Verfilztes Fell, mit Kot verklebt Aargauer Züchterpaar hielt Pudel unter schlechten Bedingungen – Gericht bestätigt Massnahmen

Lea Oetiker

3.12.2025

Das Aargauer Verwaltungsgericht setzt sich für Pudel ein.
Das Aargauer Verwaltungsgericht setzt sich für Pudel ein.
Archivbild: sda

Im Kanton Aargau hielt ein Züchter-Ehepaar Pudel in einem Messie-Haushalt unter katastrophalen Bedingungen. Das Verwaltungsgericht bestätigte nun Auflagen.

Lea Oetiker

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Ein Aargauer Paar hielt Pudel in tierschutzwidrigen Verhältnissen.
  • Das Verwaltungsgericht bestätigte Massnahmen wie Kastration der Rüden und ein Maximum von fünf Hunde.
  • Trotz Widerstand müssen die Tiere bis 4. Dezember kastriert werden

In einem mutmasslichen Messie-Haushalt im Kanton Aargau hat ein Züchterpaar seine Pudel über Jahre unter tierschutzwidrigen Bedingungen gehalten. Das zeigt ein kürzlich veröffentlichtes Urteil des Verwaltungsgerichts, welches der «Aargauer Zeitung» vorliegt.

Bei mehreren Kontrollen fanden Behörden verschmutzte Räume, Rattenkot, klebrige Böden und verdreckte Transportboxen. Teilweise lagen Hunde in gestapelten Boxen, andere hatten stark verfilztes Fell, das stellenweise mit Kot verklebt war. Ein alter Zwergpudel wurde laut Urteil zitternd und gestresst in seinem Hundebett vorgefunden.

Trotz früherer Beanstandungen hat sich das Ehepaar immer wieder über Auflagen hinweggesetzt. Eine angebliche Trennung läufiger Hündinnen von Rüden stellte sich als falsch heraus. Vor der letzten Kontrolle im Januar 2025 mussten rund 2,5 Tonnen Abfall entsorgt werden – ein Hinweis auf die prekären Lebensverhältnisse.

Verwaltungsgericht lehnt Beschwerde ab

Das Verwaltungsgericht lehnte nun die Beschwerde der Züchter ab, die sich gegen die verordnete Kastration ihrer Rüden wandten, schreibt die Zeitung. Sie sahen darin einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der Tiere.

Das Gericht bestätigte jedoch alle angeordneten Massnahmen: Die Rüden müssen bis zum 4. Dezember kastriert werden, der Hundebestand darf fünf Tiere nicht überschreiten, und es sind höchstens zwei Würfe pro Jahr erlaubt.

Die Haltung des Paares sei über Jahre unkooperativ gewesen, heisst es im Urteil. Die Verfahrenskosten von 800 Franken tragen die Hundehalter.