Bundesgericht bestätigt Urteil 80-Jähriger erschiesst Frau von Enkel – und muss 19 Jahre ins Gefängnis 

SDA

8.12.2025 - 12:00

Das Bundesgericht in Lausanne hat die Beschwerde des Beschuldigten abgewiesen.
Das Bundesgericht in Lausanne hat die Beschwerde des Beschuldigten abgewiesen.
Keystone

Ein Grossvater erschiesst die Ehefrau seines Enkels. Nun hat das Bundesgericht die 19-jährige Freiheitsstrafe bestätigt und den Notwehrvorwurf als unglaubwürdig zurückgewiesen.

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  • Das Bundesgericht hat die 19-jährige Freiheitsstrafe eines 80-jährigen Mannes bestätigt, der 2021 in Winterthur die Ehefrau seines Enkels erschoss.
  • Der Täter hatte behauptet, in Notwehr gehandelt zu haben.
  • Das Gericht wies seine Darstellung zurück, da sie durch Gutachten und Zeugenaussagen widerlegt wurde.

Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines 80-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von 19 Jahren bestätigt. Der Mann erschoss 2021 in Winterthur die Ehefrau seines Enkels, weil sich diese scheiden lassen wollte. Die damals 19 Monate alte Urenkelin erlebte die Tat mit.

Der Beschwerdeführer hat vor Bundesgericht argumentiert, dass es sich nicht um einen Mord handle. Er habe in Notwehr gehandelt, weil ihn die Ehefrau seines Enkels gleich nach Eintreten in die Wohnung mit einem Messer bedroht habe. Wie das Zürcher Obergericht, verwirft auch das Bundesgericht diesen Tatablauf.

So hielt sich das Kindermädchen mit dem Mann, dem späteren Opfer und deren Tochter in der Wohnung auf, bevor es in den Keller ging. Auch wurde nie ein Messer gefunden. Weiter stimmten die Angaben des Mannes zur Schussdistanz nicht mit dem Gutachten überein und er machte im Verfahren widersprüchliche Angaben.

Drei gemeinsame Kinder

Der verurteilte Serbe hatte in Serbien davon erfahren, dass sich die Frau von seinem Enkel scheiden lassen will. Daraufhin reiste er in die Schweiz und brachte einen Revolver und Munition mit. Er wollte den Entschluss der Frau nicht akzeptieren, die mit seinem Enkel drei gemeinsame Kinder hatte.

Im April 2021 erlitt der Serbe einen Schlaganfall, so dass er seine Strafe nicht in einem Gefängnis, sondern in einem Pflegeheim verbüsst. Das Gericht hat auch eine Landesverweisung von 15 Jahren angeordnet.