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Für die AHV wird die Luft dünner.
KEYSTONE
Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat am Dienstag die neusten Statistiken zur AHV und IV publiziert. Die Zahlen offenbaren mehr als nur steigende Rentenbestände — sie zeigen, wohin das Geld wirklich fliesst, wer zahlt, wer profitiert, und wo das System unter Druck gerät.
Die neuen Zahlen zu AHV und IV zeigen ein Schweizer Sozialwerk unter wachsendem Druck. Zwar schreibt die AHV weiterhin Milliardenüberschüsse, doch die Reserven schmelzen schneller als bisher.
Gleichzeitig steigen die IV-Neurenten stark an – besonders wegen psychischer Erkrankungen bei jungen Erwachsenen. blue News ordnet die Zahlen ein und erklärt, was wirklich in dem Bericht steckt.
Das klingt zunächst gut: Die AHV hat 2025 mehr eingenommen als ausgegeben. Die Einnahmen von 55,2 Milliarden Franken überstiegen die Ausgaben von 53,3 Milliarden um 1,8 Milliarden Franken. Unter Einbezug der Kapitalerträge und Zinserträge aus dem IV-Darlehen resultierte ein Gesamtergebnis von 4,4 Milliarden Franken — das fünfte positive Jahr in Folge.
Doch der Vergleich mit dem Vorjahr zeigt: Es wird enger. 2024 hatte die AHV noch ein Betriebsergebnis von 5,6 Milliarden Franken erwirtschaftet. Der Rückgang um 1,2 Milliarden ist unter anderem auf tiefere Kapitalerträge zurückzuführen — und das, bevor die 13. AHV-Rente, die ab 2026 erstmals ausbezahlt wird, überhaupt ins Gewicht fällt.
Der sogenannte Ausgleichsfonds — quasi das Sparkonto der AHV — steht per Ende 2025 bei 60,4 Milliarden Franken. Das entspricht 113 Prozent einer Jahresausgabe. Als gesund gilt ein Stand von mindestens 100 Prozent. Die AHV ist aktuell also noch über dieser Marke. Doch der Bundesrat warnt bereits: Mit der 13. AHV-Rente droht das Umlagedefizit bis 2035 auf 4,2 Milliarden Franken zu steigen.
Woher kommt das Geld? Rund 71 Prozent stammen aus den Lohnbeiträgen von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden (39,3 Mrd.), knapp 20 Prozent trägt der Bund bei (10,8 Mrd.) und 8,6 Prozent kommen über das Mehrwertsteuerprozent, das 2020 zugunsten der AHV eingeführt wurde (4,7 Mrd.). Ausgabeseitig fliessen 99,2 Prozent direkt in Geldleistungen — also Renten.

Rund ein Drittel aller Renten geht aktuell ins Ausland.
Arne Dedert/dpa
Rund 998 000 der insgesamt 2,91 Millionen AHV-Renten — also jede dritte — floss im Dezember 2025 an Personen, die im Ausland wohnen. Das ist eine Zahl, die regelmässig für Schlagzeilen sorgt. Die Realität dahinter ist aber komplizierter.
Von der gesamten Rentensumme von rund 51,8 Milliarden Franken gingen nämlich nur 15 Prozent — also 7,9 Milliarden Franken — ins Ausland. Wer im Ausland lebt, erhält also im Schnitt eine deutlich tiefere Rente. Der Grund: Viele dieser Menschen haben nur wenige Jahre in der Schweiz gearbeitet und damit nur Anspruch auf eine Teilrente.
Die meisten Auslandsrenten fliessen in die Nachbarländer und nach Südeuropa: 83 Prozent der 817'000 Altersrenten ins Ausland gehen nach Italien, Deutschland, Frankreich, Österreich, Spanien und Portugal. Ausserhalb Europas erhalten 13'800 Personen in den USA und 10'800 Personen in Kanada eine Schweizer AHV-Rente.
Der Unterschied bei den Beträgen ist enorm: Eine Person mit Schweizer Pass und Wohnsitz in der Schweiz erhält im Schnitt 2021 Franken pro Monat. Eine ausländische Staatsangehörige im Ausland bekommt durchschnittlich gerade einmal 582 Franken — weniger als ein Drittel. Das liegt daran, dass Ausländer/innen oft nur für kurze Zeit in der Schweiz gearbeitet haben: Nur 7 Prozent von ihnen haben die volle Beitragszeit von 44 Jahren erreicht. Bei Schweizer/innen sind es 82 Prozent.
