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Vater zwingt Tochter nach Süssigkeiten zu Übungen und wird verurteilt
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«Mach weiter, sonst schlage ich zu»

Vater zwingt Tochter mit Schlägen zum Sport – verurteilt

Vater zwingt Tochter nach dem Naschen von Süssigkeiten zu Sportübungen und droht ihr mit einem Ledergurt.

Vater zwingt Tochter nach dem Naschen von Süssigkeiten zu Sportübungen und droht ihr mit einem Ledergurt.

IMAGO/imagebroker

Ein 48-jähriger Mann ist im Kanton Aargau wegen Nötigung verurteilt worden, weil er seine Tochter nach dem Naschen von Süssigkeiten zu Sportübungen zwang und ihr mit einem Ledergurt zu schlagen drohte.

Lea Oetiker

Lea Oetiker

12.06.2026, 09:31•12.06.2026, 09:32

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Ein 48-jähriger Mann aus dem Bezirk Aarau wurde verurteilt, weil er seine Tochter zu Sportübungen gezwungen und mit einem Ledergurt geschlagen hat.
  • Auslöser war, dass das Mädchen Süssigkeiten gegessen hatte.
  • Der Mann erhielt wegen Nötigung eine bedingte Geldstrafe sowie eine Busse und Gebühren von insgesamt 1600 Franken.
Zusammenfassung erstellt mitmyAi

Ein Vater aus dem Bezirk Aarau ist wegen Nötigung verurteilt worden, nachdem er seine Tochter mit Drohungen und einem Gürtel zu Sportübungen gezwungen hatte, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.

Laut einem rechtskräftigen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft ereignete sich der Vorfall im Oktober 2025 an einem Montagabend zwischen 19 und 20 Uhr.

Der heute 48-jährige Mann aus Eritrea habe seine Tochter angewiesen, im Wohnzimmer Kniebeugen zu machen und im Flur zu joggen, weil sie Süssigkeiten gegessen hatte. Währenddessen sass er auf dem Sofa und hielt einen Ledergurt bereit.

Der Vater drohte dem Mädchen, es zu schlagen, falls es sich bei den Übungen abstützen würde. Als sie dies einmal tat, setzte er die Drohung um und schlug ihr mit dem Gürtel auf den Rücken. Dabei erlitt sie gemäss Staatsanwaltschaft eine leichte, folgenlos abheilende Rötung, wie die «Aargauer Zeitung» weiter schreibt.

Bedingte Geldstrafe und Busse

Die Behörden halten fest, der Mann habe gewusst, dass er mit den Drohungen unzulässigen Druck ausübte und seine Tochter so zu den Übungen zwang. Er wurde deshalb wegen Nötigung verurteilt.

Ausgesprochen wurde eine bedingte Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 40 Franken mit einer Probezeit von drei Jahren. Hinzu kommen eine Busse von 800 Franken sowie Strafbefehlsgebühren in gleicher Höhe. Insgesamt belaufen sich die Kosten auf 1600 Franken.

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