Instagram-Gewinnspiel wird teuer Aargauer Unternehmer verlost Ferrari-Fahrt – und wird verurteilt

zis

13.2.2024

24 Stunden mit einem solchen Ferrari F8 Tributo konnte man bei der Verlosung gewinnen. (Symbolbild)
24 Stunden mit einem solchen Ferrari F8 Tributo konnte man bei der Verlosung gewinnen. (Symbolbild)
Ferrari

Einen Tag lang im Ferrari F8 Tributo unterwegs sein. Dieses Erlebnis verloste ein Aargauer Jungunternehmer. Illegal, wie die Staatsanwaltschaft entschied.

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Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Ein Aargauer Jungunternehmer veranstaltete vergangenen Sommer ein kostenpflichtiges Gewinnspiel – ohne Bewilligung.
  • Dafür erhielt er nun Post von der Staatsanwaltschaft.
  • Die Kosten sind für den jungen Mann vermutlich deutlich höher als die Einnahmen.

Für fünf Franken die Chance erhalten, mit einem Ferrari F8 Tributo 24 Stunden lang herumzufahren – diese Idee hatte ein Aargauer Jungunternehmer im August des vergangenen Jahres. Auf seinem Instagram-Kanal startete er deswegen ein Gewinnspiel – mit Folgen. 

Der 22-Jährige bot damals über seinen Instagram-Account bereits seit geraumer Zeit immer wieder Occasionsautos zum Verkauf an, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet. Nur wenige Personen folgen seinem Kanal, die ersten Autos verkaufte er im Frühling 2023. 

Im August startet er schliesslich das Gewinnspiel. Damit noch mehr Leute teilnehmen, verteilte er zusätzlich Flyer in den Kantonen Aargau und Zürich. Die Konditionen sind einfach: Wer dem 22-Jährigen fünf Franken via Twint überweist, nimmt automatisch an der Verlosung Ende September teil. 

Mindestens 2'000 Franken Kosten

Nur: Das Gewinnspiel wäre bewilligungspflichtig gewesen. Der Autofahrer verstiess gegen das Bundesgesetz über Geldspiele. Deswegen erhielt er von der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl. Er erhielt eine Strafe von 1'100 Franken. Kann er das Geld nicht aufbringen, muss er zehn Tage ins Gefängnis. Dazu kommen Kosten von 900 Franken und zusätzlich eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 120 Franken.

Insgesamt muss der Mann also mindestens 2'000 Franken bezahlen. Gelohnt hat sich das nicht. Am Gewinnspiel, so schätzt die Staatsanwaltschaft, haben nur wenige Personen teilgenommen. Die Einnahmen des Jungautohändlers dürften sich im Bereich zwischen 30 und 50 Franken bewegt haben.