Die Situation von Fischen und Krebsen in der Schweiz hat sich verschlechtert. Zehn Arten sind stärker gefährdet als bisher. Die Kantone sollen nun zusätzliche Anstrengungen zu deren Schutz unternehmen.
Der Aal gilt künftig nicht mehr als «gefährdet», sondern als «vom Aussterben bedroht». Die Äsche ist nicht mehr «gefährdet», sondern «stark gefährdet». Insgesamt soll der Gefährdungsstatus von 23- Fisch- und Krebsarten geändert werden.
Das Umweltdepartement (UVEK) hat am Dienstag die Vernehmlassung zu Änderungen der Verordnung zum Fischereigesetz eröffnet. Die Basis bildet eine Erhebung zur Verbreitung der Fische und Krebse.
Besserung für Karpfen und Wels
Nur gerade für drei Arten hat sich die Situation laut dem UVEK verbessert, darunter der Karpfen und der Wels. Statt als «gefährdet» wie bisher gelten sie neu als «potenziell gefährdet».
Die Vernehmlassung zu den Verordnungsänderungen dauert bis zum 29. Januar 2020. Werden die Änderungen so vorgenommen, zählt der Anhang neu 73 Fisch- und Krebsarten. 4 Arten erhalten erstmals einen Gefährdungsstatus.
Drei Viertel gefährdet
Von den 73 genannten Arten sind 9 bereits ausgestorben, 14 vom Aussterben bedroht, 10 stark gefährdet, 12 gefährdet und 9 potenziell gefährdet. Nur ein Viertel – 14 Arten – der einheimischen Fisch- und Krebsarten sind nicht gefährdet. Bei 5 Arten reicht die Datenlage für die Zuweisung eines Gefährdungsstatus nicht aus.
Vom Gefährdungsstatus hängt ab, welche Schutzmassnahmen die Kantone ergreifen müssen. Für stärker gefährdete Arten müssen sie mehr zum Schutz der Lebensräume tun. Ausserdem sind höhere Finanzhilfen des Bundes möglich.
Fangverbot für Aale
Für drei Arten, deren Gefährdungsstatus sich verschlechtert hat, soll künftig ein Fangverbot gelten, wie dem Bericht zur Vernehmlassung zu entnehmen ist. Es handelt sich um den Aal (Anguilla anguilla), Rutilus aula sowie Rutilus pigus.
Die Schweiz sei verpflichtet, die grosse und bedrohte Vielfalt an Fischen und Krebsen zu erhalten, schreibt das UVEK. Damit dies gelinge, müssten die Gewässerökosysteme eine ausreichende Qualität aufweisen. Die Renaturierung von Gewässern, Massnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität sowie die Bewahrung der wenigen noch unberührten Gewässer trügen dazu bei.
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