Zwangsprostitution, Misshandlung Ungarin steht wegen Menschenhandels vor Zürcher Gericht

SDA

11.5.2026 - 06:02

Zürcher Rotlichtviertel: Die Langstrasse ist bekannt für Sexarbeit. (Archivbild)
Zürcher Rotlichtviertel: Die Langstrasse ist bekannt für Sexarbeit. (Archivbild)
Bild: Keystone/Ennio Leanza

Frauen aus Ungarn zur Sexarbeit im Zürcher Rotlichtviertel gezwungen: eine Ungarin muss sich am heutigen Montag vor dem Bezirksgericht Zürich wegen Menschenhandels und Prostitutionsförderung verantwort.

Keystone-SDA

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  • Eine 33-jährige Ungarin muss sich am heutigen Montag vor dem Bezirksgericht Zürich wegen Menschenhandels und Prostitutionsförderung verantworten.
  • Sie soll Frauen während sechs Jahren zur Sexarbeit gezwungen haben.
  • Die Staatsanwaltschaft wirft der Beschuldigten vor, gewerbsmässigen Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung betrieben zu haben.

Eine 33-jährige Ungarin muss sich am heutigen Montag vor dem Bezirksgericht Zürich wegen Menschenhandels und Prostitutionsförderung verantworten. Sie soll Frauen während sechs Jahren zur Sexarbeit gezwungen haben.

Mindestens 14 Frauen soll die Beschuldigte im Zeitraum von Dezember 2016 bis November 2022 aus Ungarn nach Zürich gebracht haben. Dort zwang sie die Frauen unter prekären Bedingungen zur Prostitution, heisst es in der Anklageschrift. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, gewerbsmässigen Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung betrieben zu haben.

Ihre Opfer suchte die Beschuldigte demnach nach einem systematischen Muster aus. Die Frauen lebten meist in extrem prekären sozialen und wirtschaftlichen Verhältnissen. Oft waren sie obdachlos, arm, hatten Suchtprobleme oder erlebten häusliche Gewalt.

Rund um die Uhr überwacht

Die Beschuldigte soll sich gegenüber den Frauen als Helferin oder Mutterfigur inszeniert haben. Mittels finanziellen Vorabzahlungen an die Frauen oder deren Familien in Ungarn schuf sie ein massives Abhängigkeitsverhältnis.

In Zürich wurden die Frauen in Hotels im Langstrassenquartier untergebracht und rund um die Uhr überwacht. Ihre Arbeitszeiten begannen häufig um 7 oder 8 Uhr am Morgen und wurden von der Beschuldigten bestimmt. Schlafen durften die Frauen teilweise nur zwei bis drei Stunden.

Die Beschuldigte soll den Frauen einen Mindestverdienst zwischen 1000 und 2150 Franken vorgeschrieben haben. Das Geld mussten sie grösstenteils der Beschuldigten abgeben. Die Beschuldigte soll sich damit ihren Lebensunterhalt, Schönheitsbehandlungen und den Erwerb von Liegenschaften finanziert haben.

Schwere Vorwürfe der Misshandlung

Die Anklage listet zahlreiche Fälle physischer und psychischer Gewalt auf. Die Frauen wurden geschlagen, an den Haaren gezogen oder massiv bedroht, wenn sie die geforderten Umsätze nicht erreichten. Zudem mussten sie ungeschützten Geschlechtsverkehr praktizieren, was zu zahlreichen ungewollten Schwangerschaften, Abtreibungen und der Ansteckung mit Geschlechtskrankheiten führte. Oft hätten die Frauen trotz Krankheit oder massiven Schmerzen weiterarbeiten müssen.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung stellen ihre Anträge im Rahmen der Hauptverhandlung. Die Beschuldigte befindet sich seit dem 22. November 2022 in Untersuchungshaft.


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