In Meilen ZHÄrztin vernachlässigt demente Mutter und verschwindet vor Prozess
Sven Ziegler
23.10.2025
Das Bezirksgericht Meilen. (Archivbild)
sda
Am Bezirksgericht Meilen ZH hat am Donnerstag ein Prozess gegen eine 60-jährige Ärztin begonnen. Die Frau soll ihre demente Mutter körperlich vernachlässigt und geschlagen haben – erschien aber erneut nicht vor Gericht.
Trotz zweifacher Vorladung ist eine 60-jährige Zürcher Ärztin am Donnerstag nicht vor dem Bezirksgericht Meilen erschienen. Gegen sie läuft ein Verfahren wegen mutmasslicher Vernachlässigung und Misshandlung ihrer dementen Mutter. Das Gericht entschied, die Verhandlung trotzdem durchzuführen – in Abwesenheit der Beschuldigten und ohne Öffentlichkeit.
Warum die Frau erneut fernblieb, ist unklar. Bereits beim ersten Termin war sie nicht erschienen, wie die Nachrichtenagentur Keystone-SDA schreibt.
Laut Anklageschrift nahm die Ärztin ihre pflegebedürftige Mutter im Herbst 2021 zu sich, unterliess jedoch über Monate die notwendige Betreuung. Die damals 83-jährige Frau soll tagelang in mit Ausscheidungen verschmutzten Windeln gelegen haben.
Schwere Vorwürfe der Staatsanwaltschaft
Zudem wirft die Staatsanwaltschaft der Tochter vor, ihre Mutter zweimal gegen den Hals geschlagen zu haben – mit potenziell schweren Folgen. Während zwei Stunden täglich sei zwar eine Pflegehilfe im Einsatz gewesen, ausserhalb dieser Zeit habe die alte Frau aber keine Versorgung erhalten.
Gerade als Medizinerin hätte die Angeklagte die Mittel und das Wissen gehabt, um die Grundpflege sicherzustellen, heisst es in der Anklage. Durch die Aufnahme in die eigene Wohnung habe sie die Verantwortung für eine menschenwürdige Betreuung übernommen.
Die Staatsanwaltschaft Zürich beantragt eine Verurteilung wegen mehrfacher, teils versuchter einfacher Körperverletzung an einer schutzbefohlenen Person. Sie fordert eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 30 Franken und zusätzlich 1000 Franken Busse, ausgesetzt zur Bewährung auf zwei Jahre.
Der Verteidiger will seine Anträge während der Verhandlung bekannt geben. Für die 60-Jährige gilt die Unschuldsvermutung.