Ärger wegen unbezahlter RechnungAargauer Polizei klingelt, um den Fahrzeugausweis einzuziehen – Gerichtsprozess
ai-scrape
18.2.2025 - 11:07
Die Aargauer Kantonspolizei wurde wegen eines Fahrzeugausweises und Kontrollschildern bei einem 45-Jährigen vorstellig, den das Bezirksgericht Muri nun entlastet hat.
Symbolbild:KEYSTONE
Ein Mann aus dem Bezirk Muri wurde vom Vorwurf freigesprochen, seinen Fahrzeugausweis und seine Kontrollschilder vorsätzlich nicht abgegeben zu haben. Das Bezirksgericht entschied nun zu seinen Gunsten.
18.02.2025, 11:07
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Die Aargauer Behörden sind gegen einen 45-Jährigen vorgegangen, dem sie vorwerfen, vorsätzlich Fahrzeugausweis und Kontrollschilder einbehalten zu halten.
Die Polizei stand bei dem Mann auf der Matte, um die Dokumente einzuziehen – erfolglos.
Vor dem Bezirksgericht Muri wurde deutlich, dass die verspätete Zahlung einer Rechnung und Mahnung zu Problemen führte.
Das Gericht sprach den Autofahrer vom Vorwurf des vorsätzlichen Handelns frei: Der Staat muss das Verfahren zahlen.
Ein 45-jähriger Mann aus dem Bezirk Muri AG stand vor dem Bezirksgericht, weil ihm vorgeworfen wurde, seinen Fahrzeugausweis und die Kontrollschilder nicht abgegeben zu haben. Der Mann legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein, der ihm vorsätzliches Handeln unterstellte. Das Gericht sprach ihn nun frei, berichtet die «Aargauer Zeitung».
Das Drama begann, als der Mann aufgrund einer offenen Versicherungsrechnung in Schwierigkeiten geriet. Er hatte die Rechnung am letzten Tag der Frist beglichen, doch die Versicherung wies ihn darauf hin, dass die Verbuchung einige Tage dauern würde. Zudem wurde er auf eine ausstehende Mahngebühr hingewiesen, die er umgehend bezahlte.
Dennoch forderte das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau (StVA) die Abgabe seines Fahrzeugausweises und der Kontrollschilder. Die Polizei erschien daraufhin bei ihm zu Hause, um die Dokumente einzuziehen. Der Mann erklärte den Beamten die Situation und zeigte ihnen einen Kontoauszug als Beweis.
Kein Vorsatz
Die Polizei zog zunächst unverrichteter Dinge ab, kehrte jedoch einige Tage später zurück und nahm die Schilder und den Ausweis mit. Der Angeklagte erfuhr, dass sein Versicherungsnachweis noch nicht beim StVA eingegangen war. Nachdem er sich bei der Versicherung erkundigt hatte, wurde der Nachweis weitergeleitet.
Der Mann betonte, dass er im guten Glauben gehandelt habe und der Fehler nicht bei ihm lag. Er legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein, der eine Geldstrafe und eine Busse vorsah. In der Urteilsverkündung stellte die Gerichtspräsidentin fest, dass der Vorwurf der Vorsätzlichkeit nicht haltbar sei.
Da kein fahrlässiges Verhalten im Strafbefehl aufgeführt war, wurde der Mann freigesprochen und die Verfahrenskosten der Staatskasse auferlegt. Der Freigesprochene zeigte sich erleichtert über den Ausgang des Verfahrens.
Der Redaktor hat diesen Artikel mithilfe von KI geschrieben.
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