Die Idee liegt nahe: Jede Bewohnerin und jeder Bewohner der Schweiz hat eine AHV-Nummer, darum eignet sich die perfekt als Identifikation für alle möglichen Dienste. Doch Datenschützer wehren sich dagegen, eine solche Verwendung sei riskant.
Der Bundesrat will den Verwaltungen von Bund, Kantonen und Gemeinden generell erlauben, dass sie Bürgerinnen und Bürger über deren AHV-Nummer identifizieren können. Auch wenn diese Identifikation gar nichts mit dem Bereich der Sozialversicherungen zu tun hat. Eine entsprechende Änderung des AHV-Gesetzes befindet sich derzeit in der Vernehmlassung.
Datenschützer kritisieren Bundesrat
Die Datenschützer von Bund und Kantonen sehen in diesem Vorhaben Risiken. Sie begrüssten an einer Medienkonferenz am Montag in Bern zwar, dass der Bundesrat diesen Risiken begegnen will. Aber sie hätten eine andere Vorgehensweise bevorzugt.
Für die Datenschützer wäre der besser Weg gewesen, wenn der Bundesrat die Gesetzesänderung auf das vom Nationalrat im Herbst 2017 in Auftrag gegebene Sicherheitskonzept für Personenidentifikatoren abgestützt hätte. Dieses liegt indes zur Zeit noch nicht vor.
Stattdessen will der Bundesrat den Risiken mit Vorgaben zum Datenschutz und der Verpflichtung zur «periodischen Risikofolgenabschätzung» begegnen. Das steht in einer gemeinsamen Mitteilung Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖP) sowie der Konferenz der schweizerischen Datenschutzbeauftragten Privatim.
Datenschutz bei den Nationalratswahlen
Darüber hinaus informierten die beiden Institutionen im Hinblick auf das Wahljahr 2019 über ihren Leitfaden vom Dezember 2018. Das Dokument halte im Zusammenhang mit den anstehenden Nationalratswahlen Akteure wie die Parteien, involvierte Dienstleister oder soziale Netzwerke dazu an, digitale Einwirkungen auf den Wählerwillen transparent zu machen. Denn Datenbearbeitung im politischen Kontext unterstehe einem höheren Schutzniveau als bei kommerziellen Zwecken.
Die Datenschützer machten zudem das neue Schengen-Datenschutzgesetz zum Thema, das am 1. März in Kraft tritt. Das neue Bundesgesetz und die analogen Anpassungen erlauben beispielsweise Datenschutzbehörden von Bund und Kantonen eine verstärkte Aufsicht über die Polizei. Die Anpassungen für die Grenzwacht- und die Polizeibehörden des Bundes stellten aufgrund des Fehlens eines Polizeigesetzes auf Stufe Eidgenossenschaft «besondere Herausforderungen» dar.
So verstecken Sie Dateien und Bilder auf Ihrem Handy und Computer
So verstecken Sie Dateien und Bilder auf Ihrem Handy und Computer
Auch in Zeiten von Social Media und Smartphones hat jeder Nutzer ein Anrecht auf Privatsphäre. So schützen Sie ihre Fotos und Daten vor neugierigen Blicken:
Bild: iStock
Bilder lassen auf Android bei Google Fotos «archivieren».
Bild: dj
Dadurch werden sie einen separaten Ordner geschoben und sind so nicht mehr für jedermann sichtbar, der sich durch das Album klickt.
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Bei iOS lassen sich Bilder «ausblenden».
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Sie sind dann nicht mehr in den üblichen Alben und Momenten zu sehen...
Bild: dj
...sondern erscheinen in einem eigenen Ordner namens «Ausgeblendet».
Bild: dj
Richtig schützen kann man Fotos, in dem man sie in eine gesperrte Notiz packt. Dazu muss zunächst in den iOS-Einstellungen unter «Notizen» -> «Passwort» ein solches festgelegt werden.
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Nun kann man eine neue Notiz erstellen und dort ein Bild einfügen.
Bild: dj
Danach oben rechts den «Teilen»-Button berühren und «Notiz sperren» auswählen.
Bild: dj
Zum Aufrufen der Notiz muss von nun an das zuvor festgelegte Passwort eingegeben werden.
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Bei Windows ist eine Versteck-Funktion direkt im Explorer eingebaut. Einfach irgendeine Datei oder Ordner Rechtsklicken, dort unten «Eigenschaften» auswählen und im erscheinenden Menü den Haken bei «Versteckt» setzen.
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