Dreiste Masche fliegt auf 57-Jähriger zeigt Diebstahl im Zug an und wird selbst verurteilt

Andreas Fischer

17.2.2025

Ein 57-jähriger Spanier täuschte der Polizei in St. Gallen zwei Mal vor, im Zug bestohlen worden zu sein.
Ein 57-jähriger Spanier täuschte der Polizei in St. Gallen zwei Mal vor, im Zug bestohlen worden zu sein.
Bild: Keystone

Grobe Täuschung der Polizei: Ein 57-Jähriger erstattet im Abstand von 14 Tagen im Kanton St. Gallen zwei Anzeigen wegen Diebstahls. Die Taten waren frei erfunden: Seine Lügen kommen den Mann nun teuer zu stehen.

Andreas Fischer

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  • Ein 57-jähriger Spanier erstattete zweimal Anzeige, nachdem ihm im Zug seine Laptop-Tasche gestohlen worden sei.
  • Der Mann hatte die Diebstähle allerdings frei erfunden: Er war nie in den genannten Zügen unterwegs.
  • Die Staatsanwaltschaft St. Gallen verurteilte ihn nun wegen Täuschung per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse.

Er sei auf Europareise und bei St. Margrethen in die Schweiz eingereist: Und dann wurde er im Zug bestohlen. Anfang März 2024 erstattet ein 57-jähriger Spanier auf einem Polizeiposten im Kanton St. Gallen Anzeige.

Den Beamten erzählte der Mann, ihm sei eine Laptop-Tasche mitsamt Inhalt im Wert von 4000 Franken gestohlen wurden. Auch seine Ausweisdokumente hätten sich darin befunden.

Der Haken bei der Sache: Der Mann hat gar nicht in dem Zug gesessen, wie «20 Minuten» unter Berufung auf einen Strafbefehl gegen das vermeintliche Diebstahl-Opfer berichtet.

Angebliches Opfer darf seit 1992 nicht einreisen

Demnach hat der Mann, der bei der Polizei unter falschem Namen auftrat, seine Geschichte frei erfunden.

Mehr noch: Zwei Wochen später versuchte er es mit einer ähnlichen Geschichte bei einem anderen Polizeiposten. Diesmal sei er im Zug von St. Gallen nach St. Moritz unterwegs gewesen, als ihm angeblich wieder eine Laptop-Tasche gestohlen worden sei.

Die Beamten wurden misstrauisch, der Schwindel flog auf. Dabei stellte sich heraus, dass sich der Spanier illegal in der Schweiz aufhielt. Gegen ihn war bereits 1992 eine Einreisesperre auf unbestimmte Zeit verfügt worden.

Die Staatsanwaltschaft verurteilte den 57-Jährigen zu einer bedingten Geldstrafe in Höhe von 55 Tagessätzen à 30 Franken, die vollzogen wird, sollte er innert der nächsten beiden Jahre erneut straffällig werden.

Hinzu kommen eine Busse von 450 Franken und Verfahrenskosten von 650 Franken, die der Mann auf jeden Fall bezahlen muss. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig.


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