Anzeige aus der BevölkerungAargauerin (60) warnt vor Blitzer – das kommt sie teuer zu stehen
Dominik Müller
14.1.2026
Wer andere vor einem Blitzer warnt, macht sich strafbar.
Symbolbild: Imago
Warnungen vor Polizeikontrollen sind in der Schweiz verboten. Eine 60-jährige Aargauerin hat das nun schmerzhaft erfahren: Wegen des Teilens eines Facebook-Posts bekam sie Post von der Staatsanwaltschaft.
Eine 60-jährige Frau aus dem Bezirk Baden ist wegen eines Facebook-Posts mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Sie hatte im Sommer 2025 einen Beitrag weiterverbreitet, der vor einer Geschwindigkeitskontrolle der Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal warnte, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.
Die Staatsanwaltschaft Baden büsste sie dafür wegen Verletzung des Strassenverkehrsgesetzes. Der Strafbefehl ist seit Dezember rechtskräftig.
Auch wenn die Frau den Beitrag nicht selbst verfasst hatte, gilt das Teilen solcher Warnungen als strafbar. Öffentliche Hinweise auf Blitzer oder Polizeikontrollen sind seit über zehn Jahren verboten – auch in sozialen Netzwerken.
Sechs Kantone setzen auf Transparenz
Die Frau muss nun gemäss Bericht eine Busse von 200 Franken bezahlen. Zusammen mit Verfahrensgebühren belaufen sich die Kosten auf rund 600 Franken. Ins Rollen kam der Fall nicht durch eine Behörde, sondern durch eine Anzeige aus der Bevölkerung.
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