Wer behauptet, Ausländer/innen würden auf Kosten der AHV leben, liegt falsch — zumindest gemäss den aktuellen Statistikdaten. Ausländische Staatsangehörige zahlten 2023 (das ist das aktuellste Jahr mit verfügbaren Beitragsdaten) rund 35 Prozent aller AHV-Beiträge ein — bezogen aber nur 18 Prozent der Leistungen.
Das erklärt sich ebenfalls aus den Beitragsjahren: Wer nur befristet in der Schweiz arbeitet, zahlt zwar Lohnprozente, hat aber bei der Abreise oft Anspruch auf wenig oder gar keine Rente — oder nur auf eine sehr kleine Teilrente. Diese Personen sind damit netto ein erheblicher Beitragszahler für das System.
Der BSV-Bericht hält fest, dass der Anteil der von Ausländer/innen bezogenen Leistungen zwischen 2013 und 2023 leicht gestiegen ist. Das ist keine Überraschung: Wer seit Jahrzehnten in der Schweiz arbeitet und nun ins Rentenalter kommt, hat entsprechende Ansprüche erarbeitet. Es handelt sich also um eine verzögerte, aber verdiente Gegenleistung.
Für die journalistische Einordnung wichtig: Diese Zahlen beziehen sich auf alle Leistungen der AHV — also nicht nur Renten, sondern auch Hilflosenentschädigungen und Rückerstattungen. Die grundsätzliche Aussage bleibt aber bestehen: Die ausländische Bevölkerung ist für die AHV finanziell ein klares Plus.
In der Schweiz gilt: Wenn beide Ehepartner eine AHV-Rente beziehen, wird die Summe auf maximal 150 Prozent der Maximalrente begrenzt — also auf 3780 Franken pro Monat. Das nennt sich Plafonierung. Und sie betrifft fast alle.
Von den rund 434 000 Ehepaaren in der Schweiz, bei denen beide Partner eine Altersrente beziehen, erhalten 384 000 Paare — also 88 Prozent — eine plafonierte Rente. Mehr als die Hälfte aller Rentenpaare (56 Prozent) bezieht genau 3780 Franken — nicht mehr, nicht weniger, egal wie lange sie gearbeitet haben.
Was das konkret bedeutet: Ein Ehepaar, bei dem beide 44 Jahre lang Vollzeitlöhne erzielt haben, erhält zusammen genau gleich viel wie ein Paar, das etwas weniger lange gearbeitet hat. Wer mehr einzahlt, bekommt ab einem gewissen Punkt nichts mehr. Das Prinzip «mehr rein, mehr raus» funktioniert für Ehepaare nur bis zur Plafonierungsgrenze.
Dieses Thema ist politisch hochaktuell: Eine Volksinitiative zur Abschaffung der Rentenplafonierung für Ehepaare ist derzeit in Vorbereitung. Die Statistik zeigt nun, wie gross die betroffene Gruppe tatsächlich ist — nämlich fast alle verheirateten Rentnerhaushalte.

Frauen erhalten auch dann weniger Geld, wenn sie verheiratet sind.
sda
Ledige Frauen und Männer erhalten bei der AHV im Durchschnitt fast gleich viel: Ledige Frauen bekommen 2010 Franken, ledige Männer 1978 Franken. Beim Zivilstand «verheiratet» klaffen die Beträge aber weit auseinander — und zwar zum Nachteil der Frauen.
Verheiratete Frauen, deren Ehemann noch keine Rente bezieht, erhalten im Schnitt 1630 Franken pro Monat. Verheiratete Männer im gleichen Szenario bekommen 2087 Franken — ein Unterschied von fast 500 Franken monatlich, also rund 6000 Franken pro Jahr. Ursache ist die Erwerbsbiografie: Frauen haben in der Regel niedrigere AHV-pflichtige Einkommen, weil sie öfter Teilzeit arbeiten oder Erwerbsunterbrüche wegen Kinderbetreuung haben.
