehr an diese erinnern. Das Einzige, was er sagen könne: «Ich habe nie etwas gegen den Willen der Privatklägerin gemacht. Sie hat die Initiative ergriffen und mir an den Penis gefasst.» Er besteht darauf, dass die sexuellen Handlungen einvernehmlich passiert sind. 

Wirst du oder wurde jemand, den du kennst, Opfer sexualisierter Gewalt oder von Cybermobbing?<br>Hier findest du Hilfe:

  • Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Telefon 147
  • Netzwerk «Prävention sexualisierter Gewalt im Freizeitbereich»
  • Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Telefon 143
  • Informationen und weiterführende Links zum Thema Cybermobbing

«Jetzt ist es ja schon passiert»

Die Richterin beendet die Befragung und erteilt der Staatsanwältin das Wort. Diese richtet sich vor dem Rednerpult auf und beginnt gleich mit ihrem Parteivortrag. Die Staatsanwältin hebt hervor, dass die Beweise für beide Vergewaltigungen stichfest seien.

Sie sagt: «Die Privatklägerin begab sich bereits drei Tage nach der zweiten Tat in ärztliche Behandlung. Da wurde festgestellt, dass Spermaspuren bis in den Gebärmutterhals vorgedrungen sind.» Dies sei Beweis genug, dass der Beschuldigte weder ein Kondom benutzt habe, noch dass der Geschlechtsverkehr einvernehmlich war. 

Denn: Laut der Staatsanwältin hat die Geschädigte in der Einvernahme mehrere Male ausgesagt, dass sie keinen einvernehmlichen Geschlechtsverkehr hatte. Dies soll sie auch vor den Ärzten im Unispital Zürich erwähnt haben. Auch während des Akts habe sie K. mehrere Male gesagt, sie wolle das nicht, es tue ihr weh.

«Nachher habe ich dich ja respektiert»

Dann zitiert die Staatsanwältin aus Chatverläufen zwischen dem Angeklagten und der Geschädigten gleich nach den Taten. So soll Zoran K. ihr geschrieben haben: «Jetzt ist es ja schon passiert», oder «nachher habe ich dich ja respektiert.»

Dabei hebt die Staatsanwältin hervor, dass K. in diesem Chat eingesehen hätte, dass er was falsch gemacht hat. Weiter verweist die Staatsanwältin auf die Anträge in der Anklageschrift und fordert eine Verurteilung. Sie schliesst ihr Plädoyer. 

Geschädigte fordert 12'000 Franken Genugtuung

Dann ist die Verteidigerin der Geschädigten an der Reihe. Auch sie begibt sich ans Rednerpult. Sie fordert einen Schadenersatz von 2941 Franken und eine Genugtuung von 12'000 Franken für ihre Mandantin. Dann sagt sie: «Meine Mandantin wird diesen Moment nie vergessen können.» K. soll sich wie ein Tier verhalten haben.

Bereits nach dem ersten sexuellen Übergriff, habe die Geschädigte Zoran K. zur Rede gestellt. In den Chatverläufen sei klar erkennbar, dass K. ein falsches Verhalten seinerseits erkannte, so die Anwältin. Dies beweise unter anderem der Satz: «Jetzt ist es ja schon passiert.»

Weiter greift die Anwältin vor: «Man könnte sich fragen, wieso die Geschädigte nach dem ersten Treffen eine zweite Verabredung mit dem Angeklagten wollte.»

«Dabei verspürte meine Mandantin grossen Schmerz im Unterleib»

Laut Anwältin sei das logisch. In den Einvernahmen soll die Geschädigte gesagt haben, sie wollte mit einem zweiten Treffen die Geschehnisse überschreiben. Beim zweiten Treffen, soll die Geschädigte K. oral befriedigt haben und danach einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehabt haben.

Die Anwältin sagt jedoch: «Dabei verspürte meine Mandantin grossen Schmerz im Unterleib, weil der Beschuldigte sie stark penetrierte. Sie sagte dem Beschuldigten mehrere Male, er solle damit aufhören.» Eine ärztliche Untersuchung ergab danach auch, dass Risse auf der Innenseite der Vagina gefunden wurden. Dies sei laut Anwältin nur durch eine unnormal starke Penetration möglich. Somit schliesst sie ihr Plädoyer.  

«Sie hätte ihm keins blasen müssen»

Dann ist der Verteidiger des Beschuldigten an der Reihe. Dieser fordert einen Freispruch, was die Vergewaltigung und die sexuelle Nötigung anbelangt. Auch des Verbrechens gegen das Heilmittelgesetz soll Zoran K. freigesprochen werden.

