Kameras per Zwangsverfügung entfernt Aargauer Gemeinde filmt 16 Jahre lang ohne Bewilligung – Kanton greift durch

Dominik Müller

24.12.2025

In Schinznach-Dorf hat sich die Gemeinde einer Anordnung der kantonalen Datenschutzbeauftragten missachtet.
In Schinznach-Dorf hat sich die Gemeinde einer Anordnung der kantonalen Datenschutzbeauftragten missachtet.
Symbolbild: Google Street View

Rund um ein Schulhaus in Schinznach-Dorf AG lief die Video-Überwachung 16 Jahren lang ohne Bewilligung. Erst eine Zwangsverfügung des Kantons brachte die Kameras zum Verschwinden.

Dominik Müller

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  • Rund um das Schulhaus in Schinznach-Dorf AG liefen während 16 Jahren mehrere Überwachungskameras ohne Bewilligun.
  • Kinder, Lehrpersonen und Eltern wurden dauerhaft gefilmt.
  • Die Aargauer Datenschutzbeauftragte ordnete per Zwangsverfügung die Entfernung von vier Kameras und Attrappen an.

16 Jahre lang liefen rund um das Schulhaus in Schinznach-Dorf AG mehrere Überwachungskameras – und dies ohne Bewilligung, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet. Erst im Oktober zog die Aargauer Öffentlichkeits- und Datenschutzbeauftragte Katrin Gisler demnach die Notbremse und liess vier Kameras sowie mehrere Attrappen entfernen.

Zuvor hatte sie die Gemeinde mehrfach zur Demontage aufgefordert – ohne Erfolg. Der Eingriff per Zwangsverfügung ist im Kanton Aargau bislang ein Einzelfall.

Die Kameras filmten über Jahre hinweg rund um die Uhr Kinder, Lehrpersonen und Eltern. Strafrechtliche Konsequenzen drohen der Gemeinde Schinznach dennoch nicht. «Eine Anzeige zuhanden der Staatsanwaltschaft ist nur im Zusammenhang mit strafrechtlichen Sachverhalten möglich», wird Gisler im Bericht zitiert. In diesem Fall handle es sich jedoch um ein verwaltungsrechtliches Verfahren, weshalb sie per Verfügung die Entfernung der Anlagen angeordnet habe.

Gisler bemängelte unter anderem die permanente Überwachung sowie fehlende Situationspläne, die genau aufzeigen müssten, welche Bereiche erfasst werden – immerhin wiesen Tafeln vor Ort auf die Kameras hin.