Erst wenn beide Ehepartner eine Rente beziehen, wird ein sogenanntes Einkommenssplitting vorgenommen: Die Einkommen der Beitragsjahre während der Ehe werden hälftig aufgeteilt. Das gleicht die Rentenunterschiede teilweise aus. Bis dahin aber zahlen Frauen buchstäblich den Preis für ihre Familienarbeit.
Insgesamt zeigt die Statistik: Frauen machen 53 Prozent der Altersrentenbeziehenden aus und erhalten 54 Prozent der ausbezahlten Rentensumme. Der leicht höhere Anteil erklärt sich durch den sogenannten Verwitwetenzuschlag von 20 Prozent, den Frauen aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung häufiger in Anspruch nehmen können.
Während die AHV noch über Wasser ist, zeigt sich bei der Invalidenversicherung ein beunruhigender Trend. Die sogenannte Neurentenquote — also der Anteil der Bevölkerung, der erstmals eine IV-Rente bezieht — betrug 2025 insgesamt 4,08 Promille. Das ist der höchste Wert seit dem Rückgang nach dem Rekordhoch von 5,94 Promille im Jahr 2003.
In absoluten Zahlen: 2025 gab es 25'200 neue IV-Rentenbeziehende in der Schweiz und im Ausland — ein deutlicher Anstieg gegenüber den Vorjahren. Und die Warteliste wächst: 70'700 Neuanmeldungen gingen 2025 bei den IV-Stellen ein, rund anderthalb mal so viele wie noch 2014 (47'300).
Auch die Gesamtzahl der IV-Renten steigt: Im Dezember 2025 richtete die IV insgesamt 260 600 Invalidenrenten aus — 2024 waren es noch 254 200. Der Anteil der IV-Rentenbeziehenden an der gesamten versicherten Bevölkerung lag bei 4,17 Prozent. Das ist noch weit unter dem Höchststand von 5,28 Prozent (2005), aber der Trend zeigt klar nach oben: Seit 2022 steigt die Quote wieder.
Die IV schloss das Jahr 2025 mit einem negativen Betriebsergebnis von 0,21 Milliarden Franken. Das ist zwar überschaubar, doch die Verschuldung der IV gegenüber der AHV beträgt seit Jahren unverändert 10,28 Milliarden Franken — und eine Rückzahlung ist derzeit nicht in Sicht, weil die IV schlicht zu wenig flüssige Mittel hat.

Immer mehr Renten werden wegen psychischer Erkrankungen ausbezahlt.
Oliver Berg/dpa
Das ist die wohl folgenreichste Zahl der gesamten IV-Statistik: Fast jede zweite neue IV-Rente wird wegen einer psychischen Erkrankung gesprochen. Konkret liegt der Anteil bei 49,41 Prozent aller Neurenten. Im Jahr 2000 lag er noch bei 35,61 Prozent.
Gleichzeitig sind körperliche Erkrankungen — früher ein Hauptgrund für IV-Bezug — deutlich zurückgegangen. Renten wegen Knochen- und Bewegungsorganerkrankungen machten früher noch 25 Prozent aller Neurenten aus, heute sind es noch 13,92 Prozent. Die Medizin hat grosse Fortschritte gemacht, die Psyche hingegen scheint ein wachsendes gesellschaftliches Problem zu sein.
Besonders alarmierend: Auch bei den 53 Prozent aller laufenden IV-Renten (nicht nur Neurenten) sind psychische Erkrankungen der mit Abstand häufigste Grund. Bezogen auf alle krankheitsbedingten IV-Renten liegt der Anteil psychischer Erkrankungen sogar bei 64 Prozent.
Der Bundesrat hat deswegen bereits reagiert: Am 11. Februar 2026 hat er die Leitlinien für eine neue «Integrationsreform» der IV verabschiedet. Diese soll gezielt junge Erwachsene mit psychischen Erkrankungen stärker begleiten — denn genau dort liegt das Problem: Bei den 18- bis 24-Jährigen liegt die Neurentenquote bereits bei 5,08 Promille — höher als der nationale Durchschnitt. Wer in diesem Alter eine IV-Rente erhält, bezieht sie potenziell über Jahrzehnte.