Der mehrfachen Pornografie, der Übertretung gegen das Gesundheitsgesetz und des Vergehens gegen das Heilmittelgesetz sei der Beschuldigte schuldig zu sprechen und mit einer bedingten Haftstrafe von 18 Monaten zu bestrafen. Dann beginnt der Verteidiger mit seinem Parteivortrag. 

Er wirft der Privatklägerin vor, unglaubhafte Aussagen getätigt zu haben. Denn seiner Meinung nach, würde man nach einer ersten Vergewaltigung kein zweites Treffen arrangieren. Er sagt: «Die Privatklägerin sagte in der Einvernahme, sie hätte den Beschuldigten noch einmal sehen wollen, damit sie sieht, womit er es getan hatte.» Damit sei der Penis gemeint.

Weiter sagt der Anwalt: «Um seinen Penis zu sehen, hätte sie ihm keins blasen müssen.» Er verweist damit auf das zweite Treffen, bei dem die Geschädigte und Zoran K. einvernehmlichen Sex hatten. 

Auch der Verteidiger geht auf die Chatverläufe ein. Er bringt an, die Geschädigte habe nach dem ersten Treffen mit K. ihren Freunden Nachrichten geschickt. In denen klinge es gar nicht nach einer Vergewaltigung, so der Verteidiger.

So soll die Privatklägerin geschrieben haben: «Es ist schon easy, aber ein Kondom hätte er wenigstens benutzen können.» Dann schliesst auch der Verteidiger sein Plädoyer und das Gericht zieht sich zur Urteilsberatung zurück.

Das Urteil

Nach sechs Stunden Beratung steht ein Urteil fest. Die Richterin eröffnet: Zoran K. ist in allen Anklagepunkten schuldig, ausser der zweiten Vergewaltigung. Er wird mit einer Freiheitsstrafe von 48 Monaten bestraft. Zusätzlich muss Zoran K. eine Busse von 5000 Franken und eine Genugtuung an die Geschädigte in Höhe von 8000 Franken bezahlen.

Das Gericht spricht zusätzlich eine Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu 100 Franken aus. Diese sei jedoch bedingt zu vollziehen. Die 40'000 Franken Umsatz, die Zoran K. mit seinem Botox-Geschäft gemacht hat, muss er dem Staat zurückerstatten. 

Die Richterin begründet das Urteil wie folgt: Das Gericht sei überzeugt, dass die Tat sich so ereignete, wie es in der Anklage steht. Der Beschuldigte verstrickt sich zwar nicht in Widersprüche, aber gewisse Kleinigkeiten bei den Aussagen der Einvernahme seien unstimmig, beziehungsweise stünden diese im Widerspruch zu den Chatverläufen. Die Geschädigte gab ganz klare Angaben zur Tat.

Den Freispruch bei der zweiten Vergewaltigung erklärt das Gericht so: Da sich der Vorfall im Jahr 2021 ereignete, müsse das Gericht nach altem Strafrecht urteilen. Da die Geschädigte einvernehmlichen Sex mit Zoran K. hatte und erst während des Geschlechtsverkehrs Schmerzen auftraten, würde verbale Gegenwehr nicht ausreichen, um den Vorfall als Vergewaltigung zu sehen. Die Geschädigte hätte sich auch physisch wehren müssen. 

Mehr zum Thema

Festival prüft Vorfall
Festival prüft Vorfall

Security am Openair Frauenfeld boxt Besucher in den Bauch

Fahrleitungsstörung

Bahnstörung am Flughafen Zürich – diverse Züge halten nicht

Traditionszeitung vor dem Aus
Traditionszeitung vor dem Aus

«SonntagsBlick» soll Ende 2026 eingestellt werden

Das ist der Grund
Das ist der Grund

Matterhorn-Warnung ist erst der Anfang – die Berge werden immer gefährlicher

2

Meistgelesen

1Juwelier muss nach tödlichen Schüssen in Haft
2Trump macht den starken Mann – doch das Entscheidende übersieht er
3Tom Cruise schockt Fans im Film «Digger» mit neuem Look
4Security am Openair Frauenfeld boxt Besucher in den Bauch
5«SonntagsBlick» soll Ende 2026 eingestellt werden
Vergewaltigung und illegale Beauty-Eingriffe: 27-Jähriger verurteilt