Stiftung in Biel Anwalt schaufelt Geld in eigene Tasche – und schädigt Stiftung

ai-scrape

27.3.2025 - 00:00

Ein Anwalt hat sich's gut gehen lassen, in dem er sich aus einer Stiftung jedes Jahr über 100'000 Franken auszahlte. 
Ein Anwalt hat sich's gut gehen lassen, in dem er sich aus einer Stiftung jedes Jahr über 100'000 Franken auszahlte. 
KEYSTONE

Ein Anwalt und Präsident einer Bieler Stiftung hat sich selbst hohe Honorare gezahlt – mit teuren Folgen. Die Stiftung muss nun Steuern zahlen, da sie die Gemeinnützigkeitskriterien nicht mehr erfüllt.

Samuel Walder

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  • Die Hans-Gutjahr-Stiftung verlor ihre Steuerbefreiung, weil ihr Präsident sich über Jahre hinweg höhere Honorare auszahlte als die Stiftung für gemeinnützige Zwecke aufwendete.
  • Die kantonale Steuerrekurskommission kritisierte insbesondere die Stundenansätze.
  • Sie sah einen Interessenkonflikt durch die Doppelfunktion des Anwalts als Präsident und Geschäftsführer.
  • Die Stiftungsaufsicht will den Fall nun genauer prüfen, da Abweichungen vom gemeinnützigen Zweck weitere Konsequenzen nach sich ziehen könnten.

Die Hans-Gutjahr-Stiftung in Biel, die sich der Linderung humanitärer Not verschrieben hat, steht im Zentrum einer Kontroverse. Der Präsident der Stiftung, ein Bieler Anwalt, hat sich über Jahre hinweg hohe Honorare ausgezahlt, die die Ausgaben für gemeinnützige Zwecke überstiegen.

Das führte dazu, dass die Stiftung ihre Steuerbefreiung verlor. Statt dass das Geld bei Menschen landet, die es dringend brauchen, steckte sich der Anwalt die Scheine selbst in die Tasche, wie die «Berner Zeitung» schreibt. 

Über 100'000 Franken jedes Jahr ausbezahlt

Im Jahr 2018 beliefen sich die Spenden und Unterstützungsleistungen der Stiftung auf 101'000 Franken, während der Präsident ein Honorar von 159'000 Franken erhielt. Ein Jahr später lagen die Spenden bei 115'000 Franken, das Honorar des Präsidenten jedoch bei 109'000 Franken.

Diese Diskrepanz wurde von der kantonalen Steuerrekurskommission festgestellt, die die Vergütung von 410 Franken pro Stunde als unangemessen für eine gemeinnützige Stiftung bezeichnete.

Die Steuerverwaltung sieht in der Doppelfunktion des Präsidenten als Geschäftsführer einen Interessenkonflikt. Auf Anfrage der Redaktion wollte der Anwalt nur unter bestimmten Bedingungen Stellung nehmen, die nicht erfüllt werden konnten.

Die Steuerbefreiung ist nicht erfüllt

Aufgrund der hohen Vergütungen und der fehlenden Gemeinnützigkeit muss die Stiftung nun Kantons- und Bundessteuern zahlen. Die Einsprache gegen den Entzug der Steuerbefreiung wurde abgewiesen, da die Stiftung die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nicht erfüllt.

Die Stiftung generiert ihre Einnahmen durch die Vermietung einer Liegenschaft in Orpund. Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Mieten an finanziell schwächere Personen vergeben werden, was die Stiftung in direkte Konkurrenz zu privatwirtschaftlichen Unternehmen bringt.

Stiftungsaufsicht nimmt sich dem Fall an

Die Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht, die für die Kontrolle regionaler Stiftungen zuständig ist, kann aufgrund des Amtsgeheimnisses keine konkreten Angaben machen. Sie betont jedoch, dass Abweichungen vom Stiftungszweck zu weiteren Abklärungen führen können, unabhängig von der Steuerbefreiung.

Der Entzug der Steuerbefreiung ist nicht strafrechtlich relevant, führt jedoch zu einer intensiveren Überprüfung durch die Stiftungsaufsicht. Diese wird sich nun auch mit dem Fall der Hans-Gutjahr-Stiftung befassen.

Der Redaktor hat diesen Artikel mithilfe von KI geschrieben.