Schulstreit eskaliert Aargau widersetzt sich UNO-Anordnung – Mädchen muss in die Sonderschule

Lea Oetiker

10.5.2026

Ein Mädchen mit einer Behinderung  muss in die Sonderschule. Die Eltern wehren sich dagegen. (Symbolbild)
Ein Mädchen mit einer Behinderung  muss in die Sonderschule. Die Eltern wehren sich dagegen. (Symbolbild)
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Trotz einer provisorischen UNO-Anordnung soll ein behindertes Mädchen im Aargau ab dem kommenden Schuljahr eine Sonderschule besuchen – der Fall entwickelt sich zum Politikum.

Lea Oetiker

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Aargau schickt ein Mädchen mit Behinderung trotz UNO-Anordnung in eine Sonderschule.
  • Die Eltern wehren sich weiter und haben den Fall vor die UNO gebracht.
  • Der Streit hat politische Brisanz über den Einzelfall hinaus.

Im Kanton Aargau eskaliert ein Streit um die Schulform eines behinderten Mädchens: Trotz eines laufenden Verfahrens vor der UNO haben die kantonalen Behörden entschieden, dass das Kind ab dem kommenden Schuljahr eine Sonderschule besuchen muss. Darüber berichtete der «Tages-Anzeiger».

Die Eltern hatten sich dafür eingesetzt, dass ihre Tochter weiterhin in einer Regelklasse unterrichtet wird, waren jedoch vor kantonalen Instanzen und letztlich auch vor dem Bundesgericht gescheitert. Daraufhin zogen sie den Fall vor die UNO. Diese ordnete im Rahmen des noch hängigen Verfahrens an, dass das Mädchen vorläufig in der Regelschule bleiben darf.

Die Aargauer Bildungsdirektion hält dennoch am Wechsel fest. Man habe bereits einen Platz in einer Sonderschule organisiert, teilte das Departement Bildung, Kultur und Sport mit. Der Entscheid sei den Eltern über die Gemeinde kommuniziert worden.

UNO-Verfahren dauern im Schnitt mehrere Jahre

Brisant ist der Fall, weil UNO-Verfahren im Schnitt mehrere Jahre dauern. Die provisorische Anordnung hätte damit faktisch weitreichende Konsequenzen für die Schullaufbahn des Kindes. Die Eltern wehren sich weiterhin gegen die Versetzung, äussern sich jedoch derzeit nicht öffentlich, wie der «Tages-Anzeiger» weiter schreibt.

Auch das Eidgenössische Justizdepartement äussert sich nicht zum laufenden Verfahren. Bundesrat Beat Jans hatte zuvor gesagt, dass die Schweiz solche provisorischen UNO-Anordnungen grundsätzlich umzusetzen habe.

Unterschiedliche Meinungen

Der Fall hat über den Einzelfall hinaus Bedeutung: Die Behindertenorganisation Inclusion Handicap sieht darin einen möglichen Präzedenzfall und stellt das System der Sonderschulen grundsätzlich infrage. Die Separation von Kindern mit Behinderungen widerspreche geltendem Recht, argumentiert die NGO, wie die Zeitung weiter berichtet.

Die Debatte über Integration und Separation im Schweizer Bildungssystem ist politisch umstritten. Während in den vergangenen Jahren die integrative Schule ausgebaut wurde, fordern bürgerliche Parteien zunehmend wieder mehr getrennte Förderstrukturen. Auch der Lehrerverband hält eine vollständige Inklusion für unrealistisch.