Polizeiaktion «Guerra» Drei Männer klauen in Bern Velos im ganz grossen Stil – jetzt müssen sie ins Gefängnis

Petar Marjanović, Thun

19.12.2025

Die Ermittlungen begannen mit einem Zufallsfund der Kantonspolizei Bern. (Symbolbild)
Die Ermittlungen begannen mit einem Zufallsfund der Kantonspolizei Bern. (Symbolbild)
Bild: Keystone

Velos lukrativer als Drogen: Mit dieser zynischen Logik plünderte eine Profi-Bande systematisch die Veloständer von Bern und Basel. Für über 300 gestohlene Luxus-Bikes hat das Regionalgericht Bern-Oberland das Trio nun zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Petar Marjanović, Thun

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Drei Männer wurden vom Regionalgericht Bern-Oberland wegen mehrfachen gewerbsmässigen und teilweise bandenmässigen Velodiebstahls schuldig gesprochen.
  • Sie sollen über 300 teure Velos im Raum Bern und Basel gestohlen und online weiterverkauft haben.
  • Das Gericht verhängte mehrjährige Freiheitsstrafen, Geldstrafen und Bussen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Über 300 gestohlene Velos, monatelange Ermittlungen und eine Diebesbande, die laut Gericht besonders dreist vorging: Im Dezember standen drei Männer an zwei Tagen vor Gericht. Sie sollen im Raum Bern und Basel gemeinsam systematisch Velos gestohlen und weiterverkauft haben.

Am Freitagmorgen folgte das Urteil: Die drei Männer wurden schuldig gesprochen, mehrfachen gewerbs- und teilweise bandenmässigen Diebstahl begangen zu haben. Bei allen Angeklagten kamen weitere Schuldsprüche und einzelne Freisprüche hinzu. Sie müssen Freiheitsstrafen antreten sowie Geldstrafen bezahlen (siehe Box).

blue News hat die Namen aller Angeklagten aus rechtlichen Gründen geändert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann an das Obergericht weitergezogen werden.

Das sind die Urteile

  • Der deutsche Staatsangehörige Florian K. wurde zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 63 Monaten sowie zu einer Geldstrafe von 26 Tagessätzen à 10 Franken verurteilt. Zusätzlich muss er eine Busse von 2715 Franken bezahlen. Das Gericht sprach zudem eine Landesverweisung von acht Jahren aus. Weiter wurde er verpflichtet, Verfahrenskosten von insgesamt 50'400 Franken zu übernehmen.
  • Der Schweizer Tiago S. erhielt eine unbedingte Freiheitsstrafe von 22 Monaten sowie eine Geldstrafe von 4 Tagessätzen à 30 Franken. Hinzu kommt eine Busse von 200 Franken. Auch er muss die Verfahrenskosten tragen, die sich auf rund 23'000 Franken belaufen.
  • Der Schweizer Loris H. wurde zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt. Er muss eine Geldstrafe von 8 Tagessätzen à 30 Franken (total 240 Franken) sowie Verfahrenskosten in der Höhe von 13'400 Franken bezahlen.

So begründet das Gericht das Urteil

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die drei Männer gezielt nach teuren Velos Ausschau hielten und diese besonders dreist stahlen, um sie rasch über Facebook Marketplace weiterzuverkaufen. «Es waren keine M-Budget-Velos», stellte Gerichtspräsidentin Dorothea Züllig von Allmen am Freitagmorgen bei der ausführlichen Urteilsverkündung fest.

Sie erinnerte daran, dass der mutmassliche Drahtzieher der Bande ausgesagt hatte, der Verkauf gestohlener Velos habe sich mehr gelohnt als Drogenhandel. Gleichzeitig wies sie darauf hin, dass das Urteil möglicherweise nicht das ganze Ausmass der Taten abbilde: «Die hunderten Chats auf Facebook und WhatsApp belegen zahlreiche Diebstähle. Die Polizei konnte jedoch nicht alle Bilder aus den Chatverläufen sichern. Wir müssen von einer hohen Dunkelziffer ausgehen.»

