Bundesgericht Aargauer verliert nach Wendemanöver auf A1 den Führerausweis

SDA

17.4.2018 - 15:08

Abendverkehr auf der Autobahn A1 bei Zürich. (Symbolbild)
Abendverkehr auf der Autobahn A1 bei Zürich. (Symbolbild)
Keystone

Das Aargauer Strassenverkehrsamt hat einem Autolenker nach einem Wendemanöver auf der Autobahn A1 zu Recht des Führerausweis für mindestens fünf Jahre entzogen. Das hat das Bundesgericht entschieden und die kantonalen Instanzen gestützt.

Der Vorfall auf der A1 im Kanton Zürich gilt als eine mittelschwere Widerhandlung gegen die Vorschriften des Strassenverkehrs, wie aus dem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervorgeht. Der Aargauer Lenker war von der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland im November 2016 wegen einfacher Verletzung der Verkehrsregeln rechtskräftig zu einer Busse von 500 Franken verurteilt worden.

Nur eine Woche später entzog das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau den Führerausweis und den Lernfahrausweis der Kategorie C mit sofortiger Wirkung für immer. Das Strassenverkehrsamt stufte den Vorfall als schwere Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften ein.

Durch alle Instanzen abgeblitzt

Der Mann wehrte sich gegen die Verfügung beim kantonalen Departement Volkswirtschaft und Inneres und danach beim Aargauer Verwaltungsgericht. Er blitzte ab - und zog den Fall ans Bundesgericht weiter.

Auch die Lausanner Richter gaben dem Lenker nicht Recht. Dem Mann war der Führerausweis bereits im Oktober 2012 auf unbestimmte Zeit entzogen worden. Der Ausweis wurde ihm im Mai 2015 wieder erteilt.

Wegen Stau gewendet

Im konkreten Fall hatte Autofahrer hatte 20. Juli 2016, ungefähr um 21.39 Uhr, einen Personenwagen auf der Nationalstrasse A1 von Regensdorf ZH her kommend in Richtung Bern gelenkt.

Wegen Revisionsarbeiten beim Gubristtunnel war der Verkehr mittels Überleiter in die Tunnelröhre, Fahrbahn St. Gallen, umgeleitet worden. Im Tunnel galt Gegenverkehr. In dieser Tunnelröhre war es jedoch zu einer Kollision gekommen: Es hatte sich ein Stau gebildet, der sich bis vor das Tunnelportal erstreckte.

Der Mann stand dort mit seinem Auto im Stau. Diverse Fahrzeuge vor ihm begannen zu wenden, um auf die Spur des Gegenverkehrs zu gelangen und in Richtung St. Gallen zu fahren. Nachdem die Fahrzeuge vor dem Lenker aufgrund der eigenen Wendemanöver faktisch bereits beide Fahrspuren versperrt hatten, wendete auch er den Personenwagen.

Bei diesem Manöver unterliess er es jedoch, den Richtungsanzeiger zu betätigen. Unmittelbar nach dem Wendemanöver wurde er von Beamten der Kantonspolizei Zürich, die den Vorfall beobachtet hatten, angehalten und verzeigt.

Verkehrssicherheit gefährdet

Das Bundesgericht führt dazu aus, das Verbot, auf der Autobahn zu wenden, bilde eine grundlegende Verkehrsregel. Ein solches Manöver gefährde die Verkehrssicherheit "nicht unerheblich".

Zwar sei im Strafbefehl eine erhöhte abstrakte Gefährdung verneint worden. Es sei jedoch nicht zu beanstanden, wenn das Verwaltungsgericht eine solche Gefahr bejaht habe.

Das Bundesgericht lässt die Darstellung des Autofahrers nicht gelten, auch ein Lastwagen und andere Lenker hätten ein Wendemanöver vorgenommen und beide Fahrspuren versperrt. Vielmehr habe der Autolenker mit seinem Manöver diese Behinderung erheblich verstärkt. (Urteil 1C_523/2017 vom 20.03.2018)

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