Die hohen Strafen begründete das Gericht auch mit der fehlenden Reue der Angeklagten. Der Schweizer Loris H. (30) schwänzte Einvernahmen und kam selbst zur Urteilsverkündung eine Stunde zu spät. 

Beim mutmasslichen Drahtzieher Florian K. kam zusätzlich ein Schuldspruch wegen versuchter schwerer Körperverletzung hinzu. «Die Tat war bestens dokumentiert und lässt uns den Kopf schütteln», erklärte Züllig von Allmen.

Konkret: Florian K. war im April 2024 ohne gültiges Billet, dafür mit einem gestohlenen Velo, in der ersten Klasse auf der Strecke Burgdorf–Solothurn unterwegs. «Sie machten Turnübungen, betrieben Schattenboxen – es war Ihnen völlig egal, was andere Fahrgäste von Ihnen denken», sagte die Richterin. Sie vermutete, dass er zuvor eine aufputschende Droge konsumiert hatte, bevor er einen anderen Mann verprügelte.

So flogen die Männer auf

Bei der mündlichen Urteilsverkündung gab die Richterin weitere Details bekannt. Die Ermittlungen begannen im August 2020 eher zufällig: Die Berner Kantonspolizei hielt Florian K. an, weil er auf einem gestohlenen Velo durch die Bundesstadt fuhr. Dieses Muster wiederholte sich mehrfach. «Obwohl die Polizei Sie mehrmals angehalten, befragt und Ihr Haus durchsucht hatte, machten Sie kurz darauf mit den Velodiebstählen weiter», hielt die Richterin fest.

Schliesslich mündete die Serie in die Polizeiaktion «Guerra». Der ursprüngliche Gesamtdeliktsbetrag belief sich auf über 480'000 Franken.

Die 139-seitige Anklageschrift beschreibt ein dreistes Geschäftsmodell: Die Männer knackten Veloschlösser mit Seitenschneidern oder Winkelschleifern, fotografierten die Beute und boten sie online zu Dumpingpreisen an. In einem Fall verkauften sie ein Mountainbike im Wert von 6300 Franken für lediglich 1000 Franken.

Im Verlauf der Ermittlungen wurde die Deliktsumme präzisiert: Florian K. verursachte laut Anklage einen Schaden von rund 395'000 Franken, Tiago S. von rund 110'000 Franken und Loris H. von rund 33'000 Franken.

Die Anklageschrift ist 139 Seiten lang.
Die Anklageschrift ist 139 Seiten lang.
Bild: blue News

So war die Hauptverhandlung

Vor Gericht äusserte sich Florian K. ausführlich. Er räumte ein, an vielen Diebstählen beteiligt gewesen zu sein, bestritt jedoch, der Kopf der Bande gewesen zu sein. Einer der Mitangeklagten bestritt eine Mitverantwortung an der Serie.

Die Verteidigung versuchte, das Strafmass zu senken. Der Anwalt von Florian K. führte aus, sein Mandant habe aufgrund seiner Kokainsucht gestohlen und verglich die Taten seines Klienten mit einfachen Diebstählen. «Es war kein Einbruch im Louvre», sagte der Anwalt vor Gericht. Die Anwälte der beiden Schweizer bestritten Teile der Anklage und argumentierten, es sei nicht eindeutig belegbar, wer bei welchem Diebstahl beteiligt gewesen sei.

Was uns die Anklage lehrt

  • Verloren geglaubte Fahrräder können wiedergefunden werden. Allein durch die Ermittlung gegen diese drei Beschuldigte konnten herausgefunden werden, wo hunderte Velos gelandet sind.
  • Wer ein Velo hat, sollte sich Angaben zum Velo (Rahmennummer, Marke, Farbe, Kaufpreis) und ein Foto aufbewahren.
  • Bei einem Diebstahl sollte unbedingt Anzeige erstattet werden. So kann bei der Festnahme einer Diebesbande besser zugeordnet werden, wem welches Velo gehört und wann gestohlen wurde.
  • Je häufiger es in einer bestimmten Gegend zu Velodiebstählen kommt, desto eher kann die Polizei Muster erkennen und aktiv mit verdeckten Ermittlern arbeiten.
  • Velodiebstähle können auch online angezeigt werden.